- 12.12.2007, 12:50:20
- /
- OTS0197 OTW0197
Berger präsentiert Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Kindern
Sonderstaatsanwälte, Ausweitung und Vereinheitlichung der Anzeigepflicht und Fortbildung für Staatsanwälte und Richter
Wien (SK) - Gemeinsam mit dem Kinderpsychiater Max Friedrich und
der Leiterin des Gewaltschutzzentrums Oberösterreich, Maria
Schwarz-Schlöglmann, präsentierte Justizministerin Maria Berger am
Mittwoch in einer Pressekonferenz Maßnahmen gegen Gewalt an Kindern.
Berger betonte, dass die Justiz dafür verantwortlich sei, weitere
Gewalt zu verhindern, die Verfahren so zu gestalten, dass sie
schonend für die Opfer sind und den Opfern größtmögliche Hilfe
zukommt sowie die gesellschaftliche Ächtung von Gewalt zu fördern. Im
Vordergrund der Maßnahmen stehe "die Sicherung des Opfers vor
weiterer Gewalt", betonte Berger. Die Justizministerin strebt hier
eine erweiterte und vereinheitlichte Anzeigepflicht an für alle
Personengruppen, die professionell mit Kindern und Jugendlichen zu
tun haben. ****
Dringend brauche es eine Vereinheitlichung der Anzeigenpflicht.
Ausnahmeregelungen, etwa für Ärzte, wurden gemacht, um Frauen nicht
davon abzuschrecken, ins Krankenhaus zu gehen. "Ich glaube aber, dass
das nicht notwendig ist", so Berger, die darauf hinwies, dass ja
schon bisher nicht die Gewähr dafür bestand, dass die nahen
Angehörigen nicht angezeigt würden - für den Verdacht eines Arztes
gegen einen nahen Angehörigen besteht die Möglichkeit der Meldung
beim Jugendamt. "Die generelle Ausnahme für nahe Angehörige soll
daher nicht bestehen bleiben", betonte Berger. Auch wünscht die
Justizministerin eine Ausweitung der Anzeigepflicht: "Der Kreis
derer, die eine Anzeige- oder Meldepflicht unterliegen, sollte nicht
zu eng gezogen werden." Max Friedrich plädiert hier für Zivilcourage
und betonte: "Zivilcourage heißt nicht Vernaderung."
Spielräume bei der Anzeigepflicht gebe es etwa im Timing, wann
eine Anzeige zu erfolgen hat, etwa erst in späterer Folge - die
Sicherstellung des Opfers stehe aber im Vordergrund, sagte Berger.
Auch gebe es die Möglichkeit des gelinderen Mittels. Dazu kann etwa
Anti-Gewalt-Training gehören, oder Kontaktverbot mit dem Opfer, die
Wegweisung von der Wohnung des Opfers, dem Kindergarten oder der
Schule, oder die Anordnung vorläufiger Bewährungshilfe.
Sonderstaatsanwälte für häusliche Gewalt
Die Justizministerin plant weiters die Einführung von speziell
geschulten Sonderstaatsanwälten. Sie sollen für Maßnahmen zur
sofortigen Sicherung des Opfers vor weiterer Gewalt sorgen. Hierzu
gehört etwa die gerichtliche Entscheidung darüber, ob
Untersuchungshaft, oder die Anordnung gelinderer Mittel erwirkt wird.
Die gelinderen Mittel seien auch deshalb von Bedeutung, da die Angst
vor U-Haft oft dazu führt, dass die Täter im Familienkreis nicht
angezeigt werden. Diese SonderstaatsanwältInnen werden dafür
zuständig sein, für eine harmonische Abstimmung der Funktionen der
Sicherung des Kindes einerseits und der Strafverfolgung andererseits
zu sorgen.
Die mit 1. Jänner in Kraft tretende StPO-Reform enthält bereits
einige wesentliche Maßnahmen, die die Rechte der Opfer stärken. So
etwa die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung und die
schonende Einvernahme, die "insbesondere für jugendliche Opfer von
großer Bedeutung ist", wie Berger betonte.
Mit 1. Jänner wird auch eine Fortbildungsverpflichtung der Richter
und Staatsanwälte wirksam. Hier wird das Thema häusliche Gewalt eine
besondere Rolle spielen. (Schluss) up
Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSK