• 13.12.2007, 08:54:16
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  • OTS0019 OTW0019

Europarat unterstützt HOSI-Wien-Forderungen in Sachen Menschenrechte

Wien (OTS) - "Wir sind höchst erfreut, dass Thomas Hammarberg,
Menschenrechtskommissar des Europarats, im gestern veröffentlichten
Bericht über seinen Besuch in Österreich Forderungen der
Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien aufgegriffen hat und diese
unterstützt", erklärt Obmann Christian Högl, der für die HOSI Wien am
Treffen zwischen NGO-VertreterInnen und Hammarberg am 21. Mai 2007 in
Wien teilnahm. "Insbesondere freuen wir uns über seine Empfehlung,
Österreich möge die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Verleumdung
aufheben und die zivilrechtlichen Bestimmungen überprüfen, um
sicherzustellen, dass keine überschießenden Sanktionen verhängt
werden."

Die Abschaffung der §§ 111 und 115 StGB (üble Nachrede und
Ehrenbeleidigung) ist nicht nur eine Forderung der HOSI Wien, sondern
auch Beschlusslage des Europarats und der OSZE. Bereits am 4. Oktober
2007 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats eine
entsprechende Entschließung verabschiedet, mit der alle 47
Mitgliedsstaaten des Europarats aufgefordert werden, unverzüglich
Freiheitsstrafen für Verleumdungstatbestände abzuschaffen (Punkt
17.1).

Justizministerin Berger gefordert

"Diese Forderung ist uns deshalb ein so wichtiges Anliegen, weil
die HOSI Wien selbst Opfer dieser Bestimmungen wurde. Zwar haben wir
die Klagen des Ex-ÖVP-Abgeordneten Walter Tancsits vergangenen Juli
letztendlich gewonnen, aber die Vorfinanzierung der Verfahren war nur
unter Aufbietung all unserer finanziellen Reserven und durch eine
Darlehensaufnahme möglich", berichtet Obfrau Ute Stutzig. "Das
gesamte Prozessrisiko belief sich immerhin auf rund 25.000 Euro, da
wir sowohl straf- als auch zivilrechtlich geklagt wurden. Es ist
völlig inakzeptabel, dass kritische NGOs Selbstzensur üben oder auf
Kritik und die Inanspruchnahme ihrer Menschenrechte verzichten
müssen, um sich ja nicht dem Risiko einer existenzvernichtenden
Klagsflut durch kritisierte PolitikerInnen auszusetzen. Diese -
insbesondere von der FPÖ praktizierte - Methode, KritikerInnen durch
zivil- und strafrechtliche Klagen bewusst mundtot zu machen bzw. in
den wirtschaftlichen Ruin zu treiben, haben ja bereits die drei von
den EU-14 im Jahr 2000 eingesetzten Waisen in ihrem Bericht
angeprangert."

"Wir haben Hammarbergs Bericht zum Anlass genommen, neuerlich an
Justizministerin Maria Berger zu appellieren, den Empfehlungen des
Europarats in dieser Frage so rasch wie möglich nachzukommen",
ergänzt Högl. "Dringender Handlungsbedarf besteht auch in Sachen
Antidiskriminierung. Auch hier hat Hammarberg eine HOSI-Wien-Anregung
übernommen: Er empfiehlt den österreichischen Behörden, 'die
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung
zusammenzufassen und effiziente, verhältnismäßige und abschreckende
Sanktionen vorzusehen'. Eine solche Vereinheitlichung des
Diskriminierungsschutzes hat übrigens der UNO-Menschenrechtsausschuss
bereits vergangenen Oktober von Österreich verlangt."

Protokoll 12 zur EMRK wichtiger als EU-Grundrechtecharta

In seinem Bericht fordert Hammarberg auch die Ratifizierung des
Protokolls Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
durch Österreich. "Dieses Zusatzprotokoll sieht ein allgemeines
Diskriminierungsverbot vor - unabhängig von einzelnen, in der
Konvention ausdrücklich vorgesehenen Menschenrechten", erklärt
HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler. "Es ist eine Schande, dass
Österreich dieses Protokoll aus dem Jahr 2000 immer noch nicht
ratifiziert und damit für Österreich bindend gemacht hat. Für die
BürgerInnen wäre dies viel wichtiger als die EU-Grundrechtecharta,
die heute mit dem EU-Reformvertrag unterzeichnet wird. Denn im
Gegensatz zu dieser Charta, deren Nichtdiskriminierungsartikel nur
für die Anwendung von EU-Recht durch die EU-Institutionen und die
Mitgliedsstaaten gilt, würde das allgemeine Diskriminierungsverbot
des Zusatzprotokolls auf alle Rechtsbereiche anwendbar sein, also
auch auf jene, die nicht in die Zuständigkeit der EU fallen, etwa das
Familienrecht. Wenn Bundeskanzler Gusenbauer und Außenministerin
Plassnik jetzt die Bedeutung der EU-Grundrechtecharta besonders
hervorheben, zugleich jedoch Österreich das Protokoll 12 zur EMRK
nicht ratifiziert, machen sie sich in höchstem Maße unglaubwürdig."

HINWEIS: Links zu allen erwähnten Dokumenten finden sich unter:
www.hosiwien.at/?p=944

Rückfragehinweis:
Ute Stutzig, Obfrau: Tel. 0650-9080188
Christian Högl, Obmann, Tel. 0699-11811038
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-5767466
[email protected], www.hosiwien.at
ZVR-Nr.: 524 534 408

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