• 20.02.2008, 10:20:42
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  • OTS0073 OTW0073

TKK konsultiert Bescheidentwurf: weniger Regulierung auf dem Breitbandvorleistungsmarkt

Wien (OTS) - Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in ihrer
Sitzung vom 18.02.2008 im Rahmen der von ihr regelmäßig
durchzuführenden Marktanalysen einen Maßnahmenentwurf zum
Vorleistungsmarkt für den Breitbandinternetzugang für Endkunden
verabschiedet.

Telekom Austria (TA) wird damit auf diesem Markt marktbeherrschend
gestellt und ihr werden Regulierungsinstrumente zur Bekämpfung
bestehender Wettbewerbsprobleme auferlegt. Erstmals allerdings wurde
die TA auf diesem Markt teilweise von der Regulierung ausgenommen.

Neu: Geografisch unterschiedliche Regulierung

Die TKK definiert in ihrem Bescheidentwurf nach
Wettbewerbsintensität zu unterscheidende Gebiete:

Ballungsräume und dicht besiedelte Gebiete, in denen neben TA und
einem Kabelnetzbetreiber meist auch noch ein oder mehrere (große)
Unternehmen ("Entbündler") existieren, die breitbandige Zugänge zum
Internet anbieten, und wo die Wettbewerbsintensität vergleichsweise
hoch ist, werden als "Gebiet 1" definiert. In diesem Gebiet, das etwa
55 % aller festnetzgebundenen Breitbandanschlüsse umfasst, wird
Telekom Austria künftig aufgrund des starken Wettbewerbsdrucks de
facto nicht mehr reguliert.

In vorwiegend dünn besiedelten Gebieten ("Gebiet 2") hingegen, wo
TA oft der einzige Betreiber ist oder mit nur einem weiteren Anbieter
konkurriert, ist der Wettbewerbsdruck auf TA geringer. In "Gebiet 2"
ist Telekom Austria ebenfalls marktbeherrschend und muss die im
Maßnahmenentwurf definierten weitergehenden Auflagen erfüllen und
ihren Mitbewerbern u.a. den Zugang zu ihrer Infrastruktur
ermöglichen.

Im Detail werden TA folgende Regulierungsinstrumente auferlegt:

- Zugangsverpflichtung (Zugang zu Netzeinrichtungen und
Netzfunktionen) - nur in Gebiet 2
- Gleichbehandlungsverpflichtung einschließlich der Verpflichtung zur
Veröffentlichung eines Standardangebots - nur in Gebiet 2
- Verpflichtung zur Entgeltkontrolle auf Basis Retail-minus - nur in
Gebiet 2
- Getrennte Buchführung gegliedert nach den Märkten der
Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) - bundesweit

Die Tarife für Endkunden aller Internet Service Provider bleiben
auch weiterhin unreguliert.

Der von der TKK zur Konsultation gestellte Maßnahmenentwurf
entspricht der ökonomischen Realität und der Intention der
Europäischen Kommission, die ex-ante-Regulierung des
Telekommunikationssektors schrittweise unter die Aufsicht der
Wettbewerbsbehörden zu stellen. Für die Telekom-Regulierungsbehörden
bedeutet das hinkünftig eine verstärkte Zusammenarbeit mit der
Bundeswettbewerbsbehörde.

Der Maßnahmenentwurf der TKK wird öffentlich konsultiert und steht
auf der Website der RTR-GmbH unter
http://www.rtr.at/de/komp/Konsultationen zur Verfügung.
Stellungnahmen können bis zum 18.03.2008 eingebracht werden. Mit
einem endgültigen Beschluss ist im Laufe des März 2008 zu rechnen.

Rückfragehinweis:

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
   MMag. Daniela Andreasch
   Tel.: (++43-1) 58 058/106
   Fax: (++43-1) 58 058/9106
   mailto:[email protected]

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