• 05.12.2007, 13:22:00
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Huainigg: Diskriminierung beseitigt - Blinde Menschen dürfen rechtsgültig unterschreiben

Notariatsaktspflicht fällt, Änderungen auch im Kriegsopferversorgungsgesetz

Wien (ÖVP-PK) - "Die Lebenssituation blinder Menschen hat sich in
den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert. Dieser Wandel wird nun
auch auf gesetzlicher Ebene nachvollzogen", sagte ÖVP-Abg. Dr.
Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch. Der ÖVP-Sprecher für Menschen
mit Behinderung bezieht sich dabei auf die Notariatsaktspflicht für
blinde Menschen, die heute, Mittwoch, im Nationalrat aufgehoben wird.
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Künftig können blinde Menschen bei der Abwicklung von
Rechtsgeschäften auf einen Notariatsakt verzichten. Eine Ausnahme
bilden Bürgschaftserklärungen. Das geänderte Notariatsaktsgesetz
räumt auch mit überholten Begrifflichkeiten auf. Die
Notariatsaktspflicht für "Taube, die nicht lesen" und "Stumme, die
nicht schreiben können" wird ersatzlos gestrichen. "Für diese
Regelung ist keine sachliche Rechtfertigung erkennbar", erklärt
Huainigg.

Blinde Menschen durften bisher, selbst wenn sie Juristen waren, nur
in Ausnahmefällen rechtsgültige Unterschriften leisten. "Im Alltag
bedeutete dies, dass sie zum Beispiel nicht selbständig einen
Wohnungskauf tätigen konnten", kritisiert Huainigg. Ursprünglich als
Schutzbestimmung initiiert, habe sich die Notariatsaktspflicht für
blinde Menschen überholt und eine diskriminierende Wirkung entfaltet.
"Mit ihrer Aufhebung trägt der Nationalrat der Lebensrealität blinder
Menschen Rechnung", so der Abgeordnete.

Vor allem die neuen Technologien würden blinden Menschen den Zugang
zu vielfältigen Informationen eröffnen. "Sprachprogramme ermöglichen
etwa das Surfen im Internet oder das Lesen von Büchern, Zeitungen und
Verträgen", sagt der ÖVP-Behindertensprecher und ergänzt: "Dadurch
hat sich auch das Berufsbild blinder Menschen verändert: Während
früher blinde Menschen nur Besenbinder oder Telefonisten werden
konnten, sind sie heute in fast allen Berufsfeldern vertreten."

Ebenfalls wurde im Parlament eine Änderung im Heeresversorgungsgesetz
beschlossen. Bislang war für den Anspruch auf Beschädigtenrente eine
Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 Prozent erforderlich - diese
Hürde wurde auf 20 Prozent gesenkt. "Damit wird eine begünstigende
Maßnahme, die bislang schon für den Bereich des Impfschadengesetzes
galt, auch in den übrigen Bereichen des sozialen Entschädigungsrechts
nachvollzogen", begrüßt Huainigg diese Maßnahme.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

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