• 21.01.2008, 14:39:35
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  • OTS0177 OTW0177

Maier: Dopingbekämpfung wird erweitert werden

Strafbestimmung wird notwendig

Wien (SK) - "Nicht nur aufgrund der aktuellen Diskussion um
Blutdoping, sondern auch aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre,
müssen und werden die Mittel zur Bekämpfung von Doping erweitert
werden", so SPÖ-Konsumentenschutzsprecher und stellvertretender
Vorsitzender des Sportausschusses Johann Maier am Montag gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst. So zeige sich, dass sich im Bereich des Dopings
kriminelle Netzwerke - auch mit der Unterstützung von Ärzten -
gebildet haben. Gegen diese kriminellen Netzwerke könne nur mit
strafrechtlichen Mitteln ermittelt werden. ****

Aktuell sei Blutdoping sportrechtlich untersagt und unterliegt dem
Antidoping-Bundesgesetz. Rechtlich fällt Blutdoping unter das
Arzneimittel- und Blutsicherheitsgesetz, erläutert Maier. "Zur
Bekämpfung dieser neuen Dimension des Dopings ist eine große Novelle
des Arzneimittelgesetzes notwendig, in der eine
Besitzstrafbarkeitsregelung vorgenommen wird, vergleichbar mit
Deutschland. Notwendig sind auch eigene Verbotstatbestände im
Arzneimittelgesetz, Blutsicherheitsgesetz und Ärztegesetz zum
Blutdoping. Damit soll die Herstellung von Eigenblutspenden zu
Zwecken des Dopings und deren Anwendung sowie die der
Fremdbluttransfusion im Sport verboten und unter Strafsanktion
gestellt werden."

Maier kündigte an, dass das Bundeskanzleramt in dieser Frage
weiter aktiv sein wird und eine Reihe von Initiativen zum Kampf gegen
Doping im Allgemeinen und Blutdoping im Speziellen setzen werde.
(Schluss) js

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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