Überwachung allerorten - eine Entwicklung, die sich nicht mehr einfangen lässt.
Wien (OTS) - Im Leben ist es ja meistens so: Nicht alles, was
möglich ist, ist auch erlaubt. Im Computer-Zeitalter hat sich das
freilich ein bisschen gewandelt, vor allem was die Überwachung
betrifft: Alles ist möglich, und verdammt viel ist erlaubt.
Die Regierung hat quasi in einer Nacht- und Nebelaktion (das passt
zum Thema) der Polizei die Internet-Überwachung und Handy-Ortung ohne
richterlichen Haftbefehl erlaubt. Das rührt für viele Juristen und
Datenschützer an den Grundfesten der Rechtsstaatlichkeit, und die
Aufregung ist schon verständlich.
Denn das Argument, wer nichts zu verbergen hat, braucht nichts zu
befürchten, ist ein wenig simpel. Ein irrtümlicher Anruf von
irgendwem, ein Klick auf den falschen Link, und schon kann der
Normalsterbliche zum Beispiel im Netz der Terror-Ermittler zappeln
und hat die Beweislast auf seiner Seite.
Noch erschreckender ist aber die andere Erkenntnis: Selbst wenn
der richterliche Befehl noch vorgeschrieben wäre - glaubt
irgendjemand wirklich, dass sich angesichts der technischen
Möglichkeiten, die es heute gibt, irgendwer daran halten würde? Wie
kontrollieren, dass das, was möglich ist, der, der’s kann, sich nicht
auch erlaubt?
Der Österreicher ist gutgläubig und vertraut darauf, dass das
nicht passiert. Zum Beispiel, zweites großes Überwachungsfeld, im
Büro.
Drei Viertel der Angestellten sind sicher, dass mit ihren privaten
Daten sorgsam umgegangen wird und ihr Tun am Arbeitsplatz nicht
überwacht wird.
In Wirklichkeit darf es das auch nicht, so weit nicht anderes in
einer eigenen Betriebsvereinbarung festgelegt ist (die privaten
eMail-Verkehr oder Internet-Surfen untersagt). In der Praxis aber
kann der Arbeitgeber jeden Schritt seines Mitarbeiters verfolgen -
vom Mail über das Telefonat bis zum sonstigen Computer-Verhalten. Und
keiner kann das Kontrollieren kontrollieren.
Auch hier ist das Argument, wer nichts zu verbergen hat, braucht
nichts zu fürchten, zu simpel. Es mag schon stimmen: Private
Ablenkung am Arbeitsplatz kostet Unternehmen in Summe Millionen an
bezahlter und entgangener Arbeitszeit. Aber es gibt neben privaten
auch berufliche Aktivitäten, Kontakte, Entstehungen eines Geschäftes
oder Passwörter, die den Arbeitgeber a priori nichts angehen.
Die Versuchung, mithilfe der technischen Möglichkeiten der
Überwachung Schlüsse auf die Qualität und Arbeitsleistung eines
Mitarbeiters zu ziehen, ist vermutlich groß. Und ob gesetzlich
verankerte betriebliche Datenschutz-Beauftragte tatsächlich ein
Hemmschuh für übereifrige Schnüffler wären, wie die Gewerkschaft sich
das vorstellt, ist mehr als fraglich.
Denn während im übrigen Leben alles Mögliche verboten sein und
kontrolliert werden kann, sind die Möglichkeiten der Technik einfach
nicht einfangbar. Der Mensch ist längst gläsern geworden, daran
ändert auch kein Gesetz etwas. Keine neue Erkenntnis zwar, aber eine
längst unumkehrbare.
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Innenpolitik
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