Hinterleitner: "Aktuelles Urteil des deutschen Verfassungsgerichtshofes bestätigt Richtigkeit unseres Weges" - Österreichische Gastwirte für "Regelung mit Augenmaß"
Wien (PWK109) - Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von
fünf Gastwirten wird das totale Rauchverbot im deutschen Bundesland
Rheinland-Pfalz für kleine Betriebe mit nur einem Gastraum
ausgesetzt. Die fünf Gastwirte hatten den deutschen
Verfassungsgerichtshof angerufen, da sie sich durch das
Nichtrauchergesetz in Rheinland-Pfalz in ihrer Berufsausübung in
existenzgefährdender Weise beeinträchtigt sehen.
Das Gesetz soll zwar erst am 15. Februar in Kraft treten, dennoch
hat der Verfassungsgerichtshof den Argumenten der betroffenen
Gastwirte Recht gegeben und in einer einstweiligen Verfügung die
Bestimmung vorerst ausgesetzt.
Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich
hat immer darauf hingewiesen, dass ein gesetzliches Rauchverbot
wirtschaftlich negative Auswirkungen auf die Branche hat. "Berichte
aus dem Ausland, vor allem aus Slowenien und verstärkt auch aus
Deutschland, geben uns hier eindeutig recht. Dass die in zahlreichen
Studien belegten beträchtliche Umsatzverluste keine Hirngespinste
sondern Realität sind, wurde nun erstmals von einem unabhängigen
Gericht anerkannt", hält Fachverbandsobmann Helmut Hinterleitner
fest.
Ein generelles Rauchverbot benachteiligt vor allem kleine
Betriebe, die nur über einen Gastraum verfügen. Diese spüren den
Gästeschwund am stärksten, wenn sie vom Gesetzgeber zwangsweise zu
Nichtraucherbetrieben "umfunktioniert" werden.
"In Österreich sind wir daher immer für eine differenzierte
Regelung mit Augenmaß eingetreten. Kleinen Betrieben soll nach dem
Vorbild Spaniens das Wahlrecht überlassen bleiben, ob sie einen
Raucher- oder Nichtraucherbetrieb einrichten, sofern sie dies
eindeutig nach außen hin kennzeichnen", unterstreicht Hinterleitner.
Das Urteil des deutschen Verfassungsgerichtshofes bestätigt, dass
dieser Weg richtig ist. Ein generelles Rauchverbot in allen
Gastronomiebetrieben - wie dies etwa von der SPÖ
Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser gefordert wird - schädigt
kleine Betriebe nachhaltig, zerstört die österreichische Wirtshaus-
und Kaffeehauskultur und bringt auch gesundheitspolitisch nichts.
Der deutsche Gerichtshof erteilt auch eindeutig der Argumentation
eine Abfuhr, wonach ein generelles Verbot ohne Ausnahmen für alle die
gleichen Bedingungen schaffen würde. Genau dies sei nämlich nicht der
Fall, da kleine Betriebe eben keine Möglichkeit haben,
Raucherbereiche einzurichten. "Daher sind wir in Österreich strikt
gegen ein generelles Rauchverbot im Gastgewerbe", schließt
Hinterleitner. (hp)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Gastronomie Dr. Thomas Wolf Tel: +43 (0)5 90 900 3560 Fax: +43 (0)5 90 900 Email: thomas.wolf@wko.at
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