- 20.11.2007, 09:52:22
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HOSI Wien entsetzt über ÖVP-Schwenk bei Eingetragenen Partnerschaften
Wien (OTS) - "Mit blanken Entsetzen haben wir vom Vorstoß von
ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer erfahren, bei der
standesamtlichen Eintragung von gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften den Paaren die übliche Zeremonie zu verweigern, die
Zahl der zuständigen Standesämter zu beschränken bzw. überhaupt auf
andere Behörden zu verweisen", kommentiert HOSI-Wien-Obmann Christian
Högl die unerfreulichen Nachrichten aus dem ÖVP-Parlamentsklub.
"Das wäre keine Gleichberechtigung sondern Ungleichbehandlung!
Wenn sich die ÖVP nach ihrem parteiinternen Diskussionsprozess
grundsätzlich dazu bekannt hat, die Eingetragene Partnerschaft
einzuführen, dann gibt es keinen wie auch immer gearteten Grund,
warum die Schließung nicht in der gleichen Form wie bei
verschiedengeschlechtlichen Paaren erfolgen sollte. Die nun
vorgeschlagenen sachlich nicht zu rechtfertigenden Unterschiede
werden von uns als unglaublicher Affront und Provokation empfunden."
"Zudem fehlen im vorliegenden, vom Justizministerium verfassten
Rohentwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz nach wie vor die
notwendigen Anpassungen in anderen wichtigen Rechtsbereichen (z.B.
Fremdenrecht, Pensions- und Sozialversicherungsrecht). Wir erwarten
uns, dass diese fehlenden Bestimmungen ergänzt werden und die
standesamtliche Zeremonie selbstverständlich in analoger Form
vorgesehen wird. Sollte das nicht der Fall sein, wäre es besser, die
dann mehr Diskriminierung als Gleichberechtigung schaffende
Gesetzesvorlage würde bis nach der nächsten Wahl zurückgestellt",
erklärt Högl.
Schweizer Modell
"Minister Josef Pröll hatte in seiner Funktion als Leiter der
ÖVP-Perspektivengruppen übrigens die Umsetzung des 'Schweizer
Modells' einer Eingetragenen Partnerschaft angekündigt. Dort gibt es
- mit Ausnahme von den Rechten auf Adoption und Fortpflanzungsmedizin
- keine diskriminierenden Unterschiede zur Ehe. Allerdings ist dort
die Trennung im Gegensatz zu Ehe nur zwei statt vier Jahre
blockierbar. Also wird es hoffentlich auch in Österreich möglich
sein, die veraltete Beharrensbestimmung bei der Scheidung (zweimal
drei Jahre) nicht aus dem Eherecht zu übernehmen", so Högl
abschließend.
Rückfragehinweis:
Christian Högl, Obmann, Tel.: 0699-11811038
[email protected], www.hosiwien.at
ZVR-Nr.: 524 534 408
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