• 16.11.2007, 18:13:25
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"Die Presse" Leitartikel: "Zu viel und zu wenig zugleich" (von Michael Fleischhacker)

Ausgabe vom 17.11.2007

Wien (OTS) - Hinter der Debatte über die Offenlegung ihrer
"Nebeneinkommen" verbirgt sich die Frage: Wer wird Politiker?
Seltsames Land irgendwie: Die Diskussion darüber, ob und in welchem
Ausmaß die Bezüge von Politikern in Österreich transparent sein
sollen, spielt sich fast ausschließlich im Begriffsfeld des Neides
ab. Wer für die Offenlegung der Bezüge eintritt, sieht sich, noch ehe
er dazu gekommen ist, seine Gründe dafür darzulegen, zunächst einmal
mit einem schweren Grundvorwurf konfrontiert.
Man schüre, heißt es, mit einer solchen Forderung den
"österreichischen Neidkomplex". Wer würde denn noch Politiker werden
wollen, wenn nicht nur das Privatleben, die sexuellen Vorlieben und
die frühkindliche ideologische Prägung von Mandataren Gegenstand der
öffentlichen Erörterung würden, sondern auch die jeweilige
Steuererklärung?
Schwer zu sagen, wer dann noch Politiker werden würde. Wahrscheinlich
aber nicht wesentlich weniger geeignete Personen als die, die jetzt
Politiker werden: In der Hauptsache sind das Beamte und Angestellte
von Parteien und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen. Also
Menschen, die mindestens ein, in der Regel aber zwei staatlich
finanzierte Einkommen beziehen. Und damit wohl fraglos ohnehin einem
Transparenzgebot unterliegen.
Wenn die Offenlegung solcher Bezüge dem Schüren des Neidkomplexes
gleichkäme, hieße das ja in erster Linie eines: dass ein guter Teil
der Bevölkerung den Eindruck haben könnte, diese Bezüge seien zu
hoch, also nicht leistungsgerecht.
Was, wenn dem tatsächlich so wäre?

Ein wichtiges Indiz dafür, dass das der wahre Kern der Parteiensorge
um die Wahrung des finanziellen Privatlebens ist, liegt in der
Terminologie, die sogar jene wählen, die nun mit der Offenlegung
vorangehen, etwa die Grünen. Sie listen die "Nebenbeschäftigung"
ihrer Mandatare auf und legen damit unfreiwillig den Kern des
Problems frei: dass die Wahrnehmung eines politischen
Vertretungsmandats selbstverständlich als Hauptberuf verstanden wird.
Das führt fast notwendigerweise dazu, dass österreichische
Abgeordnete fast ausschließlich sich selbst vertreten, weil sich ja
der Berufsstand, den sie repräsentieren, auf ihre eigenen Reihen
beschränkt. Ungefähr so sieht der politische Horizont der Akteure
dann auch aus.
Zu Recht wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Spitzenpolitiker
in Österreich eigentlich zu wenig verdienen, weshalb nicht die Besten
in die Politik gehen, sondern jene, die mit ihren Qualifikationen in
der freien Wirtschaftswelt kein annähernd so hohes Einkommen
erwirtschaften könnten. Das gilt sicher für jene Ämter, die aus guten
Gründen mit einem Nebenerwerbsverbot belegt sind, Minister etwa.
Im Bereich der Abgeordneten ist das Gegenteil der Fall: Die
Entschädigung für Abgeordnete sollte so hoch sein, dass sie im
Schnitt jenen Verdienstentgang egalisiert, den ein berufstätiger
Bürger, der sich in der Volksvertretung engagiert, hinnehmen muss.
Realistisch betrachtet ist das maximal die Hälfte dessen, was ein
Nationalratsabgeordneter heute verdient.

Dass ein Mandat mit einem Einkommen verbunden ist, das für die
überwiegende Mehrheit außerhalb ihrer eigentlichen Reichweite liegt,
bildet im Verein mit dem gültigen Wahlrecht die Grundlage der
Parteiendemokratur: Im Nationalrat sitzen meist Menschen, die sowohl
ihr politisches Mandat als auch ihre materielle Existenz weder dem
Vertrauen der Bürger noch ihrer eigenen Schaffenskraft verdanken,
sondern ausschließlich der Partei, die sie versorgt und - oft genug
doppelt - alimentiert. Die leidige Debatte über den Klubzwang hätte
sich erledigt, sobald Leute über Gesetze abstimmen, die von dem Klub,
der ihnen beigetreten ist, nicht existenziell abhängig sind.
Zumindest das ist durch die bisherige Debatte über die Offenlegung
von Politikergehältern deutlich geworden. Somit hat sich die
Diskussion, so schräg sie auch geführt werden mag, gelohnt.
Demokratiepolitisch relevant ist ja vor allem die Frage, von welcher
Institution ein Volksvertreter sein Einkommen bezieht, weil der
Bürger ein Recht hat, zu wissen, welchen Interessen ein Mandatar
verpflichtet ist. Alles weitere ist eine Frage der Mentalität: In
einem Land, in dem Eigentum als Delikt gilt und wirtschaftlicher
Erfolg als Folge moralischer Insuffizienz, wird es wohl noch eine
Weile dauern, bis man zu dem steht, was man verdient.
Außerdem bin ich der Meinung, dass die Existenzberechtigung dieser
Regierung in der Einführung eines Mehrheitswahlrechts zur künftigen
Vermeidung ihrer selbst besteht.

Rückfragehinweis:
Die Presse
Chef v. Dienst
Tel.: (01) 514 14-445

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