- 18.01.2008, 13:33:29
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Buchinger/Mitterlehner: Bereits 1.000 Anmeldungen selbständiger Personenbetreuer - Pflegelegalisierung greift
Anmeldung rasch und unbürokratisch möglich - Vorteile für Personenbetreuer und Pflegebedürftige
Wien (BMSK/WKÖ) - Die Legalisierung der Betreuungskräfte im Rahmen
der 24-Stunden Betreuung greift. Die Wirtschaftskammer konnte heute
die 1.000. Anmeldung zum freien Gewerbe der Personenbetreuung
verzeichnen. "Die Legalisierung wird angenommen. Die gesetzten
Maßnahmen inklusive der umfassenden Pardonierungslösung sind von
Erfolg gekrönt. Die Betreuungskräfte und die Menschen, die Betreuung
brauchen haben erkannt, dass Legalität Vorteile bringt", zieht
Sozialminister Erwin Buchinger eine erste positive Bilanz.****
"Neben dem umfassenden sozialen Schutz für die BetreuerInnen haben
die betreuungsbedürftigen Personen durch die Legalisierung den
Vorteil, dass sie staatliche Förderung beantragen und die
Betreuungskosten von der Steuer absetzen können", betont
WKÖ-Generalsekretär-Stellvertreter Reinhold Mitterlehner: "Das rasche
Anmelden des Gewerbes zeigt, dass die betroffenen Menschen dem
Gewerbe des selbständigen Personenbetreuers positiv gegenüberstehen,
weil es sich dabei um ein leistbares Pflegemodell handelt". Es sei,
so Mitterlehner, zu erwarten, dass die Zahl der Gewerbeanmeldungen
zum selbständigen Pflegebetreuer bis Sommer auf 5000 steigen wird.
Die Anmeldung zum freien Gewerbe der Personenbetreuung ist
unkompliziert. Die MitarbeiterInnen der Wirtschaftskammer stehen bei
allen Schritten mit Rat und Tat zur Seite", streicht Sozialminister
Erwin Buchinger die Unterstützung der Wirtschaftskammer positiv
hervor. Auskünfte hinsichtlich der Gewerbeanmeldung,
Sozialversicherung oder zu steuerlichen Fragen erteilen die
Gründerservices und Bezirksstellen der Wirtschaftskammern. Außerdem
stellt die Wirtschaftskammer die NeuFöG-Bestätigung aus, die bei
einer Neugründung zur Gebührenbefreiung bei der Gewerbeordnung führt.
In vielen Kammern kann die Gewerbeanmeldung direkt an Ort und Stelle
durchgeführt werden, sodass sich die Personenbetreuer den
zusätzlichen Weg zur Bezirksverwaltungsbehörde ersparen.
Mitterlehner: "Die Gründerservices und Bezirksstellen sind in vielen
Fällen bereits One-stop-shops. Neben der Gewerbeanmeldung werden dort
auch Schreiben an die Sozialversicherung und das Finanzamt
ausgestellt, die nur mehr zur Post gebracht werden müssen."
"Dass ein legales Betreuungsverhältnis deutliche Vorteile für
Betreuer und Betreute bringt, liegt klar auf der Hand. Die Betreuten
haben bei einem legalen Betreuungsverhältnis Anspruch auf Förderungen
und sind zudem rechtlich auf der sicheren Seite", erläutert
Sozialminister. "Ich ermuntere alle, die sich bislang noch nicht zu
einer Legalisierung entschlossen haben, rasch die entsprechenden
Schritte zu setzen. Die Bundessozialämter und die Wirtschaftskammer
leisten umfassende Hilfestellung. Unter der Hotline
Sozialministeriums zur 24-Stunden Betreuung 0800-22 03 03 werden alle
Fragen zur 24-Stunden Betreuung zuhause umfassend beantwortet", so
Sozialminister Buchinger abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz Mag. Oliver Gumhold Pressereferent-Öffentlichkeitsarbeit Büro des Sozialministers Tel. (01) 71100-2269 www.bmsk.gv.at Mag. Irmgard Poschacher Wirtschaftskammer Österreich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wiedner Hauptstrasse 63 1045 Wien Telefon: 0590900-3786 Fax: 0590900-113786 email: [email protected] http://www.wko.at
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