• 23.01.2008, 09:37:53
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AK: An die Versicherung für den Skiurlaub gedacht?

AK Tipps für einen Versicherungsschutz

Wien (OTS) - Semester- und Osterferien stehen vor der Tür - viele
Familien nutzen den Urlaub zum Ski fahren. Doch das Pistenvergnügen
kann durch einen Sturz ein jähes Ende finden. Jährlich verletzen sich
rund 60.000 bis 70.000 SkifahrerInnen auf der Piste. "Ein
ausreichender Versicherungsschutz ist daher nicht unerheblich, denken
Sie daran", rät AK Konsumentenschützer Christian Prantner. Denn wer
verletzt ist, dem zahlt die gesetzliche Krankenversicherung "nur" die
medizinische Behandlung. Die AK gibt Versicherungstipps, wer für bei
einem Skiunfall was zahlt.

Schauen Sie Ihre Versicherungen durch, vielleicht sind Risiken des
Ski fahrens abgedeckt, etwa durch Haushaltsversicherung,
Kreditkarten, Schutzbrief oder Sicherheitspass der Autofahrerclubs,
Mitgliedschaften in alpinen Vereinen. "Achten Sie aber darauf, ob
Versicherungsschutz und Versicherungssummen ausreichend sind -
ansonsten müssten sie Lücken mit Zusatzversicherungen abdecken",
empfiehlt Prantner. Bei Kreditkarten zum Beispiel gibt es oft nur
einen Schutz, wenn die Kreditkarte in den letzten drei Monaten vor
Reiseantritt benutzt oder die Reise damit bezahlt wurde. Einzelne
Leistungen gelten nur für den Karteninhaber und nicht für
Mitreisende.

Eine Bergung ins Tal nach einem schweren Sturz kann sehr teuer
werden. "Eine private Unfallversicherung oder eine klassische
Reiseversicherung übernehmen die Unfallkosten beispielsweise eines
Hubschraubertransportes", sagt Prantner. Bleiben durch den Unfall
dauerhafte Schäden zurück oder wird der Verunglückte zumindest
teilweise arbeitsunfähig, zahlt nur eine private Unfallversicherung
eine Rente. Eine klassische Reiseversicherung bietet aber einen
umfassenden Schutz für alle Familienmitglieder. Auch die
medizinischen Leistungen sind sehr umfangreich.

Eine private Haftpflichtversicherung ist hingegen sinnvoll, um
Schadenersatzansprüche abzuwehren oder zu bezahlen, die an den
Schädiger gerichtet werden. Wenn jemand eine andere Person durch den
Wintersport verletzt oder seine Sachen beschädigt, ist der Schädiger
zum Schadenersatz verpflichtet. "Damit sich der Schädiger nicht in
den finanziellen Ruin stürzt, ist eine Haftpflichtversicherung
zweckmäßig", sagt Prantner. Sie ist fixer Bestandteil der
Haushaltsversicherung, aber zumeist auch einer Reiseversicherung.

"Verlassen Sie sich aber nicht nur auf die Versicherung und
brechen sie keine Pistenregeln", warnt Prantner. Die Versicherung
zahlt nichts, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde. Auch bei
Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol, Suchtgiften oder Medikamenten
gibt es keine Versicherungsleistung.

Rückfragehinweis:

Doris Strecker
   AK Wien Kommunikation
   tel.: (+43-1) 501 65-2677
   tel.: (+43)664 845 41 52
   mailto:[email protected] 
   wien.arbeiterkammer.at

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