• 18.12.2007, 16:36:29
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  • OTS0251 OTW0251

Rechnungshofausschuss über Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften Heinrich Traumüller als Auskunftsperson im Ausschuss

Wien (PK) - Zum Schluss seiner Sitzung wandte sich der
Rechnungshofausschuss ein weiteres Mal dem Bericht über den Verkauf
der Bundeswohnbaugesellschaften (Reihe Bund 2007/3, III-44 d.B.) zu,
über den zuletzt am 28. November verhandelt worden war.
Auskunftsperson war diesmal Heinrich Traumüller, welcher zum
gegenständlichen Zeitraum für das Finanzministerium tätig gewesen
war.

Abgeordnete Ruth Becher (S) wollte von Traumüller wissen, weshalb man
sich seitens des Finanzministeriums für einen Paketverkauf aller fünf
Wohnbaugenossenschaften entschieden habe. Abgeordnete Gabriela Moser
(G) kam auf das Thema Einweisungsrechte, welches schon die letzte
Debatte zu diesem Punkt geprägt hatte (siehe PK, Nr. 926), zurück und
verwies darauf, dass der Zweitbieter schon im April 2004 das Ansuchen
gestellt habe, man möge auf die Einweisungsrechte verzichten. Damals
sei dies aber seitens des Ministeriums abgelehnt worden. Im Februar
2005 verzichtete das BMF jedoch auf diese Rechte, was die Frage
aufwerfe, weshalb hier so ein Zickzackkurs gefahren wurde. Moser
betonte, dass es dabei um 200 Millionen Euro gehe, womit man immerhin
seitens des Bundes drei Jahre lang eine 24 Stunden-Betreuung
bezuschussen könnte. Diese Summe sei also, so Moser, kein
Pappenstiel. Warum man also plötzlich auf die Einweisungsrechte
verzichtet habe, bleibe die Gretchenfrage dieser Angelegenheit.

Abgeordnete Andrea Eder-Gitschthaler (V) meinte, der Paketverkauf
habe es ermöglicht, Zinsen zu tilgen. Zudem wollte sie wissen, ob es
in der Vergangenheit ähnlich große Transaktionen gegeben habe und wie
der Rechnungshof den Verkauf nun abschließend beurteile. Abgeordneter
Alois Gradauer (F) zeigte sich am genauen Ablauf der
Verkaufsgeschichte interessiert, und Abgeordneter Günther Kräuter (S)
schloss sich diesem Wunsch nach genauen Darlegungen seitens
Traumüller an.

Traumüller bezeichnete den Verkauf der Wohnbaugenossenschaften als
die größte Transaktion der Zweiten Republik. Dementsprechend habe es
zahlreiche Bietergruppen gegeben. Die vom Ministerium gewählte
Vorgangsweise sei wirtschaftlich gewesen, wie auch seitens der Bieter
bestätigt wurde. Man habe natürlich auch eine Schnürung regionaler
Pakete erwogen, doch habe man diese Idee aus mehreren Gründen wieder
verworfen. Letztlich habe man sich vom Paketverkauf den höchsten
Ertrag versprochen und daher dementsprechend agiert.

In diesem Lichte müsse auch die Frage der Einweisungsrechte gesehen
werden. Die Verkaufsstrategie sei den Maßgaben der Erlösmaximierung
in einem ansprechenden Zeitraum gefolgt, das Ministerium habe keine
verkaufsmindernde Maßnahme geduldet, damit ein möglichst hoher Erlös
erzielt werden konnte. Der Preis des Pakets habe sich am Markt
gebildet, führte Traumüller aus, einen nachträglichen Verzicht auf
die Einweisungsrechte habe es nicht gegeben. Dass alles korrekt über
die Bühne gegangen sei, könne man auch daran ersehen, schloss
Traumüller, dass kein Bieter im Anschluss versucht habe, den Klagsweg
zu beschreiten.

Der Präsident des Rechnungshofs Josef Moser zitierte ausführlich aus
den Unterlagen und beleuchtete das Verhalten der Beteiligten in
Sachen Einweisungsrechte zwischen April 2004 und Februar 2005. Aus
dieser Aktenlage, so Moser, sei herauslesbar, dass auf die
Einweisungsrechte im Zuge der Vertragsverhandlungen jedenfalls nicht
a priori verzichtet worden sei. Dass dies dann dennoch geschah, werte
der Rechnungshof als Hinweis darauf, dass zumindest nicht alle
ertragsteigernden Maßnahmen genutzt worden seien.

Hinsichtlich des Paketverkaufs hielt Moser fest, dass es Indizien
dafür gebe, dass es sinnvoller gewesen wäre, die
Wohnbaugenossenschaften einzeln an den jeweiligen Bestbieter zu
verkaufen, sei doch frühzeitig erkennbar gewesen, dass ein
Paketverkauf entsprechende Abschläge bewirken würde. Dementsprechend
hätte man prüfen müssen, ob einem Einzelverkauf nicht der Vorzug zu
geben gewesen wäre. Moser konnte sich Traumüllers Sicht der Dinge
nicht anschließen und hielt vor dem Hintergrund der Faktenlage die
Kritik des Rechnungshofes aufrecht.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss)

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