- 22.01.2008, 16:57:57
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Wissenschaftsausschuss beschließt Verbesserungen für Studierende Zugangsbeschränkungen als weiteres Thema
Wien (PK) - In seiner heutigen Sitzung befasste sich der
Wissenschaftsausschuss des Nationalrats mit einem Paket zur
finanziellen Besserstellung von Studierenden. Abgeordneter Josef
Broukal (S) erläuterte die Inhalte einer entsprechenden
Regierungsvorlage und nannte diese erfreulich, da seit 2000 keine
Erhöhungen oder auch nur Anpassungen auf dem Gebiet der
Studienförderungen vorgenommen worden seien. Dem dadurch entsprechend
höheren Bedarf sei man mit einer Erhöhung und einer Ausweitung des
Bezieherkreises entgegengetreten. Die G-Anträge enthielten, so
Broukal, wichtige Anliegen, doch seien diese durch den vorliegenden
Entwurf quasi schon erledigt. Die Vorlage stelle eine große
Verbesserung dar, sie sei daher zu begrüßen. Es wäre aber
wünschenswert, wenn es bis zur nächsten Anpassung nicht wieder sieben
Jahre dauern würde.
Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) meinte hingegen, die Vorlage bedinge
zwar keine Verschlechterung der gegenwärtigen Situation, sie sei aber
auch weit entfernt von einem großen Wurf. In Summe bleibe immer noch
enormer Handlungsbedarf hinsichtlich der sozialen Lage der
Studierenden. Konkret hinterfragte er die Sinnhaftigkeit der
geplanten Maßnahme, Mentoring im Ausmaß von 60 Stunden pro Semester
als Refundierungsgrund der Studiengebühren vorzusehen. Abgeordneter
Gernot Darmann (B) thematisierte gleichfalls den Mentoring-Passus,
stand aber der Regierungsvorlage grundsätzlich positiv gegenüber. Die
G-Anträge fanden gleichfalls eine positive Resonanz bei Darmann, doch
regte er an, eine Nachweispflicht der Berufstätigkeit vorzusehen.
Abgeordnete Gertrude Brinek (V) sah in der Regierungsvorlage viele
positive Neuerungen. Der Entwurf sei mit Augenmaß erarbeitet worden,
künftig sollten Anpassungen freilich in kürzeren Abständen
vorgenommen werden. Der Mentoring-Passus sei Neuland, er sei jedoch
als "Anker" für weitere Initiativen auf diesem Gebiet zu verstehen.
Brinek sprach sich gegen ein generelles Toleranzsemester aus, da
dieses via individuellem Antrag schon bisher möglich sei. Abgeordnete
Birgit Schatz (G) verwies auf den Bericht zur sozialen Lage der
Studierenden und meinte, immer noch seien viele Aspekte
unbefriedigend. Eine reine Inflationsabgeltung sei ungenügend, da
gerade jene Bereiche, von denen sozial schwache Studierende betroffen
seien, etwa Wohnen oder Lebensmittel, sich überdurchschnittlich
verteuert hätten. Dadurch müssten die Betroffenen mehr arbeiten,
dadurch hätten sie weniger Chancen auf ein Leistungsstipendium.
Dieser Kreislauf müsse durchbrochen werden. Zudem plädierte Schatz
für eine Anhebung der Altergrenze für die Gewährung von Stipendien im
Sinne des "lebenslangen Lernens".
Abgeordnete Bettina Stadlbauer (S) votierte für eine Harmonisierung
bei den Voraussetzungen für die Gewährung von Toleranzsemestern und
trat für eine differenzierte Sichtweise hinsichtlich der Definition
von Studienwechseln ein. Abgeordneter Martin Graf (F) regte an,
einmal die Gesamtsituation auf dem Gebiet des Stipendienwesens zu
erheben, zumal ja nicht nur der Bund, sondern auch diverse andere
Institutionen - von der AK bis zur Caritas - Unterstützung gewährten.
Graf sprach die Problematik der Schwarzarbeit von Studierenden an und
zeigte sich hinsichtlich des Mentoring skeptisch. Eine Anhebung der
Altersgrenze sei seines Erachtens ein falsches Signal, immerhin gehe
es dabei um Steuergelder.
