• 24.01.2008, 14:34:02
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Innenausschuss: Abfragen aus dem Vereinsregister werden erleichtert Kostentragung für Beseitigung von Fliegerbomben bleibt ungeklärt

Wien (PK) - Abseits der Aktuellen Aussprache befasste sich der
Innenausschuss des Nationalrats heute unter anderem mit einer
Änderung des Vereinsgesetzes, der Ansiedelung der Anti-
Korruptionsakademie von Interpol in Österreich, der Beseitigung von
Kriegsrelikten aus dem Zweiten Weltkrieg, dem Fremdenrecht und der
Terrorismusbekämpfung. Die Abgeordneten stimmten dabei einhellig
einem Gesetzesvorschlag der Regierung zu, der darauf abzielt,
Abfragen aus dem öffentlichen Teil des Vereinsregisters zu
vereinfachen und zu erleichtern.

Noch keine Einigung konnte hingegen über die Kostentragung für die
Beseitigung von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg erzielt
werden. Zwei Anträge der Opposition zu diesem Thema wurden ebenso
vertagt wie ein von den Grünen vorgeschlagenes "Bleiberechtsgesetz"
für integrierte Asylwerber und Vorschläge des BZÖ in Richtung
stärkerer Überwachung islamischer Vereine und Einrichtung einer
"Sonderkommission Islam".

Gemäß der in Aussicht genommenen Änderung des Vereinsgesetzes wird es
bei der Suche nach einem Verein künftig nicht mehr notwendig sein,
den Vereinsnamen wort- oder zeichengetreu wiederzugeben. Es soll
genügen, den Verein nach seinem Namen in Verbindung mit dem
Vereinssitz soweit zu bestimmen, dass Verwechslungen ausgeschlossen
werden können. Die Neuerung verursacht Investitionskosten, denen aber
Einsparungen durch personelle Entlastungen der Vereinsbehörden
gegenüberstehen.

Die Gesetzesänderung stieß ebenso auf breite Zustimmung unter den
Abgeordneten wie die geplante Ansiedelung der Anti-
Korruptionsakademie von Interpol im niederösterreichischen Laxenburg.
Ein entsprechendes Abkommen zwischen Österreich und Interpol wurde
einstimmig genehmigt.

Auf Basis eines Antrag der Grünen und eines Entschließungsantrag der
FPÖ diskutierten die Abgeordneten über das Problem der Beseitigung
von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg. Beide Oppositionsparteien
drängen darauf, dass die öffentliche Hand sämtliche Kosten für die
Beseitigung von Kriegsrelikten, die auf Privatgrundstücken gefunden
werden, übernimmt. Die Anträge wurden vertagt.

Anlass für den Antrag der Grünen ist ein konkreter Fall in Salzburg,
bei dem die Erbin eines Grundstücks plötzlich mit Kosten im Ausmaß
von 100.000 € konfrontiert gewesen war, weil man auf dem Grundstück
Blindgänger gefunden hatte. Obwohl die Regierung die Klärung der
Problematik in ihr Regierungsprogramm aufgenommen habe, liege immer
noch nichts Konkretes vor, kritisierte Abgeordnete Birgit Schatz im
Ausschuss. Entsprechende Ankündigungen von Innenminister Platter
wertete sie als unzureichend, weil der Vorschlag des Innenministers
etwa keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme vorsehe und auch die
Frage der Haftung vollkommen ungelöst lasse.

Ähnlich hatte Abgeordneter Norbert Hofer (F) zuvor in der Aktuellen
Aussprache argumentiert. Er zeigte kein Verständnis dafür, dass der
Bund nur dann die Kosten für die Beseitigung von Kriegsrelikten
übernehmen wolle, wenn der Grundstückseigentümer sonst in erhebliche
wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen würde.

Abgeordneter Johann Maier (S) stimmte Abgeordneter Schatz zu, wonach
der geltende Zustand untragbar sei. Seiner Ansicht nach sind sich
alle Fraktionen darin einig, dass private Grundstückseigentümer, auf
denen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden werden,
entlastet werden müssten. Maier verwies allerdings darauf, dass in
dieser Frage ein Gerichtsverfahren im Laufen sei. In erster Instanz
habe Salzburg gegenüber dem Bund Recht bekommen. Wenn auch der OGH
bestätige, dass der Bund für die Sondierung und Bergung von
Fliegerbomben zuständig sei, sollte das der Nationalrat respektieren
und keine gesetzliche Regelung treffen, die dem widerspricht, betonte
Maier.

