• 23.11.2007, 09:40:38
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BUCHER: "Prüfkompetenz des Rechnungshofes muß ausgeweitet werden"

"BZÖ-Forderungen im Parlament schon als Gesetzesanträge eingebracht"

Wien (OTS) - "Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes muß ausgeweitet
werden, um bestehende Kontrolllücken schließen zu können", forderte
heute BZÖ-Rechnungshofsprecher Abg. Josef Bucher.

Künftig sollten alle Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu
mindestens 25 Prozent beteiligt ist, der Prüfkompetenz des
Rechnungshofes unterliegen. Dies entspräche auch Regelungen, wie sie
bereits in den Bundesländern Burgenland und Steiermark seit langem
bestehen. Darüber hinaus solle der Rechnungshof auch alle
gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie alle Gemeinden mit einem
Gebarungsvolumen von mehr als 10 Mill. Euro prüfen dürfen. Damit
würden in Hinkunft 224 Gemeinden - statt bisher 24 - in die
Prüfkompetenz des Rechnungshofes fallen, erklärte Bucher.

"Gemäß Artikel 127a B-VG ist der Rechnungshof für die Prüfung von
Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern zuständig. Damit unterliegen
derzeit nur 24 der 2.358 Gemeinden mit einem Ausgabenvolumen von rund
4,6 Mrd. Euro, das sind nur rund 1 Prozent der Gemeinden und nur rund
30 Prozent ihres Ausgabenvolumens, einer externen öffentlichen
Finanzkontrolle. Die übrigen 2.334 Gemeinden, die ein Ausgabenvolumen
von rund 10,6 Mrd. Euro repräsentieren, unterliegen hingegen keiner
solchen Kontrolle. Eine Ausweitung der Rechnungshof-Prüfkompetenz auf
gebarungsrelevante Gemeinden an Stelle der bisherigen Grenze von
20.000 Einwohnern würde sicherstellen, daß eine externe
Finanzkontrolle für 56 Prozent des Gemeindehaushaltsvolumens und
insgesamt 224 Gemeinden möglich wäre", betonte Bucher.

"Es ist daher ein Gebot der Stunde, Gemeinden bei der Erfüllung
ihrer wachsenden Aufgaben durch eine externe Kontrolle und Beratung
zu helfen. Gemeinden, die derzeit nicht geprüft werden können, weisen
teilweise eine höhere Finanzschuld je Einwohner auf als Gemeinden
über 20.000 Einwohner", stellte Bucher fest.

"Wir wollen ebenso Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der
österreichischen Finanzgebarung abbauen und in diesem Sinn die
Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof integrieren.
Damit würden Kontrolllücken geschlossen und eine bundesweit
durchgehende, bundes-, länder- und gemeindeübergreifende Prüfung und
Kontrolle des Weges der österreichischen Steuergelder garantiert
werden", sagte Bucher. Die derzeitigen Prüfungskompetenzen und
Prüfungsvorgaben seien durch das System der den jeweiligen
Landesrechnungshofgesetzen unterliegenden Landesrechnungshöfe zum
Teil sehr unterschiedlich, was verstärkt zu Kontrolllücken führe, wie
das Beispiel ESTAG zeige.

Eine Normierung der Prüfungskompetenzen sowie der Prüfungspraxis
über eine durchgehende Organisation bzw. eines gesamtstaatlichen
Kontrollorgans sei daher anzustreben. "Gemeinsame Prüfungspläne,
gemeinsame Aus- und Weiterbildung der Prüfer sowie Nutzung des
Kompetenz- und Know-How-Tansfers würden Doppelgleisigkeiten
vorbeugen", zeigte sich Bucher überzeugt.

"Wenn der Rechnungshof im Zuge der Staatsreform Einsparungen
einfordert und Doppelgleisigkeiten abbauen sowie Zusammenlegungen
mehr Effizienz und Kosteneinsparungen bringen, muß er selbst mit
gutem Beispiel vorangehen. Die Kompetenz des Rechnungshofes ist über
die Grenzen hinaus hoch angesehen, diese sollte man auch
dementsprechend vernünftig nutzen. "Zu diesen BZÖ-Forderungen haben
wir im Parlament schon Gesetzesanträge eingebracht, über die
demnächst im Nationalrat debattiert werden muß", schloß Bucher.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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