Alpenvereine und Oberlandesgericht beraten alpine Rechtsfragen im Kühtai
Innsbruck (OTS) - Der Kletterhallenbetreiber muss eine
einwandfreie Anlage bieten und die Benutzer über Sicherheitsfragen
aufklären. Doch der Sichernde haftet, wenn der Partner infolge eines
Fehlers abstürzt. Diese Mahnung vertraten Experten heute bei einer
Tagung im Kühtai.
Warnstufe 3. Da wurden die versammelten Experten vorerst auf
Skitouren, beim Schneeschuhwandern und Eisfallklettern mit der
praktischen Anwendung der neuen Lawinenkunde konfrontiert, die
ebenfalls Thema des Seminar "Gehen, Steigen, Klettern - alpine
Rechtsfragen" bis 30. Jänner im Kühtai ist. Veranstalter sind der
Oesterreichische und Deutsche Alpenverein und das Oberlandesgericht
Innsbruck.
Die Sicherheitsexperten der Alpenvereine starteten dann den
Vortragsreigen: Der Deutsche Michael Gebhardt betonte, dass trotz
perfekter Ausrüstung und Anlagen Klettern ein Risikosport bleibt.
"Wir brauchen dazu unbedingt neue Ausbildungsinitiativen", erklärte
Peter Plattner, betonte jedoch, dass allein in Österreich bereits
60.000 Kletterscheine ausgestellt werden konnten.
Mehr Alpin- als Verkehrstote
Dennoch gibt es hierzulande nach wie vor mehr Alpin- als
Verkehrstote. Allein in Tirol sind es zirka 150 pro Jahr (bundesweit
rund 370). Deshalb verfügt als einzige Staatsanwaltschaft Österreichs
jene in Innsbruck über ein Alpinreferat. Seine Leiterin Dagmar
Unterberger betonte, wie wichtig gerade bei Lawinenunfällen der
rasche Einsatz der Alpinpolizei und exzellenter Sachverständiger ist,
die für das Gericht dann die Fakten erheben.
"Kletterunfälle, die sich in Hallen ereignen, werden auch
strafrechtlich verfolgt und bewertet", verwies die Staatsanwältin
darauf, dass sich die Ermittlungen bei einem Fehler des
Sicherungspartners vor allem gegen diesen richten.
Keine Aufsichtspflicht für Hallenbetreiber
Richter Werner Engers vom Landesgericht Innsbruck verneinte zudem
eine Aufsichtspflicht der Hallenbetreiber. Sie müssten nicht
permanent kontrollieren und beobachten, sondern grundsätzlich z. B.
durch Hinweisschilder und Plakate über die Gefahren aufklären und vor
allem eine technisch einwandfreie Anlage für den Sport zur Verfügung
stellen.
Das Seminar wird am Dienstag mit Vorträgen zur neuen Lawinenkunde,
zu veränderten Sorgfaltsmaßstäben und zur Haftung bei Pistentouren
fortgesetzt.
Das genaue Programm ist unter www.alpenverein.at abrufbar.
Journalisten sind bei allen Vorträgen willkommen.
Weitere Aussendungen am Dienstag gegen 19.30 und am Mittwoch gegen
17.30 Uhr.
Facts
Der Alpenverein ist mit 350.000 Mitgliedern der größte
Bergsportverein Österreichs und hinter dem Deutschen Alpenverein der
zweitgrößte Alpinverband weltweit:
- 22.000 Mitarbeiter und Funktionäre; - 1,3 Millionen ehrenamtlichen Arbeitsstunden pro Jahr; - 16.000 Veranstaltungen österreichweit in 197 Sektionen; - 241 Schutzhütten, 14.000 Schlafplätze; - jährlich 1 Million Besucher, größter Beherbergungsbetrieb Österreich; - Betreuung von 40.000 km Wanderwegen.
Damit leistet der Alpenverein einen wesentlichen Teil zum Sommer-
und Alpintourismus, aus dem die Tourismuswirtschaft immerhin jährlich
1 Mrd. Euro lukriert.
Klettersportler des Alpenvereins sind Weltspitze. Zuletzt gab es
zweimal Gold bei der Kletterweltmeisterschaft 2007 in Spanien für
Angela Eiter (Vorstieg) und Anna Stöhr (Boulder) und eine
Bronzemedaille im Kombibewerb (Vorstieg/Speed/Boulder) für Katharina
Saurwein.
Rückfragehinweis:
OLG-Innsbruck Georg Menardi, Richter OLG Innsbruck Tel.: 0512 5930-649 mailto:georg.menardi@justiz.gv.at Alpenverein Michael Larcher, OeAV-Leiter Referat Bergsport Mobil: 0664/85 56 423 mailto:michael.larcher@alpenverein.at
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