• 21.11.2007, 17:39:17
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Verkehrsausschuss beschließt Winterausrüstungspflicht für Pkw KFG-Novelle bringt auch "Aus" für Licht am Tag

Wien (PK) - Winterausrüstung wird in Zukunft auch für PKW gesetzlich
vorgeschrieben. Der Verkehrsausschuss beschloss heute eine
entsprechende Änderung des Kraftfahrgesetzes (KFG), die PKW-Lenker
verpflichtet, ihre Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen.
Diese im Rahmen eines S-V-Abänderungsantrages zur KFG-Novelle
verabschiedete Maßnahme bedeutet im Wesentlichen, dass die Fahrzeuge
im Zeitraum vom 1.11. bis 15.4. bei Schnee-, Matsch- oder Eisfahrbahn
mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein müssen. Das
Gesetz sieht dabei Strafen von 35 € und bei Vorliegen eines
Gefährdungstatbestandes von bis zu 5.000 € vor. Die gesetzliche
Ausrüstungsverpflichtung mit Winterreifen und Schneeketten für LKW
wiederum wird durch die neuen Bestimmungen ebenfalls auf den Zeitraum
von 1.11. bis 15.4. (bisher 15.11. bis 15.3.) ausgedehnt. Die
Novelle, die der Ausschuss mit Stimmenmehrheit beschloss, wird Anfang
Dezember vom Nationalrat verabschiedet und tritt bereits mit 1.1.2008
in Kraft.

Weitere wichtige Änderungen des KFG betreffen die Regelung "Licht am
Tag", die wieder aufgehoben wird. Die Strafen für Telefonieren am
Steuer wiederum werden auf 50 € angehoben. Adaptiert wird schließlich
auch die Zählregel von Kindern in Autobussen, insbesondere
Schulbussen, sodass nunmehr für den gesamten sogenannten
Gelegenheitsverkehr ein Verhältnis von 1:1 gilt.

Hinsichtlich der Zählregel lagen dem Verkehrsausschuss auch eine
Petition betreffend "Sicher zur Schule - ein Sitzplatz und ein Gurt
für jedes Kind im Kindergarten- und Schulbus" (3/PET), eine
Bürgerinitiative mit dem Titel "Mehr Sicherheit im Schulbus - Recht
auf einen Platz für jedes Kind im Schulverkehr" (3/BI) sowie ein
Antrag des BZÖ betreffend bessere Sicherheitsbestimmungen bei der
Kinderbeförderung in Omnibussen (315/A(E)), die auf Antrag der
Regierungsparteien unter Hinweis auf noch zu führende weitere
Verhandlungen vertagt wurden, vor.

Vertagt wurde weiters ein Entschließungsantrag (355/A(E)) des BZÖ, in
dem Abgeordneter Sigisbert Dolinschek eine Evaluierung der bisher
gesetzten Verkehrssicherheitsmaßnahmen auf ihre Effizienz forderte.

In der Debatte über den Abänderungsantrag betreffend
Winterausrüstungspflicht betonte Abgeordneter Helmut Kukacka (V),
dies sei keine Anlassgesetzgebung, sondern ein Beitrag zur
Verkehrssicherheit, der in seinen Grundzügen bereits seit längerer
Zeit in Diskussion stand. Kukacka stellte weiters mit Nachdruck klar,
dass das Gesetz für PKW nicht auf ein Datum, sondern auf das
Vorliegen von winterlichen Straßenverhältnissen in einem bestimmten
Zeitraum abstelle.

Anders sah dies Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B), der von einer
wenig sinnvollen Stichtagsregelung sprach und sich eher ein Abstellen
des Gesetzgebers auf die konkreten Straßenverhältnisse gewünscht
hätte.

Abgeordneter Franz Glaser (V), der, wie er berichtete, am letzten
Freitag selbst bis sechs Uhr Früh auf der Außenringautobahn
eingeschneit war, bezweifelte die Sinnhaftigkeit eines fixen
Zeitraums für die Winterausrüstungspflicht bei LKW und sah ebenso wie
seine Fraktionskollegin Abgeordnete Karin Hakl (V) im Zusammenhang
mit den Vorfällen auf der A 21 Versäumnisse seitens der ASFINAG.

Abgeordneter Anton Heinzl (S) wies Kritik an der ASFINAG zurück und
argumentierte, der Autobahnbetreiber sei keine Behörde.

