• 28.11.2007, 10:30:26
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Richtige Kleidung am Schulweg kann Leben retten: Kind mit Reflektoren um 100 Meter früher zu sehen

30 Jahre Schülerunfallversicherung durch die AUVA

Wien (OTS) - So wichtig die aktuelle Diskussion um Kinderrechte
ist: wir können sofort einiges zum Schutz unserer Kinder unternehmen.
Laut AUVA Statistik stagniert seit dem Jahr 2002 leider die
Unfallrate bei den Schulkindern: sie liegt in Österreich bei 51 bis
54 Unfällen auf 1.000 Schüler - für Wien, Niederösterreich und
Burgenland schwankt sie zwischen 51 bis 56. In der dunklen
Jahreszeit, bei Regen, Schnee und Glatteis steigt die Unfallgefahr am
Schulweg. So passieren in den Monaten Oktober bis März sowie zwischen
fünf und neun Uhr die meisten Schulwegunfälle. In den Morgenstunden
kam es im Jahr 2006 zu zwei von drei tödlichen Schulwegunfällen. Die
Unfallverhütungsexperten der AUVA Landesstelle Wien erinnern, dass
helle und reflektierende Kleidung sowie rutschfeste Schuhsohlen
bereits helfen können.

Viele Unfälle könnten vermieden werden, wenn Kinder für Autofahrer
besser sichtbar wären. Reflektierende Kleidung erhöht die
Sichtbarkeit um mehr als 100 Meter. Dazu einige Fakten:

- Ein dunkel gekleidetes Kind, das zu Fuß unterwegs ist, wird in 
   der Dunkelheit oder bei schlechter Sicht im Abblendlicht vom 
   Autofahrer erst aus 25 bis 30 Meter wahrgenommen. Je nach 
   Witterung und Geschwindigkeit können diese 30 Meter zu wenig 
   sein, um rechtzeitig anzuhalten oder auszuweichen. 
 - Hell und kontrastreich gekleidet wird das Kind vom Autofahrer 
   aus einer Entfernung von 40 bis 50 Metern erkannt.
 - Ein Kind mit reflektierender Kleidung kann bereits aus einer 
   Entfernung von 130 bis 160 Metern gesehen werden.

Tipps für die Eltern - vielleicht für Weihnachtsgeschenke:

- Kleiden Sie sich und Ihr Kind so hell wie nur möglich. Im Handel 
   gibt es Jacken, Anoraks, Mützen, Schuhe etc mit bereits 
   eingearbeitetem reflektierendem Material.
 - Bereits vorhandene Kleidung kann mit Reflexmaterialien 
   der "Aktion mach dich sichtbar" oder Pendelblitzen, 
   reflektierenden Klebern, Anhängern etc. nachgerüstet werden. 
   Wichtig ist, die Applikationen nicht nur vorne oder hinten 
   anzubringen sondern auch seitlich - damit die reflektierenden 
   Accessoires auch beim Überqueren der Fahrbahn von den Autolenker 
   wahrgenommen werden.
 - Die Schultaschen und Rucksäcke sollten auffällige, helle Farben 
   haben und auf der Vorderseite, den Seitenteilen und den 
   Tragriemen mit lichtreflektierenden Flächen ausgestattet sein.
 - Kinder unbedingt beim Aussuchen der Bekleidung und der 
   reflektierenden Anhänger mitentscheiden lassen. So haben sie 
   mehr Spaß am Tragen und passen besser auf ihre Sachen auf.
 - Bei regnerischem Wetter leuchtende Regenbekleidung und 
   reflektierende Schirme verwenden.

Es kommt aber nicht nur auf die richtige Kleidung an, sondern vor
allem auf das richtige Verhalten, d.h. unbedingt Ampel und
Zebrastreifen nutzen, auf Landstraßen links gehen und nicht an
unübersichtlichen Stellen queren.

