• 25.01.2008, 22:42:22
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  • OTS0262 OTW0262

Stellungnahme des BoeGK zum Entschließungsantrag, das GuKG für Betreuungspersonen nach dem Hausbetreuungsgesetz zu ändern

Wien (OTS) - Die Übernahme von Tätigkeiten der Gesundheits- und
Krankenpflege, wie die Assistenz bei der Nahrungs- und
Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Körperpflege, durch pflegende
Angehörige soll natürlich möglich sein und von den Betroffenen auf
Basis ihrer Beziehung individuell entschieden werden.
Diese Tätigkeiten an Betreuungspersonen nach dem Hausbetreuungsgesetz
zu übergeben, scheint verlockend, birgt aber hohe Risiken, wenn es
ohne entsprechender Ausbildung und ohne Qualitätskontrolle erfolgt.
Daher ist diese Form der Übernahme im Sinne der betreuungsbedürftigen
Menschen abzulehnen. Das Motto der Politik "billig muss es sein!"
darf hierbei nicht im Vordergrund stehen.
Betreuungspersonen sind zumeist fremde Menschen und wie die Praxis
zeigt, zudem häufig aus einem anderen Kulturkreis stammend. Oft ist
schwer nachvollziehbar welchen Beruf sie ausüben, ob und welche
Ausbildungen sie mitbringen und mit welchem Leumund sie zu uns
kommen. Risiken wie Wundliegen, Mangelernährung oder Lungenentzündung
durch Verschlucken von Nahrung oder Flüssigkeiten werden ohne
entsprechender Ausbildung weder wahrgenommen noch kann darauf
fachlich richtig eingegangen werden. Betreuungsbedürftige und ihre
Angehörigen dieser Ungewissheit und Unsicherheit auszusetzen ist
unzumutbar und unverantwortlich!
Deshalb fordert der Berufsverband österreichischer Gesundheits- und
Krankenpflegeberufe (BoeGK) für Betreuungspersonen zumindest eine
Ausbildung oder einen Ausbildungsnachweis entsprechend der
Heimhilfen. Parallel dazu müssen regelmäßige Qualitätskontrollen
durch professionell Pflegende, beispielsweise einer (noch zu
etablierenden) Familien- oder Gemeindeschwester oder einer
Casemanagerin sichergestellt werden.
Diese Qualitätssicherungsmaßnahme muss im Pflegegeldgesetz ab der
Stufe 3 verpflichtend vorgesehen werden. Beratung, Information und
Schulung sind weitere Leistungen, die im Rahmen der Kontrollbesuche
erfolgen. Sowohl die betreuungsbedürftigen Menschen wie auch deren
Angehörige erleben dadurch Sicherheit und professionelle
Unterstützung.

Rückfragehinweis:
Franz Allmer
Präsident des BoeGK

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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