• 23.11.2007, 11:33:52
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ÖAMTC kritisiert: Neue 0,5 Promille-Regelung trifft die Falschen

Einmalsünder werden behandelt wie Wiederholungstäter

Wien (OTS) - Heute endet die Begutachtungsfrist zur zwölften
Führerscheingesetzes-Novelle, mit der die 0,5 Promilledelikte künftig
strenger geahndet werden sollen. Im Gegensatz zu allen anderen
Vormerkdelikten soll bei Überschreitung der 0,5 Promillegrenze nicht
nur eine Vormerkung, sondern zusätzlich immer auch gleich eine
Nachschulung verhängt werden. Nach zwei Vormerksünden, von denen
zumindest eine ein Alkoholverstoß war, soll der Führerschein für
einen Monat weg sein. "Diese Gesetzesänderung wird nicht den
gewünschten Erfolg bringen: Sie ist hart zu Ersttätern und unternimmt
nichts gegen permanent hochalkoholisierte Lenker", kritisiert
ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.

Das Vormerksystem selbst führt nach dem Stufenmodell schrittweise
- zuerst Vormerkung, dann Maßnahme - zum Entzug der Lenkberechtigung.
Bei 0,5 Promille war ursprünglich der Gedanke, einem Lenker, der
einmal zu viel getrunken hat, die Chance auf Bewährung einzuräumen.
Die vorgeschlagene Neuerung sieht jetzt aber vor, einem Lenker,
selbst wenn er nur einmal mit mehr als 0,5 Promille erwischt worden
ist, den Führerschein zu entziehen. Nicht nur, dass der dafür
erforderliche "Umbau" des Vormerksystems dieses noch komplizierter
macht, geht es bei Hochrisikolenkern ins Leere. Der weitaus höchste
Anteil an Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol im Spiel ist, wird
nicht von Lenkern im 0,5 Promillebereich begangen. "Gegen
Hochrisikolenker in den oberen Promillebereichen muss strenger
vorgegangen werden - sie stellen ein ungleich höheres Risiko dar",
fordert die ÖAMTC-Juristin.

Für sinnvoller hält es der Club, den Führerschein zu entziehen,
wenn ein Lenker zum zweiten Mal mit mehr als 0,5 Promille erwischt
wird. Außerdem könnte man unter dieser Voraussetzung die 0,5
Promillegrenze aus dem Führerscheingesetz streichen und in die
Straßenverkehrsordnung (StVO) übernehmen, wo auch alle anderen
Alkolimits geregelt sind.

ÖAMTC fordert grundsätzliche Reform des Straßenverkehrsrechtes

Ebenfalls mit dieser Novelle werden im Bereich der StVO derzeit
Strafsätze für Organmandate, insbesondere für
Geschwindigkeitsübertretungen bis zu 40 km/h, neugeregelt. Diese
Abänderungen tragen aber eher zu einer weiteren Verkomplizierung der
Gesetzeslage bei. Sie machen deutlich, wie unübersichtlich das
Straßenverkehrsrecht ist. Der ÖAMTC nimmt das zum Anlass, neuerlich
eine Überarbeitung des gesamten Sanktionenwesens im
Straßenverkehrsrecht zu fordern, das derzeit hauptsächlich auf
Führerscheingesetz, Kraftfahrgesetz und Straßenverkehrsordnung
verteilt ist.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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