Abgeordnete Melitta Trunk (S) trat im Sinne der Durchlässigkeit dafür
ein, dass Studierende nur einmal Studiengebühren zahlen sollen, auch
wenn sie an mehreren Unis studierten. Dem schloss sich Abgeordneter
Erwin Niederwieser (S) an, der zudem die Vorlage einen großen
Fortschritt und daher begrüßenswert nannte. Abgeordnete Silvia
Fuhrmann (V) wies darauf hin, dass viele Studierende auch deshalb
arbeiten würden, um rechtzeitig Berufspraxis zu sammeln.
Bundesminister Johannes Hahn wies auf die Vorteile des Entwurfs hin
und erinnerte daran, dass man sich bereits im Regierungsübereinkommen
darauf verständigt habe, qualitative Verbesserungen herbeiführen zu
wollen. Mit dieser Vorlage habe man einiges auf den Weg gebracht.
Natürlich müsse man sich immer nach der Decke strecken, doch diese
sei mit diesem Entwurf deutlich angehoben worden. Man habe ein
umfassendes Werk geschaffen, dass den Studierenden zugute komme.
Hinsichtlich des Mentoring-Passus sprach der Minister von einem
"Vorratsbeschluss", der bei Bedarf umgesetzt werden könne. Wenn man
ihn nicht brauche, dann werde er eben tote Materie bleiben.
Die Regierungsvorlage wurde teils einstimmig, teils mit der Mehrheit
der Regierungsfraktionen befürwortet, die grünen Anträge verfielen
der Ablehnung.
Hier die Inhalte der Regierungsvorlage und der drei G-Anträge, die im
Ausschuss unter einem diskutiert wurden: Da die Einkommensgrenze zur
Bemessung der Unterhaltsleistungen seit 1999 nicht angehoben wurde
und die Studienbeiträge zudem eine finanzielle Belastung darstellen,
sollen durch eine Änderung des Studienförderungsgesetzes 1992 die
Einkommensgrenzen angehoben und hinsichtlich des Bezugs des
Studienzuschusses ausgeweitet werden. Überdies gehe es darum, die
finanziellen Belastungen von Studierenden mit
Kinderbetreuungspflichten durch Anhebung der Studienbeihilfe
abzufedern und die Förderungsdauer für Studierende mit
gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verlängern. (405 d.B.)
Die Grünen beantragen daher, die Studienbeihilfe durch eine
entsprechende Novelle des Gesetzes an die Inflation nach dem
Verbraucherpreisindex anzupassen. (416/A [E]) Außerdem: Studierende,
die neben dem Studien einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, tun
sich beim Erfüllen der an die Gewährung einer Beihilfe geknüpften
Voraussetzungen schwer, daher beantragen die Grünen ein zusätzliches
Toleranzsemester für den Studienbeihilfenbezug. (417/A [E]) Im Sinne
des allgemein proklamierten "lebenslangen Lernens" müsse man auch für
die entsprechenden Rahmenbedingungen Sorge tragen, sagen die Grünen
in einem weiteren Antrag. Förderungen für ein Studium sollten sich
daher nicht nach dem Alter, sondern an einer entsprechenden
finanziellen Bedürftigkeit orientieren. In diesem Sinne fordern die
Grünen, die Altersgrenze für die Gewährung von Stipendien
entsprechend anzuheben. (423/A [E])
Des weiteren beschäftigte sich der Wissenschaftsausschuss mit zwei
Anträgen der FPÖ zum Thema Hochschülerschaft und
Zugangsbeschränkungen an den Universitäten sowie mit einem Antrag des
BZÖ betreffend Errichtung einer Medizinuniversität in Linz.
Diskussion um Wahlmodus und Pflichtmitgliedschaft bei der ÖH
Ausschussvorsitzender Martin Graf (F) übte in Bezug auf den FPÖ-
Antrag zur Novellierung des Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaftsgesetzes harte Kritik am Wahlmodus. Als bedenklich
empfand er, dass seiner Meinung nach das allgemeine, geheime, gleiche
und direkte Wahlrecht im Bereich der Hochschülerschaft nicht
verwirklicht worden sei. Daher halte er eine Reform für dringend
geboten, wobei insbesondere die direktdemokratischen Instrumente
gestärkt werden sollten.
Unterstützt wurde der Antrag von Abgeordnetem Gernot Darmann (B), der
mit seinen Forderungen über den vorliegenden Antrag weit hinausging.
