• 30.12.2007, 14:39:32
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Gedanken zum Jahreswechsel

Vorstandsbezüge in astronomischen Höhen - aber laufende Kürzung der Betriebspensionszusagen im Zuge der Pensionskassen

Wien (OTS) - In den Neunzigerjahren des vorigen Jahrhunderts haben
namhafte Firmen in Österreich in großem Umfang die Verpflichtungen
zur Zahlung einer Betriebszusatzpension für ihre Mitarbeiter in die
Pensionskassen ausgelagert. Das ist bekanntlich eindeutig im
Unternehmerinteresse unter Missachtung der Interessen der Betroffenen
umgesetzt worden. Dabei haben die Dienstgeber nämlich möglichst hohe
Verzinsungsvorgaben an die Pensionskassen angestrebt und die
Pensionskassen haben diese versprochen, um das Geschäft zu machen. So
haben sich die Dienstgeber Hunderttausende Euro an
Pensionszahlungsverpflichtungen erspart - allerdings ausschließlich
auf dem Rücken der Betroffenen!

Bald nach der Jahrhundertwende mussten auch die "blauäugigsten"
Verfechter dieser neuen Idee erkennen, dass Rechnungszinsen von mehr
als 3,5% langfristig im Durchschnitt nicht erreicht werden können und
daher die wohlerworbenen Pensions-rechte der betroffenen Mitarbeiter
laufend reduziert werden müssen, von einer annähernden
Inflationsabgeltung ganz zu schweigen.

Eine Zinssatzherabsetzung würde aber - abgesehen von den bisher
bereits angelaufenen Verlusten - sofortige Pensionskürzungen um bis
zu rund 20% zur Folge haben. Da diese Variante absolut inakzeptabel
ist, bleibt nur der zweite Weg: eine jährliche Pensionskürzung in
kleinen Dosen wegen Nichterreichung der versprochenen
Rechnungszinsen. Das führt zwar in etwa 10-15 Jahren zum gleichen
Ergebnis, ist aber vielleicht etwas weniger brutal!

Der dritte und moralisch einzig richtige Weg wäre, eine
Rechnungszinssenkung mit entsprechenden Nachschüssen seitens der
(ehemaligen) Dienstgeber aufkommensneutral vorzunehmen. Diese
Variante wird aber seitens der Dienstgeber vehement abgelehnt - Moral
ist schließlich nicht gesetzlich zu erzwingen!

Wenn man nun die Veröffentlichung der aktuellen Vorstandsbezüge
der österreichischen staatsnahen und privaten Großunternehmen
betrachtet, fragt man sich unwillkürlich, wieso in einem Rechtsstaat
wie Österreich zwar alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, manche
aber so überproportional gleicher!

Am Beispiel Erste Bank:

Ein Konzern, der dem obersten Chef ein Jahressalär von nahezu 2
Mio. Euro offenbar locker zahlen kann, von den Salärs der übrigen
Führungsebene und den ao. Bezügen ganz zu schweigen, wird doch die im
Vergleich lächerlichen paar Hunderttausend Euro
Pensionskapitalnachschuß verkraften können - und der Imagegewinn der
"guten Nachrede" müsste das eigentlich wert sein, oder?

Rückfragehinweis:
Günter Braun
Verein für die Leistungs- und Anwartschaftsberechtigten
von Pensionskassen im Erste Bank - Konzern

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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