• 28.01.2008, 16:38:38
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  • OTS0253 OTW0253

Staatsanwalt stellt Verfahren in angeblichem Korruptionsfall ein

Gerichtliche Vorerhebungen ergaben keine strafrechtliche Relevanz der Handlungen des betroffenen Arztes

Wien (OTS) - Gegen einen hohen Funktionär der
Niederösterreichischen Ärztekammer waren insbesondere von
Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger öffentlich Vorwürfe der
Korruption erhoben worden. So wurde behauptet, der betroffene Arzt
hätte für Visitentätigkeit bei Patienten der allgemeinen
Gebührenklasse eines Krankenhauses Honorare verlangt, obwohl dies
nach den Bestimmungen des ASVG unzulässig sei. Es könne nämlich nach
dem ASVG laut Bachinger keine Zuzahlungen für Patienten der
allgemeinen Gebührenklasse geben.

Dem Arzt wurde verbotene "Kuvertmedizin" vorgeworfen, wobei die
Anschuldigungen sogar österreichweit Gegenstand der Fernsehsendung
"Thema" waren. Auch die NÖ Landeskliniken-Holding sah Handlungsbedarf
und erstattete gegen den betroffenen Arzt Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft St. Pölten. In diesem Zusammenhang wurde auch die
Haltung der NÖ Ärztekammer unter Präsident Dr. Christoph Reisner
scharf kritisiert. Man würde in ungerechtfertigter Weise schwarze
Schafe schützen, so der Vorwurf.

Die Staatsanwaltschaft erhob nunmehr den Sachverhalt und stellte
das Strafverfahren unverzüglich wieder ein, weil dem betroffenen Arzt
kein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden kann. Im Rahmen
der gerichtlichen Vorerhebungen konnte der betroffene Arzt darlegen,
dass er mit dem betroffenen Krankenhaus einen Belegarztvertrag
abgeschlossen hatte. Die Entgeltregelung des Vertrages mit dem
Krankenhaus umfasste nur die operative Tätigkeit, nicht aber die Vor-
und Nachbetreuung. Sämtliche Leistungen der Vor- und Nachbetreuung,
auch der Visiten durch den betroffenen Arzt, waren private Leistungen
an dessen Privatpatienten. Diese Umstände waren leider niemals
Gegenstand der Berichterstattung.

Für Reisner ein klarer Beweis, dass die Haltung der Ärztekammer
korrekt war: "Wir schützen keine schwarzen Schafe, sondern halten uns
an die Fakten. Der Vertrag lag uns vor und danach war nach unserer
Auffassung kein vorwerfbares Verhalten des Arztes zu erkennen." Für
Reisner ergab sich somit auch neben den bisher eingeleiteten
Maßnahmen kein zusätzlicher Handlungsbedarf. "Im gegenständlichen
Fall gab es nämlich bereits seit längerer Zeit Erhebungen durch die
Staatsanwaltschaft. Wir mischen uns in laufende Verfahren jedenfalls
nicht ein und eine Unschuldsvermutung bei Vorwürfen aller Art gilt
für Ärzte wie für jeden Bürger so lange, bis die Schuld bewiesen
ist."

Reisner stellt in diesem Zusammenhang auch eindeutig klar, dass
jede Form der "Kuvertmedizin" natürlich zu verurteilen wäre. "Das
wurde im gegenständlichen Fall zwar so kolportiert, entsprach aber
nicht den Tatsachen." Er regt in diesem Zusammenhang weiters an, über
die Gestaltung von solchen Verträgen nachzudenken. "Für die Patienten
stellt es unter Umständen einen enormen Vorteil dar, wenn sie vom
gleichen Arzt vor, während und nach einer Operation betreut werden.
Dies sollte eindeutig in solche Verträge eingearbeitet werden, damit
Rechtssicherheit für Patient und Arzt besteht."

Rückfragehinweis:
Ärztekammer Niederösterreich
Michael Dihlmann, Pressesprecher
Tel. 0664/144 98 94, E-Mail: [email protected]

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