• 22.11.2007, 13:02:43
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Wiener Landtag (3)

Gesetz zur Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung 1996

Wien (OTS) - LAbg Johann Herzog (FPÖ) betonte zu dem
Tagesordnungspunkt, der auch das Wiener Volksbegehrensgesetz, das
Wiener Volksbefragungsgesetz und das Wiener Volksabstimmungsgesetz
einschließt, dass die Wiener Freiheitlichen in der Briefwahl eine
Gefährdung für die Demokratie und das geheime Wahlrecht sehen. So sei
nicht ausgeschlossen, dass etwa im Familienkreis Druck ausgeübt
werde, wenn es darum gehe, einer bestimmten Partei seine Stimme zu
geben. Darüber hinaus biete die Briefwahl eine Reihe weitere
Missbrauchsmöglichkeiten. Einem Verwaltungsgerichtshofurteil aus dem
Jahre 1985 nach, seien Vorkehrungen zur Geheimhaltung bei der
Stimmabgabe zu treffen, was bei der Briefwahl nicht der Fall sei.
Alles in allem wäre diese Form der Wahlmöglichkeit eine Stärkung der
direkten Demokratie, doch berge sie zu viele Gefahren. Daher könne
die FPÖ der Änderung des Wahlrechtes nicht zustimmen.

LAbg Mag. Maria Vassilakou (Grüne) erklärte, dass die geltende
Gemeindewahlordnung vor allem der SPÖ zu Gute komme. Grundsätzlich
beinhalte das Maßnahmenpaket nicht nur Negatives sondern auch
Positives, wie etwa, dass obdachlose Menschen nun leichter
registriert werden und daher auch wählen gehen können. Die Grünen
sehen die Einführung der Briefwahl ambivalent und werden daher in der
heutigen Sitzung nicht einheitlich abstimmen. Im Zusammenhang mit der
Wahlbeteiligung erklärte die Sprecherin, dass zu bezweifeln sei, ob
die Briefwahl der richtige Weg sei um die Beteiligung zu heben. So
wäre ihre Fraktion dafür gewesen, 2-3 Tage vor einer Wahl den
Stimmberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, ihre Stimme abzugeben.
Vassilakou brachte einen Antrag der Grünen gemeinsam mit der ÖVP für
eine Reform der Wiener Wahlordnung hin zu einem echten proportionalen
Wahlrecht ein.

Die Briefwahl sei nicht nur sinnvoll, so LAbg. Dr. Wolfgang Ulm
(ÖVP) sondern auch in der demokratischen Entwicklung ein Fortschritt.
Darüber hinaus werde durch dieses Gesetz die Wahlbeteiligung steigen,
zeigte sich der Redner überzeugt. Dass es funktionieren werde zeichne
sich ab, da u.a. bei Nationalratswahlen für Menschen, die sich im
Ausland aufhalten, die Möglichkeit bestehe, via Brief zu wählen.
Zudem zeigen internationale Beispiele wie etwa in Bayern, wo 20
Prozent der Stimmen via Brief abgegeben werden, dass es sehr gut
funktioniere. Nicht zuletzt durch die Eidesstaatliche Erklärung, die
der Wähler ausfüllt, könne man nicht von einer Aufweichung des
geheimen Wahlrechts sprechen. Der Abgeordnete brachte zwei
Beschlussanträge ein, einen zur Einführung eines Wahlrechtes für
Auslandsösterreicher, sowie einen für ein Wahlrecht für
Nebenwohnsitze bei Gemeinderats-, Landtags- und
Bezirksvertretungswahlen. Ebenso brachte er einen Abänderungsantrag
zum Wiener Volksbegehrengesetz ein.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) hob hervor, dass das Wahlrecht
entgegen anders lautender Aussagen seiner Vorredner
verfassungskonform sei. So berge etwa ein unkorrektes Wahlrecht die
Gefahr in sich, die Demokratieverdrossenheit zu fördern. Das Wiener
Wahlrecht sei nicht nur absolut demokratisch, sondern stehe auf
höchstem Niveau, erklärte der Abgeordnete. So gebe es etwa in
England, das als Wiege der Demokratie zu bezeichnen sei, ein
Mehrheitswahlrecht ebenso wie in Frankreich und dies in zwei höchst
entwickelten europäischen Demokratien. Sich dem Thema Briefwahl zu
nähern, indem man sagt, der Bundesverfassungsgesetzgeber habe diese
vorgegeben, sei zu wenig. Demnach handle es sich um ein Gesamtpaket,
in dem viele positive Maßnahmen wie etwa Wählen ab 16 enthalten sei.
Bedauerlich sei es, dass man das Zuwandererwahlrecht nicht eingeführt
habe, doch wäre dies wichtig gewesen, um Menschen die seit Jahren in
Wien leben, das Mitbestimmen bei kommunalen Wahlen zu ermöglichen.

Labg Mag. Alev Korun (Grüne) betonte, dass es unabhängig von der
Staatsbürgerschaft wichtig wäre, dass Menschen dort wählen wo sie
auch leben. Dies würde umgekehrt auch für Österreicher gelten die im
Ausland leben. In diesem Zusammenhang brachte sie einen Beschluss-
und Resolutionsantrag für ein Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene
ein. (Forts.) ev/gse

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
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Tel.: 4000/81 081

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