• 28.11.2007, 12:23:51
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  • OTS0184 OTW0184

DARMANN: Asylgericht Gebot der Stunde

BZÖ für automatische Berichtspflicht nach 6 Monaten Verfahren

Wien 2007-11-28 (OTS) - Als "richtigen Schritt in die richtige
Richtung, aber mit vielen Fragezeichen behaftet", sieht BZÖ
Justizsprecher Gernot Darmann die scheinbare Einigung der
Bundesregierung auf den Asylgerichtshof. Der Asylgerichtshof sei
notwendig, um zu verhindern, dass sich Asylverfahren über mehrere
Jahre erstrecken, denn das sei weder im Interesse Österreichs, noch
fair gegenüber den Asylsuchenden. Was das BZÖ aber skeptisch stimmt,
ist das Fehlen eines Begutachtungsverfahrens, also der Ausschluss
jeglicher Kritik und Stellungnahmen zum Prozedere des Gerichtshofes.
Der Verweis der Regierung auf einen Fristenlauf sei nämlich absurd,
wenn noch 8 Monate Zeit zur Verfügung stünden und es ja durchaus die
Möglichkeit gebe, das Begutachtungsverfahren von üblichen sechs
Wochen zu verkürzen. "SPÖ und ÖVP erwecken mit ihrem Schnellschuss
den Eindruck, dass sie bewusst eine halbherzige und vielleicht sogar
verfassungswidrige Einigung getroffen haben. Das BZÖ will und fordert
diesen Asylgerichtshof, der den herrschenden Missbrauch mit
elendslangen Verfahren beenden soll. Es müssen aber auch
rechtsstaatliche Kriterien durch qualifizierte unabhängige Richter
und eine Berichtspflicht bei Verfahrensverzögerungen gesichert sein",
so Darmann.

So sollen nach den Vorstellungen des BZÖ bei diesem neuen
Asylgerichtshof analog zu den unabhängigen Gerichten klare
Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden, um Verzögerungen und einen
Rückstau wie derzeit bei den Bundesasylsenaten zu verhindern. Es ist
notwendig, ohne die Unabhängigkeit des Asylgerichtshofes
einzuschränken, eine bessere Kontrolle der Effizienz sicherzustellen.
Das BZÖ schlägt für den neuen Asylgerichtshof vor, analog zur
gängigen Praxis bei den unabhängigen Gerichten, Kontrollmechanismen,
wie eine automatische Berichtspflicht warum langjährige Asylverfahren
noch nicht abgearbeitet sind. "Das BZÖ will eine ganz klare Regelung:
Maximal sechs Monate Verfahrensdauer und bei Überschreiten dieser
Grenze eine sofortige Berichtspflicht an den Innenminister. Damit
werden neuerliche jahrelange Asylverfahren vermieden und
Gerechtigkeit geschaffen", betont Darmann abschließend.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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