• 07.12.2007, 13:37:59
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GAJ Wien: AlVG-Novelle ist Bestrafungsgesetz für Erwerbsarbeitslose!

Große Koalition hat substanzielle Entrechtung und Prekarisierung für Erwerbsarbeitslose beschlossen!

Wien (OTS) - Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde am
4. 12. 2007 eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
im österreichischen Parlament beschlossen: "Verdeckt durch andere
Wahnsinnigkeiten wie die Aushöhlung von Grundrechten durch die
Einrichtung des Asylgerichtshofs, hat die große Koaltion eine
substanzielle Entrechtung und Prekarisierung für Erwerbsarbeitslose
beschlossen", so die Grünalternative Jugend (GAJ) Wien.

"Mit der Novelle hebelt die Bundesregierung einschlägige Judikatur
des Verwaltungsgerichtshofes, die Arbeitslose schützte, aus",
kritisiert die GAJ Wien. So insbesondere in Bereichen wie Schutz vor
Zuweisungen, Begründungspflicht von Maßnahmen und Einschränkungen bei
der Mindestverfügbarkeit.

Die Bundesregierung verschärft die Zumutbarkeitsbestimmungen. Die
zumutbaren Wegzeiten von zwei Stunden bei Vollzeitbeschäftigung
(eineinhalb Stunden bei Teilzeitbeschäftigung) kann nun überschritten
werden, wenn andere Personen am selben Wohnort üblicherweise eine
längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurücklegen, oder besonders günstige
Arbeitsbedingungen geboten werden. "Mit dieser Bestimmung wird die
Praxis des AMS, Menschen auf Arbeitsplätze mit viel zu langen
Wegzeiten zu vermitteln gesetzlich verankert. Das heißt, dass
Menschen mit der Sperre ihres Bezuges bedroht werden können, wenn sie
nicht in eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden einwilligen", so die
GAJ Wien.

"Die Novelle ist auch vom Datenschutz her gesehen sehr
problematisch", kritisiert die GAJ Wien. Das AMS darf Daten nun im
großen Ausmaß sammeln und diese sogar an, vom AMS beauftragte,
privatwirtschaftliche Einrichtungen weitergeben. Darüber hinaus
dürfen gesundheitsbezogene Daten von Angehörigen durch das AMS
erhoben werden. "Wir sehen die Einschränkungen des Datenschutzes im
Bereich der Arbeitslosenversicherung besonders kritisch, weil die
Konsequenz einer Weigerung, die Sperre des Bezuges des
Arbeitslosengeldes und damit eine existenzielle Bedrohung, sein
kann", so die GAJ Wien.

Das Gesetz sieht viele weitere Verschlechterungen vor: So wird die
Vermittlung an Sozialökonomische Betriebe, sowie an andere
AMS-PartnerInnen und damit in oft prekäre Arbeitsverhältnisse
"zumutbare Arbeit". Weiters sieht die Novelle Bezugssperren für jene
vor, die sich weigern eine durch eine/n vom AMS beauftragte/n
(private/n) Arbeitsvermittler/in anbebotene, zumutbare Beschäftigung,
anzunehmen. "Mit dieser Novelle wird der Kurs Erwerbsarbeitslose zu
bestrafen und damit eine Aushöhlung der Versicherungsleistung
fortgesetzt", kritisiert die GAJ Wien.

Rückfragehinweis:
GAJ Wien, 01 52125-242, Pressestelle 0664 831 74 49
http://wien.gruene.at

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