- 24.01.2008, 09:06:18
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Altenrhein: Lärmbelastungen im vertraglichen Rahmen
Dezember-Bericht des Vorarlberger Flugbeobachters
Bregenz/Altenrhein (VLK) - Auch im Dezember 2007 wurden die
staatsvertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Betrieb
des Flugplatzes Altenrhein nicht überschritten. Das geht aus dem
jüngst vorgelegten Bericht des Flugbeobachters des Landes Vorarlberg
hervor, der die Flugbewegungen in Altenrhein wieder konsequent
kontrolliert hat.
Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der
Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden
die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG,
gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden
Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.
16 Ausnahmebewilligungen
Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der
so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor,
zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch
Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im Dezember wurden
insgesamt 16 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten
erteilt, davon berührten zwei österreichisches Staatsgebiet.
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