BUCHER: "Prüfkompetenz des Rechnungshofes muß ausgeweitet werden"
"BZÖ-Forderungen im Parlament schon als Gesetzesanträge eingebracht"
Wien (OTS) - "Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes muß ausgeweitet werden, um bestehende Kontrolllücken schließen zu können", forderte heute BZÖ-Rechnungshofsprecher Abg. Josef Bucher.
Künftig sollten alle Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu mindestens 25 Prozent beteiligt ist, der Prüfkompetenz des Rechnungshofes unterliegen. Dies entspräche auch Regelungen, wie sie bereits in den Bundesländern Burgenland und Steiermark seit langem bestehen. Darüber hinaus solle der Rechnungshof auch alle gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie alle Gemeinden mit einem Gebarungsvolumen von mehr als 10 Mill. Euro prüfen dürfen. Damit würden in Hinkunft 224 Gemeinden - statt bisher 24 - in die Prüfkompetenz des Rechnungshofes fallen, erklärte Bucher.
"Gemäß Artikel 127a B-VG ist der Rechnungshof für die Prüfung von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern zuständig. Damit unterliegen derzeit nur 24 der 2.358 Gemeinden mit einem Ausgabenvolumen von rund 4,6 Mrd. Euro, das sind nur rund 1 Prozent der Gemeinden und nur rund 30 Prozent ihres Ausgabenvolumens, einer externen öffentlichen Finanzkontrolle. Die übrigen 2.334 Gemeinden, die ein Ausgabenvolumen von rund 10,6 Mrd. Euro repräsentieren, unterliegen hingegen keiner solchen Kontrolle. Eine Ausweitung der Rechnungshof-Prüfkompetenz auf gebarungsrelevante Gemeinden an Stelle der bisherigen Grenze von 20.000 Einwohnern würde sicherstellen, daß eine externe Finanzkontrolle für 56 Prozent des Gemeindehaushaltsvolumens und insgesamt 224 Gemeinden möglich wäre", betonte Bucher.
"Es ist daher ein Gebot der Stunde, Gemeinden bei der Erfüllung ihrer wachsenden Aufgaben durch eine externe Kontrolle und Beratung zu helfen. Gemeinden, die derzeit nicht geprüft werden können, weisen teilweise eine höhere Finanzschuld je Einwohner auf als Gemeinden über 20.000 Einwohner", stellte Bucher fest.
"Wir wollen ebenso Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung abbauen und in diesem Sinn die Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof integrieren. Damit würden Kontrolllücken geschlossen und eine bundesweit durchgehende, bundes-, länder- und gemeindeübergreifende Prüfung und Kontrolle des Weges der österreichischen Steuergelder garantiert werden", sagte Bucher. Die derzeitigen Prüfungskompetenzen und Prüfungsvorgaben seien durch das System der den jeweiligen Landesrechnungshofgesetzen unterliegenden Landesrechnungshöfe zum Teil sehr unterschiedlich, was verstärkt zu Kontrolllücken führe, wie das Beispiel ESTAG zeige.
Eine Normierung der Prüfungskompetenzen sowie der Prüfungspraxis über eine durchgehende Organisation bzw. eines gesamtstaatlichen Kontrollorgans sei daher anzustreben. "Gemeinsame Prüfungspläne, gemeinsame Aus- und Weiterbildung der Prüfer sowie Nutzung des Kompetenz- und Know-How-Tansfers würden Doppelgleisigkeiten vorbeugen", zeigte sich Bucher überzeugt.
"Wenn der Rechnungshof im Zuge der Staatsreform Einsparungen einfordert und Doppelgleisigkeiten abbauen sowie Zusammenlegungen mehr Effizienz und Kosteneinsparungen bringen, muß er selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Die Kompetenz des Rechnungshofes ist über die Grenzen hinaus hoch angesehen, diese sollte man auch dementsprechend vernünftig nutzen. "Zu diesen BZÖ-Forderungen haben wir im Parlament schon Gesetzesanträge eingebracht, über die demnächst im Nationalrat debattiert werden muß", schloß Bucher.
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