So trat er generell für die Abschaffung der ÖH in ihrer gegenwärtigen
Form und für die Einführung von Studienmentoren aus den Reihen der
Professoren ein. Er sah keine Notwendigkeit für eine Bundesvertretung
der ÖH und sprach sich dezidiert gegen die Zwangsmitgliedschaft aus.
Dem konnten sich die anderen Parteien jedoch nicht anschließen.
Abgeordnete Birgit Schatz (G) verteidigte die Pflichtmitgliedschaft
sowie die Bundesvertretung und auch Abgeordneter Josef Broukal (S)
meinte, die österreichische Tradition der Selbstorganisation in
verpflichtenden Vereinigungen sei eine wesentliche Institution, um
die Österreich beneidet werde. Er wies in diesem Zusammenhang auch
auf die positive Entwicklung der Studienvertretungen an den
Fachhochschulen hin. Abgeordnete Gertrude Brinek (V) sah ebenfalls
keine Veranlassung für die von FPÖ und BZÖ geforderten Änderungen und
bemerkte, direkt demokratische Elemente seien durch die Stärkung der
ÖH an den Universitäten bereits etabliert worden.
Der gegenständliche Antrag wurde von SPÖ, ÖVP und den Grünen
abgelehnt und blieb somit in der Minderheit.
Zugangsbeschränkungen an den Unis bleiben Zankapfel
Anlass für die Diskussion um die Zugangsbeschränkungen in einigen
Studienrichtungen, insbesondere an den medizinischen Fakultäten, war
ein Antrag der FPÖ, die dafür eintritt, Zugangsbeschränkungen für
alle österreichischen Studierenden rasch abzuschaffen. Die Matura sei
als alleinige Voraussetzung für ein Studium völlig ausreichend,
meinte Abgeordneter Martin Graf (F). Durch die geltende Regelung
würden insgesamt über 3.200 österreichische MaturantInnen am Studium
gehindert, kritisierte er. Viele, die es sich leisten könnten, gingen
ins Ausland studieren, wodurch bereits jetzt eine
Zweiklassengesellschaft entstehe, was der Gesetzgeber nicht wollen
könne. Den anderen Parteien warf er vor, den Grundsatz der
Zugangsbeschränkungen bereits akzeptiert zu haben, und nur mehr über
die Höhe der Quoten zu diskutieren.
Nach seinen Berechnungen müssten die Universitäten ohne
Zugangsbeschränkungen insgesamt rund 1.200 Studienplätze mehr zur
Verfügung stellen, und das dürfe keine Katastrophenstimmung auslösen,
sagte Graf. Man habe mit den geltenden Regelungen künstlich die Zahl
der Studierenden heruntergedrückt, und nun seien, wie er habe
beobachten können, die medizinischen Fakultäten und deren Labors
nicht ausgelastet. Zugangsbeschränkungen allgemein seien kein
Instrument der Auslese, stellte Graf fest und schlug stattdessen vor,
etwa in den ersten beiden Semestern für MedizinstudentInnen
obligatorische Pflegedienste vorzusehen. Auch das Abgehen vom
automatischen Doktorat nach Abschluss eines Medizinstudiums würde
einen Lenkungseffekt haben, glaubt Graf.
Die Initiative fand jedoch bei den anderen Fraktionen keine
Zustimmung. Vor allem vor dem Hintergrund des Europarechts würde dies
bedeuten, dass es auch keine Zugangsbeschränkungen für ausländische
Studierende aus den anderen EU-Staaten mehr gibt, argumentierten etwa
Abgeordneter Josef Broukal und Erwin Niederwieser (beide S). Die
derzeitige Situation sei besser als die früher geübte Praxis, die
StudentInnen einfach hinauszuprüfen, führte Broukal ins Treffen.
Außerdem habe sich die Zahl der AbsolventInnen in den von den
Beschränkungen betroffenen Studienrichtungen nicht vermindert.
Broukal wehrte sich vor allem gegen den Vorwurf, man habe die
Zugangsbeschränkungen akzeptiert und sei bereit, diese auch
auszuweiten. Im Gegensatz dazu habe man im Vorjahr zwei von neun
Zugangsbeschränkungen nicht verlängert, betonte der SPÖ-
Wissenschaftssprecher, und Ziel der SPÖ sei es, bis zum Jänner 2010
diese in drei weiteren Fächern wieder abzuschaffen. Außerdem beziehe
sich die Verordnungsermächtigung des Ministers in Bezug auf die
Erlassung von Zugangsbeschränkungen nur auf den Fall eines erhöhten
Ansturms ausländischer, nicht aber österreichischer Studierender.