Mehr Flexibilität anstelle einer Stichtagsregelung für die
Winterausrüstungspflicht hätten sich auch die Abgeordneten Karlheinz
Klement (F) und Barbara Zwerschitz (G) vorstellen können. Abgeordnete
Gabriela Moser (G) schlug ihrerseits eine generelle
Kettenmitnahmepflicht für LKW als Sicherheitsstandard vor.

Bundesminister Werner Faymann wies darauf hin, dass es der Polizei
obliegt, zu prüfen, ob ein Lkw vorschriftsmäßig Winterreifen bzw.
Ganzjahresreifen mit einer Profiltiefe von 6 mmm hat. Selbst wenn die
ASFINAG sehen würde, dass die Reifen des Lkw nicht in Ordnung sind,
kann sie das Fahrzeug nicht aus den Verkehr nehmen. Wenn es auf der
Autobahn zu einer kritischen Situation kommen sollte, kann sich die
Autobahnmeisterei in Hinkunft weder mit der Polizei noch mit dem
Bezirkshauptmann noch mit einer anderen Behörde besprechen. Dies sei
bisher Usus gewesen, beruhte aber nicht auf einer gesetzlichen
Regelung. Die Autobahnmeisterei kann sofort die Kettenpflicht bzw.
ein Auffahrverbot auf die Autobahn veranlassen. Das kann, betonte der
Minister, eine Viertel bis halbe Stunde bringen. Die
Autobahnmeisterei trifft in Zukunft allein die Entscheidung. Im
Katastrophenfall gibt es eine Kommandozentrale, den Bezirkshauptmann;
der entscheidet auch, ob etwa das Bundesheer oder die Feuerwehr
angefordert werden. Faymann machte auch darauf aufmerksam, dass es
einen Katalog an baulichem Nachholbedarf auf den Autobahnen gibt.

Gestern habe man im Rahmen eines Planquadrats 85 Lkw überprüft; es
habe 25 Beanstandungen gegeben, davon seien 10 so massiv gewesen,
(Versagen der Bremsen), dass die Kennzeichen abgenommen wurden. Eine
Überprüfung am heutigen Tag habe ein ähnliches Ergebnis gebracht,
teilte der Minister mit.

Bei der Frage "Licht am Tag" hofften die Abgeordneten Helmut Kukacka
(V), Sigisbert Dolinschek (B) und Gabriela Moser (G) auf eine EU-
weite Regelung im Sinne einer Taglichtpflicht. Moser bedauerte
ausdrücklich die Abschaffung der Bestimmung und befürchtete negative
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Abgeordneter Franz Glaser (V) zeigte sich ebenfalls nicht glücklich
über die Abschaffung von "Licht am Tag" und gab zu bedenken, man
hätte zumindest den Evaluierungsbericht abwarten sollen. Er erinnerte
zudem, dass die Einführung der Maßnahme derzeit auf EU-Ebene
diskutiert wird.

Abgeordnete Karin Hakl (V) kündigte ihrerseits an, sie werde gegen
die Abschaffung von "Licht am Tag" stimmen, und führte ins Treffen,
diese Bestimmung sei ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit gewesen.

Genugtuung über die Abschaffung äußerte Abgeordneter Karlheinz
Klement (F), der "Licht am Tag" als "Unsinn" bezeichnete und unter
Hinweis auf die von Land zu Land unterschiedlichen Lichtverhältnisse
auch keine EU-weite Regelung wünschte.

Hinsichtlich der Zählregel für Schulbusse sprach Abgeordneter Gerhard
Steier (S) von einem bloßen Etappenziel, zumal der so genannte
Kraftfahrlinienverkehr noch ausgenommen sei. Hier gelte es unter
anderem, noch eine entsprechende EU-Richtlinie abzuwarten.

Abgeordneter Helmut Kukacka (V) meinte ebenfalls, bei der Änderung
der Zählregel habe man das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht,
und hielt eine Anpassung auch im Kraftfahrlinienverkehr für
unabdingbar.

Bedauert wurde die Ausnahme des Kraftfahrlinienverkehrs von der
Zählregel auch seitens der Abgeordneten Barbara Zwerschitz (G).

