• 12.12.2007, 09:32:14
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AK: Frauen wegen familiärer Pflichten seltener berufstätig als im EU-Durchschnitt

AK fordert: Mehr Kinderbetreuungsplätze und Vaterschutzmonat

Wien (OTS) - "Wir brauchen mehr Kinderbetreuungsangebote und
müssen stärker fördern, dass sich Eltern die Betreuung ihrer Kinder
teilen, um die Nachteile von Müttern am Arbeitsplatz zu verringern",
sagt Ingrid Moritz, Frauen- und Familienexpertin der AK anlässlich
des aktuellen Eurostat-Berichts, der die Nichterwerbsquoten von
Frauen in den 27 EU-Staaten vergleicht. In Österreich geben demnach
12,8 Prozent der Frauen zwischen 35 und 54 Jahren an, aus familiären
Gründen nicht berufstätig zu sein. Im EU-Durchschnitt sind es nur
10,2 Prozent. Die Ursachen für das schlechte Abschneiden Österreichs
sieht Moritz vor allem bei fehlenden Kinderbetreuungsplätzen: "In
Ländern, die eine besonders gute Kinderbetreuung haben, bleiben
Frauen kürzer aus familiären Gründen zu Hause". Das beweisen die
Beispiele der Spitzenreiter beim Kinderbetreuungsangebot: In Schweden
sind nur 2,1 Prozent, in Dänemark nur 2,3 Prozent und in Frankreich
nur 4,9 Prozent der Frauen aus familiären Gründen nicht
erwerbstätig. "Wenn wir die Situation für Frauen verbessern wollen,
müssen wir beim Ausbau der Kinderbetreuung ansetzen", sagt Moritz.

Der Bericht des statistischen Amtes der EU, EUROSTAT, zeigt einmal
mehr, dass in Österreich mehr für die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie getan werden muss. Die AK fordert deshalb:
+ Einen raschen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Die 8.000
zusätzlichen Plätze durch die Bundesmittel sind ein guter erster
Schritt, werden aber mit Blick auf die neuen, kürzeren Bezugsmodelle
im Kinderbetreuungsgeld nicht ausreichen.
+ Die Betreuungsplätze müssen auch dem Bedarf erwerbstätiger
Eltern angepasst werden und qualitativ hochwertig sein.
+ Für mehr Partnerschaftlichkeit braucht es eine aktive
Beteiligung der Väter. Die Einführung eines Vaterschutzmonats und die
Reform der Zuverdienstregelung zum Kinderbetreuungsgeld sind dabei
unverzichtbar. Die Wahl zwischen einer Arbeitszeit- und einer
Geldgrenze bis 24 Stunden wöchentlich würde vielen Vätern eine
stärkere Beteiligung an der Kinderbetreuung ermöglichen.
+ Rückkehrrecht in Elternteilzeit für alle ArbeitnehmerInnen,
unabhängig von der Größe des Betriebes.

Rückfragehinweis:
Sylvia Kuba
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2331
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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