Wien (OTS) - Die MedUni Wien begrüßt die gestern öffentlich
gewordenen vertragliche Einigung zwischen Gemeinde Wien und Justiz
für die Abwicklung gerichtlich beauftragter Obduktionen an vier
Wiener Spitälern ab 1.1.2008. Diese Maßnahme ist nach der durch die
Stadt Wien im August (mit einer Dreiwochenfrist) überraschend
verordneten Einstellung der sanitätsbehördlichen Obduktionen am
Department für Gerichtliche Medizin letztlich notwendig geworden.
Damit sind jedenfalls für die von Seiten der Justiz ad personam
beauftragten gerichtsmedizinischen Experten der MedUni Wien vorerst
die Rahmenbedingungen sicher gestellt und die in der
Strafprozessordnung definierten Bedingungen für gerichtliche
Obduktionen erfüllt.
Rektor Wolfgang Schütz: "So sinnvoll und notwendig diese Einigung
auch war, ist es für uns aber doch verwunderlich, dass es weder von
Gemeinde Wien noch von Seiten der Justiz zu Gesprächen oder gar
konkreten Angeboten über einen allenfalls gemeinsamen Betrieb eines
Gerichtsmedizinischen Zentrums kam. Unsere jahrelangen
kontinuierlichen Bemühungen zu einer allseits zufrieden stellenden
Lösung haben somit auch im Lichte der bevorstehenden und baulich
unumgänglichen Einstellung des Obduktionsbetriebs an der
Gerichtsmedizin keinen Ansprechpartner gefunden."
Ab 1.1.2008 werden damit auch die gerichtlichen Obduktionen an den
gewählten externen Prosekturen von den ad personam beauftragten
universitären Fachärzten in Gutachterteams (Facharzt,
Sektionsassistenz, Fotograf) vorgenommen, histologische,
forensisch-toxikologische und allenfalls DNA-Laboruntersuchungen
sowie die Ausfertigung der Gutachten selbst erfolgt wie bisher am
Department für Gerichtliche Medizin. Für den Transport und die
Sicherstellung der Qualität der histologischen und toxikologischen
Proben werden entsprechende Lösungen vorgesehen. Die universitäre
Facharztausbildung erfolgt unter diesen geänderten
Infrastrukturbedingungen.
"Die zentralen Aufgaben der universitären Forschung und Lehre und
damit die wichtigsten Inhalte der gerichtsmedizinischen Expertise
bleiben an der Medizinischen Universität Wien bestehen", so Rektor
Schütz.
Am Department für Gerichtliche Medizin sind derzeit gesamt sechs
Fachärzte, zwei Fachärzte in Ausbildung, eine Biologin, zwei
Toxikologinnen sowie weitere sechzehn Assistenz- und
VerwaltungsmitarbeiterInnen beschäftigt.
Rückfragehinweis:
Mag. Bernd Matouschek, Pressesprecher Medizinische Universität Wien Spitalgasse 23, 1090 Wien tel: +43 (0)1 40160 -100 09 tel/fax: +43 (0)1 23 101 32 gsm: +43-(0)676-6119701; mailto:bernd.matouschek@meduniwien.ac.at www.meduniwien.ac.at
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