• 11.12.2007, 13:19:37
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Becker: Patientenverfügung muss auf der e-card gespeichert werden

Wille des Patienten darf nicht ignoriert werden

Wien (OTS) - Als Gegengewicht zu den Sterbehilfe-Regelungen
einzelner EU-Staaten wurde in Österreich die Patientenverfügung
eingeführt. "Das war ein sehr wichtiger Schritt", betonte der
Generalsekretär des Österreichischen Seniorenbundes, Heinz K. Becker:
"Wenn man aber schon aus eigener Entscheidung gewisse medizinische
Behandlungen für sich ausschließt, muss der behandelnde Arzt ohne
Probleme auf die Patientenverfügung zugreifen können." Zuletzt hatte
Gerald Bachinger, der Sprecher der Patientenanwälte Österreich
gegenüber dem Kurier davon berichtet, dass genau dies sehr oft nicht
der Fall ist. Bachinger schlägt deshalb eine Zusammenführung der
verschiednen Register vor. "Der Österreichische Seniorenbund fordert
bereits seit längerem, dass die Patientenverfügung auf der e-card
gespeichert werden soll", betonte Becker.

Die e-card erfreut sich bei den älteren Generationen aufgrund
ihrer bequemen Handhabbarkeit großer Beliebtheit. Der Österreichische
Seniorenbund fordert daher, die e-card mit weiteren Funktionen
auszustatten. Unter anderem sollte eben die Patientenverfügung auf
der Karte gespeichert werden. "Mit der e-card hätte man dann seine
Patientenverfügung immer bei sich. Dies wäre auch für die
behandelnden Ärzte eine wesentliche Erleichterung, und die Patienten
könnten sich darauf verlassen, dass ihr Wille nicht ignoriert wird",
so Becker abschließend.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund
Mag. Martin Amor
Tel.: 01/40126-157

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