• 16.01.2008, 11:22:39
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Brauner und Sima zur Ökostromnovelle

Wien fordert ökologische und soziale Ausgewogenheit

Wien (OTS) - Kritik an der geplanten Ökostromnovelle übten am
Mittwoch Wiens Vizebürgermeisterin Wirtschaftsstadträtin Renate
Brauner und Umweltstadträtin Ulli Sima im Rahmen eines gemeinsamen
Pressegesprächs. Die Novelle müsse sozial ausgewogen sein und auch
aus ökologischer Sicht in wesentlichen Punkten noch abgeändert
werden. Die derzeitige Vorlage sei aus Sicht der Stadt Wien nicht
akzeptabel. "Wirkungsvoller Klimaschutz sieht anders aus. Das nun
geplante Gesetz verkommt vielfach zur Landwirtschaftsförderung, auch
fehlen Anreize zum Energiesparen durch eine entsprechende Dotierung
für Energieeffizienzprogramme", so Sima. Brauner fordert indes die
soziale Ausgestaltung des Ökostromgesetzes für einkommensschwache
Haushalte: "Es kann nicht so sein, dass gerade schwächere
EinkommensbezieherInnen in Relation zu Ihrem Einkommen die höchsten
Beiträge zur Förderung von Ökostrom aufbringen. Dem wird sich Wien
entschieden entgegenstellen." Die Haushalte dürften nicht die
Mehrbelastung aufgebürdet bekommen, während die Industrie nichts zum
Ausbau des Ökostroms beitrage. Darüber hinaus setzt sich Wien im
Rahmen der Novellierung auch für einen begleitenden Beschluss über
ein Leitungsausbaugesetz für Nah- und Fernwärme ein.****

Anreize zum Energiesparen durch Energieeffizienzprogramme

Wesentliches Ziel der Klimastrategie des Bundes ist die
Stabilisierung des Stromverbrauches durch mehr Energieeffizienz,
insgesamt sollten Anreize zum Energiesparen und eine entsprechende
Dotierung für Energieeffizienzprogramme vorgesehen werden. "In der
vorliegenden Novelle fehlt jedoch die Anhebung der Dotierung der
Energieeffizienzprogramme", kritisiert Sima und legt in diesem
Zusammenhang drei Punkte dar, die aus Sicht der Stadt Wien in Sachen
Effizienz zentral sind:

o Stabilisierung des Stromverbrauches durch mehr Energieeffizienz

Da nicht nur die Errichtung von neuen Ökostromanlagen wichtig
ist, sondern vor allem die Stabilisierung des weiterhin steigenden
Stromverbrauches, wurde bereits in der Novelle 2006 eine Erweiterung
der Ländermittel für Energieeffizienzprogramme vorgenommen. In einer
neuen Novelle sollte laut Sima vor allem die Dotierung für
Energieeffizienzprogramme deutlich erhöht werden. Wien hat dazu ein
eigenes Energieeffizienzprogramm beschlossen (SEP), das mit
entsprechender Verstärkung der Mittel rascher und umfassender
umgesetzt werden könnte.

o Mehr Effizienz des Mitteleinsatzes

Aufgrund der beschränkten Mittel ist der Schwerpunkt der
Finanzierung aus Sicht der Stadt Wien auf die wirkungsvolleren und
günstigeren Potentiale zu legen. Der Schwerpunkt der Förderung im
Ökostromgesetz ist - auch in Hinblick auf den stark steigenden
Förderbedarf von Biogasanlagen - auf jene Technologien zu legen, die
keine biogenen Brennstoffe brauchen. Vor allem die Nutzung von
lebensmittelfähigen Einsatzstoffen (Mais und Weizen) ist kritisch zu
hinterfragen. Zu forcieren ist daher die Geothermie, Windkraft und -
wenn die Wirtschaftlichkeitsgrenze erreicht ist - auch die
Photovoltaik.

o Bessere Nutzung von Holz durch Kraft-Wärme-Kopplung

Zu mehr Energieeffizienz gehört laut Sima auch, die
Brennstoffausnutzung insbesondere für bestehende Biomassekraftwerke
zu erhöhen, da der Holzmarkt zunehmend von Verknappung und damit
Preissteigerung bei Holz gekennzeichnet ist. "Hier muss es in einer
neuen Novelle gelingen, die Wärmeauskopplung so zu berücksichtigen,
dass kein finanzieller Verlust gegenüber der bisher angewandten
reinen Stromproduktion entsteht", stellt Sima klar. Man darf Anlagen,
die so betrieben werden, dass der Brennstoff besser ausgenützt wird,
nicht finanziell bestrafen, so wie es bisher der Fall ist.

Die Stadt Wien spricht sich zudem für die Definition strenger
Kriterien in einem Ökostromgesetz hinsichtlich der Förderung
bestehender Biogasanlagen aus. Demzufolge sei eine individuelle
Prüfung aller Anträge notwendig, zugleich dürfen Unterstützungen nur
als Zwischenlösung streng befristet für das Jahr 2008 gelten.