Broukal ging jedoch mit Martin Graf in dessen Kritik an der Datenlage
der Universitäten konform. Diese sei mangelhaft und verhindere eine
sachliche politische Diskussion.
Auch Abgeordnete Gertrude Brinek (V) verteidigte die
Zugangsbeschränkungen, insbesondere auch für die medizinischen
Fakultäten. Damit habe man wesentlich bessere Lernbedingungen
erreicht, die StudentInnen könnten in kleinen Gruppen arbeiten und
die Erfolgsquote sei im Zuge dessen deutlich gestiegen. Ihr
Klubkollege Heribert Donnerbauer führte das Beispiel Publizistik an,
wo man durch geeignete Schritte erreicht habe, für diejenigen, die
ernsthaft studieren wollen, auch geeignete Studienmöglichkeiten
anzubieten.
Ähnlich wurde die Situation auch von den Abgeordneten Gernot Darmann
(B) und Wolfgang Zinggl (G) beurteilt. Er sei für möglichst wenig
Zugangsbeschränkungen, der Status Quo an der Medizin erfordere aber
die Maßnahme, sagte etwa Zinggl. Darmann hielt es für wichtig, eine
EU-rechtlich einwandfreie Lösung zu finden.
Bundesminister Johannes Hahn ergänzte, vieles spreche dafür, dass die
Kombination von Aufnahmetests und neuer Studienordnung die Dropout-
Rate drastisch gesenkt habe. Auch hätten die Wartezeiten für
praktische Übungen beseitigt werden können. Österreich habe sich
gegenüber der EU zu einer begleitenden Berichterstattung verpflichtet
und nach fünf Jahren werde es eine Neubewertung geben.
Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich von SPÖ, ÖVP, Grünen und
BZÖ abgelehnt.
Medizin-Uni in Linz - Entscheidung wurde vertagt
Vertagt wurde hingegen mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen der
Antrag des BZÖ betreffend die Errichtung einer medizinischen
Universität in Linz. Diese Frage sei derzeit nicht entscheidungsreif,
so die Begründung für den Vertagungsantrag. Abgeordneter Josef
Broukal zeigte sich gegenüber den von Abgeordnetem Gernot Darmann (B)
vorgebrachten Argumenten durchaus aufgeschlossen. Darmann hatte
darauf hingewiesen, dass derzeit nur in drei der vier
Versorgungsregionen eine medizinische Universität besteht. Außerdem
hätten von den 1.626 oberösterreichischen Studierenden nur 126 das
Medizinstudium aufgenommen, was weit unter der Quote anderer
Bundesländer liege. Alle Parteien in Oberösterreich stünden hinter
diesem Projekt, bekräftigte Darmann und merkte an, dass man dafür
bereits ein geeignetes Areal, nämlich die alte Tabakfabrik in Linz,
ausersehen hätte.
Broukal meinte, man werde sich in ein bis zwei Jahren den Bedarf an
MedizinstudentInnen noch einmal anschauen und dabei auch den
regionalpolitischen Standpunkt ernsthaft in Erwägung ziehen müssen.
Auch seine Klubkollegin Bettina Stadlbauer unterstrich den
Nachholbedarf in Linz.
Dem gegenüber sah Abgeordneter Martin Graf (F) keinen zusätzlichen
Bedarf an einer medizinischen Universität in Linz. Bundesminister
Johannes Hahn zeigte sich zuversichtlich, dass das bestehende System
auch im Jahr 2010 einen zusätzlichen Bedarf an Studierenden in der
Größenordnung von ca. 20 % ohne Qualitätsverlust bewältigen werde.
Ausschuss genehmigt einstimmig Abkommen
Am Ende der Ausschusssitzung wurden das Abkommen zwischen Österreich
und Italien über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und
Titel (101 d.B.), das Abkommen mit der Mongolei über die gegenseitige
Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (257 d.B.) und
das Abkommen mit Makedonien über wissenschaftlich-technischen
Zusammenarbeit (258 d.B.) jeweils einstimmig genehmigt. (Schluss)
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