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GAJ Wien: AlVG-Novelle ist Bestrafungsgesetz für Erwerbsarbeitslose!

Große Koalition hat substanzielle Entrechtung und Prekarisierung für Erwerbsarbeitslose beschlossen!

Wien (OTS) - Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde am 4. 12. 2007 eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) im österreichischen Parlament beschlossen: "Verdeckt durch andere Wahnsinnigkeiten wie die Aushöhlung von Grundrechten durch die Einrichtung des Asylgerichtshofs, hat die große Koaltion eine substanzielle Entrechtung und Prekarisierung für Erwerbsarbeitslose beschlossen", so die Grünalternative Jugend (GAJ) Wien.

"Mit der Novelle hebelt die Bundesregierung einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, die Arbeitslose schützte, aus", kritisiert die GAJ Wien. So insbesondere in Bereichen wie Schutz vor Zuweisungen, Begründungspflicht von Maßnahmen und Einschränkungen bei der Mindestverfügbarkeit.

Die Bundesregierung verschärft die Zumutbarkeitsbestimmungen. Die zumutbaren Wegzeiten von zwei Stunden bei Vollzeitbeschäftigung (eineinhalb Stunden bei Teilzeitbeschäftigung) kann nun überschritten werden, wenn andere Personen am selben Wohnort üblicherweise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurücklegen, oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden. "Mit dieser Bestimmung wird die Praxis des AMS, Menschen auf Arbeitsplätze mit viel zu langen Wegzeiten zu vermitteln gesetzlich verankert. Das heißt, dass Menschen mit der Sperre ihres Bezuges bedroht werden können, wenn sie nicht in eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden einwilligen", so die GAJ Wien.

"Die Novelle ist auch vom Datenschutz her gesehen sehr problematisch", kritisiert die GAJ Wien. Das AMS darf Daten nun im großen Ausmaß sammeln und diese sogar an, vom AMS beauftragte, privatwirtschaftliche Einrichtungen weitergeben. Darüber hinaus dürfen gesundheitsbezogene Daten von Angehörigen durch das AMS erhoben werden. "Wir sehen die Einschränkungen des Datenschutzes im Bereich der Arbeitslosenversicherung besonders kritisch, weil die Konsequenz einer Weigerung, die Sperre des Bezuges des Arbeitslosengeldes und damit eine existenzielle Bedrohung, sein kann", so die GAJ Wien.

Das Gesetz sieht viele weitere Verschlechterungen vor: So wird die Vermittlung an Sozialökonomische Betriebe, sowie an andere AMS-PartnerInnen und damit in oft prekäre Arbeitsverhältnisse "zumutbare Arbeit". Weiters sieht die Novelle Bezugssperren für jene vor, die sich weigern eine durch eine/n vom AMS beauftragte/n (private/n) Arbeitsvermittler/in anbebotene, zumutbare Beschäftigung, anzunehmen. "Mit dieser Novelle wird der Kurs Erwerbsarbeitslose zu bestrafen und damit eine Aushöhlung der Versicherungsleistung fortgesetzt", kritisiert die GAJ Wien.

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