Soziale Gestaltung des Ökostromgesetzes für einkommensschwache
Haushalte

Vizebürgermeisterin Renate Brauner betont die Bedeutung der
sozialen Gestaltung der Novelle. "Dazu bietet sich die Befreiung von
der sogenannten Zählpunktpauschale im Ausmaß von 15 EUR an. Gerade
die Pauschale trifft einkommensschwächere Haushalte überproportional
und lässt sich durch eine Verbrauchsreduktion nicht einsparen", so
Brauner. Um die Treffsicherheit zu erhöhen und z. B.
Zweitwohnhausbesitzer davon auszunehmen, sollte eine Einkommensgrenze
definiert werden. Zugleich sollte auch nur am Hauptwohnsitz eine
Befreiung zulässig sein.

Die Anspruchsberechtigung kann aus der
Ausgleichszulagenberechtigung abgeleitet werden und z. B. durch
Vorlage eines geeigneten Nachweises beim Netzbetreiber entsprechend
administriert werden.

Auch Personen, die ebenso wenig Einkommen verzeichnen (z. B.
NotstandshilfebezieherInnen etc.), sollten mit entsprechendem
Nachweis durch Vorlage beim Netzbetreiber von der Pauschale befreit
werden können.

"Wird dieser Personenkreis von der Zählpunktspauschale befreit,
so beträgt das Kostenausmaß nach ersten Schätzungen rund 4,8 Mio. EUR
- und die soziale Ausgestaltung kommt jenen zu Gute, die es wirklich
brauchen", so Brauner.

Industrie bevorzugt - Haushalte belastet

Brauner spricht sich darüber hinaus strikt gegen eine
überproportionale Mehrbelastung der Haushalte aus, während der
Beitrag der Industrie gedeckelt wird.

"Gerade die Industrie hatte und hat erhebliche wirtschaftliche
Vorteile durch die Liberalisierung des Strommarktes, während die
Haushaltskunden kaum Preisvorteile lukrieren konnten", so Brauner.
Zusätzlich erhält die Industrie auch schon jetzt Rückvergütungen aus
der Energiesteuer, die ebenfalls den Haushaltskunden vorenthalten
werden. Nicht zu vergessen sei hier auch, dass bereits in der
Ökostromnovelle 2006 eine erhebliche Entlastung der Industrie
durchgeführt wurde und es daher überhaupt keinen Anlass gibt, hier
noch weitere Schritte zu setzen.

Im Gegensatz zu einer Deckelung bedürfe es der Festlegung eines
angemessenen Beitrags der Industrie, nicht zuletzt deshalb, weil ein
weiterer Ausbau von erneuerbaren Energieträgern erhebliche
Investitionen und Innovationen auslöst, die vielen Industriebranchen
nützen. Die Entwicklung von neuen Technologien kann von der Industrie
gut genutzt werden, um entsprechende Exporterfolge zu erzielen.

Leitungsausbaugesetz für Nah- und Fernwärme - für Kälte und
Wärme

Für die Stadt Wien ist im Rahmen der Debatte um die Novellierung
der Ökostromnovelle auch zentral, gleichzeitig weitere
Maßnahmenpakete vorzulegen, z. B. ein Leitungsausbaugesetz für Nah-
und Fernwärmenetze, das auch Kälteleitungen umfassen sollte.

Das Ziel dieser Förderung ist es, dass Nah- und Fernwärmenetze
um 5 % pro Jahr weiter ausgebaut werden. Die dafür notwendigen
Investitionen der Branche belaufen sich damit auf rund 170 Mio. EUR.
Bei einer Förderquote von 35 % wäre der Fördermittelbedarf mit 65
Mio. EUR pro Jahr abzuschätzen.

Ein derartiges Leitungsausbaugesetz wird kostengünstig hohe
CO2-Reduktionen im Ausmaß von 3,4 Mio. Tonnen CO2 auf 25 Jahre
ermöglichen. Das ausgebaute Leitungsnetz ist Vorraussetzung für die
hohe Effizienz von Kraftwerken - egal ob mit biogenen oder fossilen
Brennstoffen befeuert - und kombiniert mit der direkten
Biogaseinspeisung eine der wenigen Möglichkeiten, Biogasanlagen auch
langfristig abzusichern.

Der Leitungsausbau liefert zugleich eine Grundlage für
Fernkälteleitungen und führt damit zur Dämpfung des
Stromverbrauchzuwachses, der sich u. a. durch den verstärkten Einsatz
von Klimaanlagen ergibt. Die Kombination von Fernwärme und Fernkälte
ermöglicht eine ganzjährige Effizienzsteigerung.

Das Instrument der Investitionsförderung stellt aufgrund der
einmaligen Ausschüttung sicher, dass der Förderbedarf nicht
entgleisen kann, so wie es bei Mindestpreisen nun der Fall ist.

"In Sachen Ökostromgesetz muss nach dieser Novelle endlich Ruhe
einkehren, die permanenten Debatten um Änderungen verunsichern
Anlagenbetreiber enorm und sind für den Ausbau von alternativen
Energien in Österreich mehr als kontraproduktiv", halten Sima und
Brauner abschließend fest. (Schluss) has/vor

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Mag. Wolfgang Hassler
Mediensprecher Vizebürgermeisterin Mag.a Renate Brauner
Tel.: 01/4000-81 845
E-Mail: wolfgang.hassler@wien.gv.at

Mag.a Anita Voraberger
Mediensprecherin Umweltstadträtin Mag.a Ulli Sima
Tel.: 01/4000-81 353
E-Mail: anita.voraberger@wien.gv.at

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