Führerscheingesetznovelle bringt EU-Anpassungen

Mit S-V-F-B-Mehrheit beschloss der Ausschuss ferner die 11.
Führerscheingesetz-Novelle, die in Detailbereichen notwendige
Anpassungen an Verordnungen der Europäischen Union bringt. So wird
etwa zur Vereinfachung des Erwerbes der Grundqualifikation gemäß der
Richtlinie EWG 2003/59 für Lehrlinge des Berufes "Berufskraftfahrer"
die praktische Fahrprüfung mit der praktischen Fahrprüfung der
genannten Richtlinie zusammengelegt. Weiters werden einige
Bestimmungen der 8. FSG-Novelle praxisgerechter gestaltet und darüber
hinaus einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Außerdem sollen
die Unsicherheiten betreffend die Umschreibung palästinensischer
Führerscheine eindeutig geregelt werden, sowie die Vorgehensweise der
Behörden im Umgang mit ausländischen EWR-Führerscheinen präzisiert
werden.

Ein in diesem Zusammenhang eingebrachter Antrag (57/A) der Grünen, in
dem Abgeordnete Gabriela Moser eine Aufnahme Rasen und Telefonieren
am Steuer in den Deliktskatalog des Vormerksystems zum
Punkteführerschein forderte, wurde zwar vertagt, war aber
Ausgangspunkt für die Debatte im Ausschuss.

Abgeordneter Helmut Kukacka (V) sprach sich hinsichtlich der
Vormerkdelikte für eine Evaluierung aus, gab aber zu bedenken, es
dürfe nicht dazu kommen, dass auch Bagatelldelikte in das
Vormerksystem aufgenommen werden. Zum Entzug des Führerscheins
sollten nur schwerwiegende Delikte im Wiederholungsfall führen.

Verkehrsminister Werner Faymann meinte hinsichtlich der Erweiterung
des Vormerkkatalogs um die von den Grünen gewünschten Tatbestände,
diese Frage bedürfe eines möglichst breiten Konsenses der Experten.
Derzeit sei aber ungefähr die Hälfte der Expertengruppe gegen die
Aufnahme von Schnellfahren und Telefonieren am Steuer.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) begründete ihre Ablehnung des Novelle
mit dem Argument, die Reform gehe zu wenig weit. Probleme ortete sie
vor allem im Bereich des so genannten "Führerscheintourismus", wo es
ihrer Meinung nach immer noch Schlupflöcher für Personen gebe, denen
in Österreich der Führerschein entzogen wurde.

Bodenabfertigung: Rechtsstaatliches Verfahren bei Auswahl der
Dienstleister

Einstimmig verabschiedete der Ausschuss auch eine Änderung des
Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes, die durch explizite Regelungen
sicherstellt, dass für das Auswahlverfahren bezüglich der
Dienstleister für die beschränkten Bodenabfertigungsdienste
(Gepäckabfertigung, Vorfelddienste und Fracht- und Postabfertigung)
ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt und der entsprechende
Rechtsschutz gewährt wird.

Oppositionsanträge zur Thayatalbahn und S 37 wurden vertagt

Im Rahmen der Debatte über den G-Antrag 355/A(E) betreffend
Wiederinbetriebnahme und Weiterführung der Thayatalbahn unterstrich
Verkehrsminister Werner Faymann, es sei gemeinsames Ziel mit dem Land
Niederösterreich, zu einer Regelung zu kommen. Es gehe aber um
wirtschaftliche Fragen, vor allem darum, ob man auf Buslinien
verzichten kann, weil die Bahn mehr Fahrgäste hat. Vorarbeiten zu den
Hochwasserschäden im Jahr 2006 habe es gegeben, eine konkrete
Kostenschätzung liege nicht vor. Zurzeit werden die Gesamtkosten
erhoben.

Der Antrag wurde mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien
vertagt.

Vertagt wurden auch die Beratungen über den BZÖ-Antrag 487/A(E)
bezüglich Sicherstellung des raschen Ausbaus der S 37.

Der Verkehrsminister gab bekannt, dass sich ein Maßnahmenpaket in
Umsetzung befinde; das Sicherheitspaket koste 1,4 Mill. €.

Die ÖVP-Fraktion dankte Ausschussobmann Kurt Eder, der sich aus dem
Nationalrat zurückziehen wird, für die gute Zusammenarbeit und
wünschte ihm für die Zukunft alles Gute. Ausschussobmann Kurt Eder,
der, wie er sagte, am Sonntag seinen 61. Geburtstag gefeiert habe,
habe sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht, seit 1965 sei er
in der Politik, allein 20 Jahre im Parlament. Es sei eine schöne Zeit
gewesen und er freue sich, dass er einen Teil seines Lebens im Hohen
Haus verbringen durfte. Dem Ausschuss dankte er für die kooperative
und gute Zusammenarbeit sowie für die sehr offenen Gespräche.
(Schluss)

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