- 29.11.2007, 11:20:48
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Bundesregierung blamiert sich mit Glücksspielnovelle in Brüssel
Notifizierung aus Unwissenheit verabsäumt - Vertragsverletzungsverfahren droht
Wien (OTS) - Ein peinlicher Faux-Pas ist der österreichischen
Bundesregierung in Zusammenhang mit Novellierung des
Glücksspielgesetzes in Brüssel unterlaufen. Das berichtet das
Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner morgen, Freitag, erscheinenden
Ausgabe. Demnach hat es das Finanzministerium bislang verabsäumt, die
Mitte November beschlossene Glücksspielnovelle bei der EU-Kommission
in Brüssel anzumelden. Damit das Gesetz plangemäß Anfang 2008 in
Kraft treten kann, hätte der Entwurf bereits im September notifiziert
werden müssen, zumal Brüssel die reguläre Bearbeitungsfrist von drei
Monaten auszuschöpfen pflegt, schreibt FORMAT.
"Wir fragen uns, ob Österreich die Novelle absichtlich nicht anmeldet
oder schlichtweg
nicht weiß, dass sie notifizierungspflichtig ist", sagt Claus-Dieter
Ehlermann, ehemals Chef des juristischen Dienstes der EU-Kommission
und heute Senior Counsel der renommierten US-Anwaltskanzlei
WilmerHale in Brüssel im Gespräch mit FORMAT.
Für den Advokaten steht fest, dass die Novelle anmeldepflichtig ist,
zumal sie so genannte Dienste der Informationsgesellschaft, also das
Internet betreffende Bestimmungen, enthält.
Ehlermann: "Notifierungspflichtig ist beispielsweise die Bestimmung,
wonach Verwaltungsstrafen auf die Schaltung von Internetlinks für
ausländische Casinos stehen, also etwa in Form von Internetwerbung."
Anzumelden seien weiters Passagen betreffend die Teilnahme an
elektronischen Lotterien sowie die Beschränkung von Video-Lotterien.
Nikola Donig, Sprecher von Finanzminister Wilhelm Molterer meint im
Gespräch mit FORMAT aber: "Das neue Gesetz ist im Sinne der
EU-Kommission ausgerichtet und daher nicht notifizierungspflichtig.
Die Umsetzung erfolgt plangemäß zu Jahresbeginn."
Für Ehlermann hingegen ist ein In-Kraft-Treten der Novelle mit
Jahresanfang in Hinblick auf eine voraussichtlich drei Monate
währende Bearbeitungsfrist so gut wie aussichtslos. Fraglich bleibe
zudem, ob die Kommission das Gesetz in vorliegender Form überhaupt
genehmige.
So das Gesetz ohne Sanktus aus Brüssel umgesetzt wird, wird die
EU-Kommission laut Ehlermann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten.
Rückfragehinweis:
FORMAT Wirtschaft
Tel.: (01) 21755/4117, Silvia Jelincic
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