- 29.01.2008, 16:13:42
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Verfahren wurde eingestellt, aber Unsicherheit ist geblieben
Ärztekammer und Patientenanwaltschaft sind sich einig, dass es keine Kuvertmedizin geben darf
Wien (OTS) - Der Fall eines Spitalsarztes, der ein Zusatzhonorar
für Interventionen verlangt hatte, beschäftigt nach wie vor sowohl
die Patientenanwaltschaft als auch die Ärztekammer. Der betroffene
Arzt war kein angestellter Arzt des Krankenhauses, sondern ein
Privatarzt, der mit dem Krankenhaus einen Konsulentenvertrag
abgeschlossen hatte. Die Ärztekammer konnte im gegenständlichen Fall
keinerlei vorwerfbares Verhalten des Arztes erkennen und so ergab
sich aus deren Sicht auch kein Handlungsbedarf. Die
Patientenanwaltschaft war anderer Ansicht und forderte mehrfach ein
Einschreiten der Ärztekammer. Zwischenzeitlich wurde das
strafrechtliche Verfahren gegen den Arzt eingestellt.
Der Niederösterreichische Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger
spricht sich jedoch für Rechtssicherheit von Patienten und Ärzten aus
und stellt aus seiner Sicht klar: "In den öffentlichen
Krankenanstalten Niederösterreichs darf kein Arzt von einem
sozialversicherten Patienten ein ärztliches Honorar verlangen. Dies
gilt für alle angestellten Ärzte und für alle von der
Landesklinikenholding herangezogenen Ärzte mit Konsulentenvertrag.
Ausnahme sind Patienten mit Zusatzversicherung, die in der
Sonderklasse aufgenommen sind. In Niederösterreich ist kein
Belegarztsystem erlaubt, aber Konsulentenverträge sind zulässig: Im
"Innenverhältnis" und damit in den Verträgen mit der Landesholding
können die Leistungen des Konsulenten vollkommen frei bewertet
werden, dies darf aber nicht zu ärztlichen Honoraren führen, welche
die Patienten belasten", so Bachinger.
Auch Ärztekammerpräsident Dr. Christoph Reisner ist für klare
Verhältnisse. Die Verträge sind teilweise nicht ganz eindeutig
formuliert, hier wäre eine Durchsicht und Überarbeitung im Sinne der
Ärzte- und Patientenschaft angebracht. "Wir halten es für einen
enormen Vorteil, wenn es den Patienten ermöglicht wird, vom gleichen
Arzt vor, während und nach einer Operation betreut zu werden. Im
Interesse der Patienten und Ärzte sollten daher gemeinsam mit der
Patientenanwaltschaft klare und rechtlich korrekte Modalitäten
entwickelt werden."
Rückfragehinweis:
Ärztekammer Niederösterreich, Michael Dihlmann, Pressesprecher,
Tel. 0664/144 98 94, mailto:[email protected]
NÖ PatientInnen- und Pflegeanwalt, Dr. Gerald Bachinger
Tel. 02742/9005/15575, mailto:[email protected]
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