- 01.12.2007, 09:05:00
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AK Erfolg: Handy defekt - Konsument bekam Geld zurück!
Wiener Gericht gab AK in einem Musterprozess Recht
Wien (OTS) - Kaputtes Handy - Produktfehler oder nicht?
HandynutzerInnen kämpfen oft mit Beweisproblemen und werden dann mit
"leider ein Wasserschaden" abgespeist. Jetzt bekam ein Konsument mit
Hilfe der AK für sein schadhaftes Handy den Kaufpreis ersetzt. Die AK
hat in einem Musterverfahren vom Bezirksgericht für Handelssachen in
Wien Recht bekommen: Feuchtigkeit war zwar ins Handy eingedrungen,
den Handydefekt verursacht hat aber ein Fehler in der Elektronik. Die
AK erwartet sich von den Anbietern ein reibungsloses
Gewährleistungsservice. Der Weg zum Gericht muss Ausnahme bleiben, da
Prozesskosten und Aufwand in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen:
zweijähriger, teurer Gerichtsstreit um einen Handypreis von 99 Euro!
Ein defektes Handy ist ein häufiger Streitanlass. Produktfehler
oder hat der Handynutzer den Schaden verursacht? Reklamiert der
Käufer und pocht gegenüber dem Händler auf seine
Gewährleistungsrechte, bekommt er nicht selten zu hören, dass es
leider ein Wasserschaden sei. Deshalb sei keine kostenlose Reparatur
möglich.
Ein Konsument hatte bei einer Handelskette ein Handy um 99 Euro
gekauft. Doch bald schaltete sich das Gerät immer wieder von selbst
aus. Der Konsument beanstandete den Mangel - eine kostenlose
Reparatur folgte. Kurz darauf tauchte derselbe Fehler wieder auf. Das
Geschäft lehnte die kostenlose Fehlerbehebung mit der Begründung ab,
dass es ein Feuchtigkeitsschaden sei, den der Konsument offenbar
selbst verursacht hätte. Der Konsument bestritt das. Das
Reparaturservice konterte, auch Handschweiß könne Schäden
hervorrufen. Ein Foto des Handyinneren zeigte tatsächlich
Korrisionsschäden.
Der Konsument wandte sich an die AK Konsumentenberatung um Hilfe.
Da der Händler sich nicht einsichtig zeigte, führte die AK ein
Musterverfahren. Das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien
entschied gestützt auf ein Sachverständigengutachten, dass zwar
Feuchtigkeit in das Handy eingedrungen war, dadurch aber das Handy
nicht kaputt wurde. Und: Der Konsument muss gegen Rückgabe des
fehlerhaften Handys sein Geld zurückbekommen. Zur Fehlerursache wurde
festgestellt: Handys besitzen eine komplizierte Elektronik. Die
Hauptplatine besteht zB aus bis zu zehn Schichten mit untereinander
verbundenen Leiterbahnen. In Ausnahmefällen können produktionsbedingt
Verbindungen, zB bei starken Temperaturunterschieden, auch nur für
kurze Zeit unterbrochen sein. Mängel treten dann sporadisch auf und
sind später schwer nachweisbar. Typisch: Das Handy schaltet sich
gelegentlich automatisch aus.
AK Rechtstipp: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der
Händler beweisen, dass die Ware beim Verkauf in Ordnung war. Für die
restliche Gewährleistungsdauer (insgesamt zwei Jahre) trägt der
Konsument die Beweislast, dass die Ware bereits bei der Übergabe
mangelhaft war.
Rückfragehinweis:
Doris Strecker AK Wien Kommunikation tel.: (+43-1) 501 65-2677 tel.: (+43)664 845 41 52 mailto:[email protected] wien.arbeiterkammer.at
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