- 30.11.2007, 16:35:59
- /
- OTS0358 OTW0358
UVS-Vereinigung: Asylgerichtshof wichtiger Schritt
Kritik der UVS-Vereinigung: Alleiniges Vorschlagsrecht der Bundesregierung ohne Mitsprache des Asylgerichtshofes ist rechtspolitischer Rückschritt
Wien (OTS) - Die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen
Verwaltungssenate (UVS-Vereinigung) begrüßt die Errichtung eines
Asylgerichtshofes als wichtigen Schritt hin zur Schaffung einer
umfassenden Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Erhöhung des
Rechtsschutzes für den Bürger. Sie kritisiert aber das alleinige
Vorschlagsrecht der Bundesregierung für die Ernennung von Richtern
ohne Mitwirkung des Asylgerichtshofes.
Mit der Schaffung des Asylgerichtshofes wurde eine langjährige
Forderung der UVS-Vereinigung verwirklicht, dass in menschenrechtlich
sehr bedeutsamen Asylangelegenheiten ein Verwaltungsgericht in
Senaten mit voller Entscheidungsbefugnis auch in Tatsachenfragen
eingerichtet wird. Bislang konnte der Verwaltungsgerichtshof als
Höchstgericht nur in nachprüfender Weise die
Einzelrichterentscheidungen des Unabhängigen Bundesasylsenates
kontrollieren.
Die UVS-Vereinigung weist allerdings darauf hin, dass der
Asylgerichtshof nur der erste Schritt hin zur Errichtung eines
Bundesverwaltungsgerichtes und von Landesverwaltungsgerichten erster
Instanz sein kann, wie dies bereits im Verfassungsentwurf des
Österreich-Konvents sowie zuletzt im vom Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramts versendeten Begutachtungsentwurf der
Expertengruppe, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde,
vorgesehen war. Auch darf die Einrichtung einer umfassenden
Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht zu einer Schwächung des
Rechtsschutzes führen. Insbesondere muss die Stellung des
Verwaltungsgerichtshofes als Höchstgericht, das als zweite
Gerichtsinstanz zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen angerufen
werden kann, gewahrt bleiben.
Um die Qualität und die Unabhängigkeit der Rechtsprechung zu
gewährleisten, kommt dem Modus des Ernennungsverfahrens für Richter
immense Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang wird von der
UVS-Vereinigung kritisiert, dass im Verfassungsentwurf für den
Asylgerichtshof die Auswahl der Richter nur der Bundesregierung
obliegt und dem Asylgerichtshof für die Ernennung von Richtern kein
Vorschlagsrecht eingeräumt wird. Dies steht nicht nur entgegen den
Verfassungsentwürfen des Österreich-Konvents und der
Staatsreform-Expertengruppe. Dies ist auch ein Rückschritt gegenüber
der geltenden österreichischen Rechtslage, wonach dem
Verwaltungsgerichtshof und der ordentlichen Gerichtsbarkeit besondere
Mitwirkungsrechte bei der Ernennung von Richtern eingeräumt wird.
Damit besteht die Gefahr, dass gerade im Bereich der
Verwaltungsgerichtsbarkeit, die auch "politisch heikle"
Entscheidungen der einer Regierung unterstehenden Verwaltung
kontrolliert, nur politisch genehme Richter ernannt werden.
Weiters kritisiert die UVS-Vereinigung, dass der Entwurf zum
Asylgerichtshofgesetz für die nicht als Richter des Asylgerichtshofes
übernommenen Mitglieder des Unabhängigen Bundesasylsenates nur
pauschal eine weitere Beschäftigung im Bundesdienst garantiert. Zwar
wird begrüßt, dass mit der Nichtübernahme keine Verschlechterung der
Besoldung verbunden ist, doch sollte auch eine weitere Verwendung
gemäß der Qualifikation als Jurist gewährleistet sein.
Rückfragehinweis:
Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate
(UVS-Vereinigung)
Dr. Martin Moritz
Tel.: +43 1 601 49 - 4370
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF