• 08.02.2008, 14:56:13
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  • OTS0208 OTW0208

Lebensministerium: Entwurf für neues Chemikaliengesetz in Begutachtung

EU-Verordnungen machen Neuerungen im Österreichischen Chemikaliengesetz notwendig

Wien (OTS) - Das Lebensministerium hat den Entwurf für ein neues
"Chemikaliengesetz 2008" in die Begutachtung geschickt. Die
Neufassung ist notwendig, um die Vollziehung der Verordnungen der
Europäischen Union in Österreich zu gewährleisten. Bewährte
Regelungen des Chemikaliengesetzes 1996, etwa zum sicheren Umgang mit
giftigen Chemikalien, sind - mit einzelnen Anpassungen - weiterhin
enthalten. Der Gesetzesentwurf ist auf der Homepage des
Lebensministeriums einsehbar. Die Begutachtungsfrist endet Mitte
März. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Die Neuerungen im Entwurf für das "Chemikaliengesetz 2008"
betreffen die Verordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und
Autorisierung von chemischen Stoffen) und eine Verordnung über
bestimmte fluorierte Treibhausgase. Weiters ist vorgesehen, die
Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien auf das so genannte
"Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien" (GHS) umzustellen. Dieses System wird von den Vereinten
Nationen empfohlen.

Mit dem Entwurf schlägt das Lebensministerium rechtliche
Rahmenbedingungen für die Herstellung, Vermarktung und Verwendung von
Chemikalien vor, die international dem neuesten Stand entsprechen.
Technische Weiterentwicklung und der Schutz der Natur und Umwelt
sollen gemeinsam verwirklicht werden. Die REACH-Verordnung muss ab 1.
Dezember 2008 von den EU-Mitgliedstaaten überwacht werden. Auch das
GHS soll nach Empfehlungen der Vereinten Nationen im Jahr 2008
umgesetzt werden. Mit der EU-Verordnung über bestimmte fluorierte
Treibhausgasse sollen die Emissionen beispielsweise im
Kältemittelbereich reduziert werden. Hier hat Österreich jedoch auf
nationaler Ebene bereits wirksame Maßnahmen erlassen.

Die Regierungsvorlage soll Ende April in den Ministerrat
eingebracht werden. Dann ist das Parlament am Zug. Dies teilt das
Lebensministerium abschließend mit.

Rückfragehinweis:
Lebensministerium
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71100 DW 6703, DW 6823

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