ÖAMTC kritisiert: Neue 0,5 Promille-Regelung trifft die Falschen
Einmalsünder werden behandelt wie Wiederholungstäter
Wien (OTS) - Heute endet die Begutachtungsfrist zur zwölften Führerscheingesetzes-Novelle, mit der die 0,5 Promilledelikte künftig strenger geahndet werden sollen. Im Gegensatz zu allen anderen Vormerkdelikten soll bei Überschreitung der 0,5 Promillegrenze nicht nur eine Vormerkung, sondern zusätzlich immer auch gleich eine Nachschulung verhängt werden. Nach zwei Vormerksünden, von denen zumindest eine ein Alkoholverstoß war, soll der Führerschein für einen Monat weg sein. "Diese Gesetzesänderung wird nicht den gewünschten Erfolg bringen: Sie ist hart zu Ersttätern und unternimmt nichts gegen permanent hochalkoholisierte Lenker", kritisiert ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Das Vormerksystem selbst führt nach dem Stufenmodell schrittweise - zuerst Vormerkung, dann Maßnahme - zum Entzug der Lenkberechtigung. Bei 0,5 Promille war ursprünglich der Gedanke, einem Lenker, der einmal zu viel getrunken hat, die Chance auf Bewährung einzuräumen. Die vorgeschlagene Neuerung sieht jetzt aber vor, einem Lenker, selbst wenn er nur einmal mit mehr als 0,5 Promille erwischt worden ist, den Führerschein zu entziehen. Nicht nur, dass der dafür erforderliche "Umbau" des Vormerksystems dieses noch komplizierter macht, geht es bei Hochrisikolenkern ins Leere. Der weitaus höchste Anteil an Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol im Spiel ist, wird nicht von Lenkern im 0,5 Promillebereich begangen. "Gegen Hochrisikolenker in den oberen Promillebereichen muss strenger vorgegangen werden - sie stellen ein ungleich höheres Risiko dar", fordert die ÖAMTC-Juristin.
Für sinnvoller hält es der Club, den Führerschein zu entziehen, wenn ein Lenker zum zweiten Mal mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird. Außerdem könnte man unter dieser Voraussetzung die 0,5 Promillegrenze aus dem Führerscheingesetz streichen und in die Straßenverkehrsordnung (StVO) übernehmen, wo auch alle anderen Alkolimits geregelt sind.
ÖAMTC fordert grundsätzliche Reform des Straßenverkehrsrechtes
Ebenfalls mit dieser Novelle werden im Bereich der StVO derzeit Strafsätze für Organmandate, insbesondere für Geschwindigkeitsübertretungen bis zu 40 km/h, neugeregelt. Diese Abänderungen tragen aber eher zu einer weiteren Verkomplizierung der Gesetzeslage bei. Sie machen deutlich, wie unübersichtlich das Straßenverkehrsrecht ist. Der ÖAMTC nimmt das zum Anlass, neuerlich eine Überarbeitung des gesamten Sanktionenwesens im Straßenverkehrsrecht zu fordern, das derzeit hauptsächlich auf Führerscheingesetz, Kraftfahrgesetz und Straßenverkehrsordnung verteilt ist.
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