• 15.11.2007, 14:53:31
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EU-Bodenschutz: WKÖ sieht überbordende Bürokratie und Verletzung des Subsidiaritätsprinzips

WKÖ - Schwarzer betont, dass erfolgreiche österreichische Systeme nicht ersetzt werden dürfen. - Auch EU-Abgeordneter Seeber gegen Richtlinienvorschlag

Wien (PWK881) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sieht in
den am Mittwoch vom Europäischen Parlament in Straßburg beschlossenen
restriktiven Regelungen zum Bodenschutz kein geeignetes Instrument.
Grundsätzlich unterstützt die WKÖ die Politik in ihrem Bemühen,
schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden und Altlasten zu sanieren.
"Der Schwerpunkt soll jedoch auf der Ebene der Mitgliedstaaten
bleiben, die Übertragung der Regierungsbefugnisse auf die Europäische
Gemeinschaft ist nicht sinnvoll", betonte der Abteilungsleiter für
Umweltpolitik der WKÖ, Stephan Schwarzer.

Aufgrund der Komplexität der knapp 320 verschiedenen Bodentypen in
Europa sind die Prioritäten im Bodenschutz durch verschiedene
geographische Besonderheiten bedingt und sollten deshalb auch
regional priorisiert und bearbeitet werden. "Wo, wenn nicht beim
Boden, erscheinen Regelungen auf nationaler Ebene im Sinne des
Subsidiaritätsprinzips angebracht? Aus fachlicher Sicht ergibt sich
keine Notwendigkeit für ein eigenes Bodenschutzregime auf
europäischer Ebene. Der Schutz des Bodens ist in Europa bereits in
eine Vielzahl von Rechtsakten, direkt und indirekt, integriert"
stellt dazu Schwarzer fest.

"Die Umsetzungsinstrumente sollten erfolgreich bestehende
österreichische Systeme nicht ersetzen, sondern sollten sie
unterstützen und ergänzen", betont Schwarzer. "Ein konstruktives
Nebeneinander der Bodenschutzziele und neuer Betriebszulassungen sind
mit diesen überbordenden Regelungen nicht gewährleistet." Im
Gegenteil: Die im Kommissionsvorschlag vorgesehene Erfassung
kontaminierter Standorte unterscheidet nicht ausreichend deutlich
zwischen Sanierung kontaminierter Böden (Altlasten) und der
Vermeidung neuer Kontaminierungen. Stattdessen wird gegenüber nahezu
allen industriellen und gewerblichen Tätigkeiten ein Generalverdacht
geäußert, potenziell Boden verschmutzend zu sein.

Die in der Richtlinie geforderten Maßnahmen zu Bodenkontamination
führen bei genehmigten Betriebsanlagen zu einem zusätzlichen Regime,
welches lediglich geeignet ist, den Verwaltungsaufwand und die
Rechtsunsicherheit zu erhöhen. Ein Mehrwert an Bodenschutz ist damit
jedoch nicht verbunden. Schwarzer: "In Österreich wurde bereits 1989
mit dem Altlastensanierungsgesetz eine gute Grundlage für den
Bodenschutz geschaffen. Es erscheint nicht sinnvoll, dieses Prozedere
nun nach europäischen Spielregeln zu wiederholen."

"Jetzt liegt der Ball beim Ministerrat. Die Frage der
Kompetenzüberschreitung durch die Kommission und der
Verhältnismäßigkeit europäischer Gesetzgebung muss geklärt werden:
Dort, wo es keinen offensichtlichen europäischen Mehrwert für den
Bürger gibt, brauchen wir auch keine EU-Gesetzgebung", betonte auch
der Umweltsprecher des ÖVP-Europaklubs im Europäischen Parlament, Dr.
Richard Seeber, nach der Abstimmung enttäuscht. (Rh)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Mag. Christoph Haller MSc
Tel: +43 (0)5 90 900 4196
E| christoph.haller@wko.at

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