Abgeordneter Peter Haubner (V) machte geltend, dass im
Innenministerium konsequent an einer Lösung gearbeitet werde. Für ihn
geht es vor allem um eine Entlastung der Betroffenen und um
Rechtssicherheit.

Innenminister Günther Platter verwies auf die Notwendigkeit, das
Problem rasch einer Lösung zuzuführen. Deshalb habe er eine konkrete
Initiative gesetzt, unterstrich er. Derzeit seien seine Vorschläge,
so der Minister, in Begutachtung.

Grüne fordern Bleiberecht für integrierte Asylwerber

Mit einem "Bleiberechtsgesetz" wollen die Grünen verschiedenen
sozialen und rechtlichen Härten, die aus dem Fremdenrechtspaket 2005
entstanden sind, entgegentreten. Geht es nach ihnen, soll etwa
integrierten Asylwerbern, deren Asylverfahren auch nach Jahren noch
nicht abgeschlossen ist, ein Bleiberecht zugesprochen werden. Aber
auch Personen, die sich seit Jahren ohne Aufenthaltstitel in
Österreich befinden und als integriert gelten, sollen eine
Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung erhalten können.

Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) thematisierte den hierortigen
Umgang mit dem humanitären Bleiberecht und beklagte die
unbefriedigende Gesamtsituation auf diesem Gebiet. Konkret forderte
sie ein Antragsrecht ein, damit die Behörde jeden Fall individuell
prüfen könne. Der Antrag der Grünen wurde nach einem entsprechenden
Antrag des Abgeordneten Otto Pendl (S) mit Mehrheit vertagt.

Ebenfalls vertagt wurde ein Entschließungsantrag des BZÖ, in dem
Klubobmann Peter Westenthaler und seine FraktionskollegInnen
verschiedene Maßnahmen vorschlagen, um die Terrorismusgefahr in
Österreich einzudämmen. Unter anderem mahnen sie die routinemäßige
Überprüfung von Vereinen bzw. Vereinigungen auf deren Vertragstreue,
eine generelle 24-Stunden-Überwachung von islamischen Vereinen,
Einrichtungen und Gebetshäusern, die Einrichtung einer
Sonderkommission Islam und die Vorlage eines vierteljährlichen
Integrationsberichts durch den Innenminister ein. Außerdem soll, geht
es nach dem BZÖ, das Tragen von Kopftüchern jeder Art in öffentlichen
Gebäuden untersagt werden.

Während Abgeordneter Norbert Hofer (F) viele der in dem Antrag
enthaltenen Punkte interessant fand, konnte Abgeordneter Hannes
Fazekas (S) dem Antrag inhaltlich wenig abgewinnen. Da die Thematik
insgesamt einer eingehenden Beratung bedürfe, stellte Fazekas einen
Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde.

Petition für mehr Sicherheit in Graz

Schließlich befasste sich der Innenausschuss mit einer Petition des
scheidenden Grazer Vizebürgermeisters Walter Ferk betreffend mehr
Sicherheit für Graz. Der Anstieg der Straftaten in der steirischen
Landeshauptstadt um fast ein Fünftel (18,6 %) im Jahr 2006
veranlasste Ferk u.a. zur Forderung nach Aufstockung der Grazer
Polizei, mehr uniformierten Streifen im Stadtgebiet und nach einer
Verdoppelung der in Graz tätigen DrogenfahnderInnen. Überreicht wurde
die Petition von den beiden SPÖ-Abgeordneten Michael Ehmann und
Rudolf Parnigoni. Hier regte Abgeordneter Günter Kößl (V) an, die
Beratungen zu vertagen, da erst vor kurzem konkrete Maßnahmen gesetzt
worden seien, deren Auswirkungen man abwarten sollte. Auch diese
Vertagung erfolgte mit Mehrheit. (Schluss)

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