Um den Kindern zu helfen, die Gefahren am Schulweg richtig
einzuschätzen, finanziert die AUVA Verkehrssicherheitsaktionen ab dem
ersten Schultag. Zum Beispiel laufen seit rund 25 Jahren gemeinsam
mit dem ÖAMTC die Aktionen "Blick und Klick" und "Hallo Auto" mit
großem Erfolg in den Volksschulen. Sturz oder Fall können auch
Ursachen für Schulwegunfälle sein. Bis zum Schulschluss 2008 bietet
die AUVA Schulen spezielle Programme im Rahmen der Aktion "Baba und
fall net" an. Nähere Informationen für Lehrer und Eltern gibt es auf
der AUVA Homepage www.auva.at und beim Unfallverhütungsdienst zum
Beispiel für Wien, Niederösterreich und Burgenland unter der
Telefonnummer (01) 33133-252.

Die AUVA unterstützt auch die Aktion "Mach dich sichtbar" des
Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. SchülerInnen der
1. bis 4. Schulstufen sollen animiert werden, auf der Straße
reflektierende Materialien zu tragen. Lustige Reflexbänder und
Buttons zum Aufnähen und Aufbügeln können in der Schule zum
Selbstkostenpreis erworben werden, um damit Kleidung und Schultaschen
zu schmücken und sichtbarer zu machen. Der Phantasie sind dabei keine
Grenzen gesetzt. Nähere Informationen: www.machdichsichtbar.at

Als gesetzliche Schülerunfallversicherung übernimmt die AUVA im
Fall des Falles die Kosten für die Behandlung nach einem Unfall im
Wirkungsbereich der Schule bis zur Rentenzahlung. Über die Leistungen
nach einem Schulunfall in Wien, Niederösterreich und Burgenland
informiert die Leistungsabteilung der AUVA Landesstelle Wien unter
der Telefonnummer (01) 33133-375. Im Internet finden Sie darüber
nähere Informationen unter dem Pfad
www.auva.at/Leistungen/Versicherungsschutz/Schüler und Studenten.

30 Jahre Schülerunfallversicherung durch die AUVA - 30 Jahre Soziale
Sicherheit

Seit 1977 sind Schüler und Studenten kraft Gesetzes durch die
Allgemeine Unfallversicherung (AUVA), die soziale Unfallversicherung
geschützt - in der sozialen Krankenversicherung sind sie bei ihren
Eltern (noch) mitversichert. Für die soziale Unfallversicherung der
AUVA werden keine Beiträge eingehoben - sie wird aus dem
Familienlasten-Ausgleichsfonds und aus den Beiträgen der Unternehmen
finanziert. In den Schulen allenfalls kassierte Beiträge dienen zum
Abschluss kollektiver Privat-Unfallversicherungen, die den nicht
sozialversicherten Lebensbereich abdecken sollten.

Geschützt sind Unfälle, die mit der Ausbildung in einem
ursächlichen Zusammenhang stehen (z. B. bei der Teilnahme an
Unterrichtsveranstaltungen, Exkursionen, Wandertagen, Sport- und
Projektwochen und schulbezogenen Veranstaltungen). Der
Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Schule oder
Universität sowie zu den erwähnten Schulveranstaltungen bzw. auf dem
Heimweg von dort.

Der Unfall muss der AUVA gemeldet werden, damit Leistungen
erbracht werden können. Die Schuldirektion bzw. der Träger der
Einrichtung, in der die Ausbildung erfolgt, ist gesetzlich zur
Meldung von Unfällen verpflichtet. Die Meldung ist an die örtlich
zuständige Landesstelle oder Außenstelle der AUVA zu richten. Diese
Kundendienst-Stellen stehen auch für Auskünfte zur Verfügung.

Die AUVA erbringt folgende Leistungen: Verhütung von
Schülerunfällen und Berufskrankheiten Vorsorge für Erste Hilfe
Unfallheilbehandlung Rehabilitation Entschädigung nach Arbeits- und
Schülerunfällen und Berufskrankheiten Vorsorge für
arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Forschung
nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser
Aufgaben.

Die AUVA Landesstelle Wien finden Sie im Internet unter
www.auva.at/wien .

Rückfragehinweis:
Gabriela Würth, GWK,
Tel.: (02242) 38300, (0676) 33 24 879
E-Mail: [email protected]

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