- 31.01.2008, 17:58:08
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- OTS0367 OTW0367
ÖGB-Berufung gegen BAWAG-Schadenersatz-Urteil größtenteils erfolgreich
Rückverweisung an die erste Instanz - Wiederaufnahme im Laufe des Jahres erwartet
Wien (ÖGB) - Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat dem ÖGB in
seiner Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz im
BAWAG-Schadenersatz-Verfahren (gegen die früheren
BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler, vier
weitere frühere Vorstandsmitglieder, den
Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger und den ehemaligen
ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch) größtenteils Recht gegeben.++++
Nachdem die Klage in erster Instanz abgewiesen worden war, kam es
nun zur weitgehenden Aufhebung des Urteils und zur Rückverweisung an
die erste Instanz zwecks neuer Entscheidung. "Was das
Leistungsbegehren von zehn Millionen Euro betrifft, wurde der
Berufung zur Gänze stattgegeben", so ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer
nach einer ersten Analyse des Urteils gemeinsam mit den
Rechtsvertretern des ÖGB. Hinsichtlich des Feststellungsbegehrens
(Bewertung eine Million Euro) wurde der Berufung teilweise
stattgegeben. Der rechnerische Prozesserfolg des ÖGB (und der übrigen
klagenden Parteien) beträgt damit rund 93 Prozent.
"Das OLG hat sich auf die wesentlichen Themenkreise konzentriert,
damit wurde der Prozessstoff bereinigt", begrüßt Hundstorfer das
Urteil. Das sind einerseits der Eintritt eines enormen
Wertpapierschadens und andererseits die "Refco-Schäden".
Mit einem neuerlichen Verfahren vor der ersten Instanz, dem
Handelsgericht Wien, ist im Laufe des Jahres 2008 zu rechnen. Nach
den rechtlichen Vorgaben des OLG ist ein straffes Verfahren zu
erwarten.
Das OLG Wien hat über die im September 2007 eingebrachte Berufung
bereits am 17. Jänner 2008 entschieden. "Angesichts der Komplexität
der Sache hat sich die Justiz damit als äußerst leistungsfähig
erwiesen", so Hundstorfer.
Der ÖGB-Vorstand einigte sich nach einer umfassenden Diskussion am
14. September 2007 darauf, gegen das Urteil erster Instanz in
Berufung zu gehen. (fk)
ÖGB, 31. Jänner 2008 Nr. 41
Rückfragehinweis:
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Christoph Höllriegl
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