GBH-Muchitsch: Verbesserungen bei der Invaliditäts- und Schwerarbeitspension sind aber noch offen
Graz (GBH/ÖGB) - "Die Bundesregierung sollte öfter in Klausur
gehen. Denn die Ergebnisse daraus sind durchaus positiv. Unter
anderem für jene Menschen, die 45 bzw. 40 Jahre ihres Lebens
gearbeitet haben. Es ist Sozialminister Buchinger gelungen, die ÖVP
endlich für eine Verlängerung der Hacklerregelung zu gewinnen.
Verbesserungen bei der Invaliditäts- und Schwerarbeitspension sind
aber noch offen", so der Abg. z. NR und Stv. Bundesvorsitzende der
Gewerkschaft Bau-Holz Josef Muchitsch in Reaktion auf die Ergebnisse
der Regierungsklausur in der letzten Woche. ++++
Mehr als 100.000 Pensionsneuzugänge für das Jahr 2007 zeigen die
jüngsten Zahlen der Pensionsversicherungsanstalt, bis November 2007
sind es bereits 93.025 Neuzugänge. Im Jahr 2006 waren es insgesamt
97.793. In den ersten 11 Monaten 2007 liegt bei den insgesamt neun
Pensionsarten nach wie vor die Berufsunfähigkeits- und
Invaliditätspension mit 23.222 Neuzugängen vor den Alterspensionen
mit 19.867. Danach folgen die Witwenpensionen mit 15.828 vor der
Langzeitversicherten-/"Hackler"regelung mit 15.596 Neuzugängen. Im
Vergleich Jänner bis November 2007 zu 2006 gibt es bereits ein Plus
bei den Neuzugängen zur Alters- und Korridorpension sowie bei der
Hacklerreglung.
Muchitsch begrüßt das Einlenken der ÖVP und die Zustimmung zur
Verlängerung der Hacklerregelung: "Damit wird die Forderung der
Gewerkschaften `45 Jahre bei Männern und 40 Jahre bei Frauen sind
genug´, die auch von der SPÖ vertreten wird, auch über diese
Legislaturperiode hinaus umgesetzt. Gerade im Bereich der
ASVG-Versicherten ist der Bundesbeitrag zu den Pensionen mit nur 16 %
im Vergleich zu den Selbstständigen und den Bauern - hier beträgt der
Bundesbeitrag 65 % bzw. 80 % - am niedrigsten. Mit der Verlängerung
der Hacklerregelung haben all jene Menschen, die in den nächsten 5
Jahren 45 bzw. 40 Jahre Beitragszeiten nachweisen, nun auch eine
Perspektive für ihre weitere Lebensplanung."
Nun gilt es, wie im Koalitionspapier vereinbart, auch bei den
Anspruchsvoraussetzungen zur Invaliditäts- und Schwerarbeitspension
die noch immer aus der Pensionsreform 2003 vorhandenen "Giftzähne" zu
ziehen. Muchitsch dazu: "Den schwer arbeitenden Menschen wurde von
der schwarz-blauen Regierung Schüssel im Jahr 2003 eine faire
Schwerarbeitsregelung versprochen. Tatsache ist, dass die derzeit
bestehende Regelung zur Schwerarbeitspension für die meisten
Schwerarbeiter - z.B. die Bau- oder Steinarbeiter - nicht erreichbar
ist. Lediglich 146 Menschen - das sind nur 0,16% der Neuzugänge -
haben 2007 eine Schwerarbeitspension erhalten. An den
Anspruchsvoraussetzungen, wie das Erreichen des 60. Lebensjahres und
der Nachweis, in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre
Schwerarbeit geleistet zu haben, scheitern die Betroffenen. Viele
schaffen es auf Grund schwerer berufsbedingter Erkrankungen nicht,
bis 60 zu arbeiten und auch seitens der Wirtschaft gilt man mit 60
Jahren meist als nicht mehr vermittelbar bzw. im Betrieb nicht mehr
erwünscht."
ÖGB, 14. Jänner 2008 Nr. 12
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