Scientology Kirche stellt es richtig! Was geschah wirklich?
München (OTS) - Die Medienberichte der letzten Tage lassen die Tatsache unerwähnt, dass die Innenministerkonferenz am letzten Freitag dem Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens nicht zugestimmt hat. Vielmehr kamen die Innenminister zu dem Schluss, dass es überhaupt keine Belege zur Stützung eines solchen Antrags gibt. Mehr noch: in einem Radiointerview räumte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am Freitag ein, dass es keine rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren gibt.
Die unrichtigen Medienberichte der letzten Tage entstammen einem Artikel der "Bild am Sonntag", der international von Associated Press veröffentlicht wurde und in dem das Ergebnis der Innenministerkonferenz falsch dargestellt wird bzw. die Tatsache unerwähnt blieb, dass es eben keine Abstimmung über einen solchen Antrag gegeben hat.
Scientology ist, wie überall in der Welt, auch in Deutschland eine wachsende religiöse Bewegung.
Allein in den letzten 25 Jahren gab es mehr als 40 Entscheidungen deutscher Gerichte, darunter auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2005, in denen den Scientologen die Religionsfreiheitsgarantie aus Art. 4 Grundgesetz bestätigt bzw. anerkannt wurde. Diese gerichtlichen Entscheidungen haben wiederholt sowohl das Recht der Scientology Kirche als auch ihrer Mitglieder unterstrichen, dass Ihnen der Schutz aus Artikel 4 Grundgesetz hinsichtlich der Verbreitung ihrer Lehre und deren Ausübung zusteht; oder dass sich die hauptamtlich aktiven Mitglieder der Kirche aus ideellen und religiösen Motiven für die Kirche einsetzen; oder dass die Finanzierung des Beitragsaufkommens der Kirche sehr wohl als gerechter und angemessener angesehen werden kann; oder dass die Kirchen alle Anforderungen von ideell tätigen Vereinigungen erfüllen.
10 Jahre der Beobachtung durch den Verfassungsschutz haben keinerlei Fehlverhalten der Scientology Kirchen zu Tage fördern können, weil es solches nicht gab.
Die Aufforderung an den Verfassungsschutz, seine in drei rechtskräftigen Urteilen als rechtswidrig erkannten Maßnahmen noch weiter auszubauen, ist der verzweifelte Versuch, die nicht enden wollenden Untersuchungen samt der damit verbundenen Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Scientologen weiter aufrecht zu erhalten. Millionen von Steuergeldern werden verschwendet, weil scheinbar nicht zugegeben werden kann, dass alle vorherigen Untersuchungen bisher nicht das offenbar erwartete nachteilige Ergebnis zeigten, sondern zu Gunsten der Scientologen abgeschlossen worden sind.
Seit der Eröffnung des neuen, repräsentativen Kirchengebäudes Anfang dieses Jahres in Berlin wurde der Religionsstatus wie auch die Gemeinnützigkeit der Scientology Kirche in weiteren Ländern der Welt anerkannt.
Am 24. September 2007 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seine einstimmig gefasste Entscheidung vom 5. April dieses Jahres gegen Russland für rechtskräftig, dass der Scientology Kirche als religiöse Gemeinschaft der Schutz der Religionsfreiheit gemäß Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zusteht.
Die in der Entscheidung ausgedrückten Grundsätze bestärken den Anspruch von Scientologen und ihrer Scientology-Gemeinschaften auf Achtung ihrer religiösen Freiheitsrechte. Urteile des EGMR und dessen Auslegung der EMRK sind für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates verbindlich, weil sie sich zur Umsetzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet haben, einschließlich Deutschland.
Am 31. Oktober 2007 veröffentlichte der spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof in Madrid sein Urteil, in dem er die Scientology Kirche Spanien als Religionsgemeinschaft anerkannte und das Justizministerium zur Eintragung der Kirche in das staatliche Religionsregister verurteilte. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
Am 5. November 2007 wurde die Gemeinnützigkeit der Scientology Kirche Portugal als Religionsgemeinschaft mit dem Ergebnis der Steuerbefreiung offiziell vom Staate Portugal anerkannt.
Am 3. Dezember 2007 erkannte die Steuerbehörde Südafrikas den Scientology Kirchen in Südafrika die Gemeinnützigkeit bei vollständiger Steuerbefreiung zu.
Die Scientology-Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche wurde in den Vereinigten Staaten im Jahre 1954 gegründet. Mittlerweile gibt es über 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen.
Für weitere Informationen: Scientology Kirche Deutschland e.V. / www.scientology.de
Maja Nüesch, Vorstandssprecherin, München, TEL.: +49 89-27817732
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