- 16.01.2008, 13:11:19
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Bulfon: Konsumentenschutz bei Verbraucherkrediten stark verbessert
Wien (SK) - Mit der heutigen Abstimmung hat das Europäische
Parlament ein Ende unter eine bereits fünf Jahre laufende Diskussion
über eine Standardisierung bei Verbraucherkrediten gesetzt. Sowohl
die vorvertraglichen, als auch vertraglichen Regelungen bei Krediten
in der Höhe von 200 bis 75.000 Euro werden damit europaweit
einheitlicher geregelt. "Rund 2/3 aller Konsumenten haben bereits
Kredite aufgenommen, wenn sie sich etwa einen Fernseher, eine neue
Küche oder einen PKW geleistet haben. Allerdings meist nur im eigenen
Land. Mit der neuen Richtlinie werden die Konditionen vergleichbarer
und das kann sich für den Konsumenten auszahlen. Die Jahreszinssätze
lagen etwa im letzten Jahr zwischen 6 Prozent in Finnland und 12
Prozent in Portugal. Der Konsument hat nun die Möglichkeit, die für
ihn besten Konditionen zu finden", zeigt sich der
SPÖ-Europaabgeordnete Wolfgang Bulfon zufrieden. ****
"Die nunmehr geregelte einheitliche Berechnung des effektiven
Jahreszinssatzes, ermöglicht eine bessere Vergleichsmöglichkeit
zwischen den Kreditangeboten", erläutert Bulfon. "Die Einführung
eines standardisierten Formulars, in dem die wichtigsten
Informationen für den Konsumenten, wie der Sollzinnsatz, die
Einzelheiten der Kosten, die Gesamtkosten des Kredits, sowie der
effektive Jahreszins und der Gesamtbeitrag enthalten sind, dient der
weiteren Erleichterung der Vergleichbarkeit."
"Ein hoher Verbraucherschutz ist das Um und Auf in dieser Frage. Nur
so kann das Vertrauen der Konsumenten in grenzüberschreitende Dienste
gestärkt werden", ist Bulfon überzeugt. Umso unverständlicher ist es
für ihn, dass die konservative Fraktion im Europäischen Parlament
lange Zeit alles unternahm, um verbraucherfreundliche Maßnahmen in
dieser Richtlinie zu unterbinden. "Letztendlich bin ich sehr froh,
dass sich die konsumentenfreundliche Linie durchgesetzt hat und damit
ein klares Signal ausgesandt wird."
Dies betrifft auch die lange strittige Frage des Rücktrittsrechts von
Kreditverträgen. In Zukunft kann der Konsument bis zu 14 Tage von
diesem Gebrauch machen. Bis zuletzt wurde auch über das Thema der
Kompensationen bei vorzeitigen Rückzahlungen eines Kredits
verhandelt. Die nun gefundene Einigung sieht eine
Kompensationszahlung an den Kreditgeber vor, wenn die möglichen
Kosten in direktem Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung
stehen und es sich um einen fixen Zinssatz handelt. Die Höhe der
Zahlung darf ein Prozent der zurückgezahlten Summe nicht übersteigen.
Weiters können die Mitgliedstaaten selbst ein Limit von höchstens
10.000 Euro festsetzen, unter dem keine Kompensation zu zahlen ist.
"Es liegt also an den Mitgliedstaaten, den Verbraucherschutz weiter
zu verbessern, indem sie ein möglichst hohes Limit festsetzen",
appelliert Bulfon, der aber auch den Banken etwas auf den Weg
mitgibt: "Diese können, gerade in Österreich wo sie durch die derzeit
gültige Regelung einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil haben, auf
interessante neue Geschäfte hoffen. Mit einer Einführung einer
Kompensationszahlung würden sie sich ins eigene Fleisch schneiden",
warnt der SPÖ-Europaabgeordnete abschließend. (Schluss) sl/mm
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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