• 12.11.2007, 16:22:13
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Platter eröffnete Symposium ´100 Jahre Wahlrecht´

Wien (OTS) - Im Jahr 1907 wurde das allgemeine Wahlrecht in
Österreich eingeführt. 100 Jahre nach den ersten allgemeinen Wahlen
in Österreich beschloss das Parlament 2007 eine der größten
Wahlrechtsreformen der 2. Republik. Aus diesem Anlass veranstaltete
das Bundesministerium für Inneres ein Symposium zum Thema ´100 Jahre
Wahlrecht´.

´Wir haben allen Grund, auf unser Wahlrecht stolz zu sein. Das liegt
zum einen an unserem klar determinierten Wahlrecht und zum anderen
auch an der Durchführung der Wahl. Und da sind wir in Österreich in
der glücklichen Lage, auf zahlreiche erfahrene Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Gemeinden und auf unzählige ehrenamtliche
Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter zurückgreifen zu können,
die am Wahltag ihre Zeit zur Verfügung stellen und helfen, Wahlen in
professioneller Weise durchzuführen´, sagte Innenminister Günther
Platter bei der Eröffnung des Symposiums ´100 Jahre Wahlrecht´, das
am 12. November 2007 im Innenministerium in Wien stattfand.

Ein Meilenstein in der Geschichte des Wahlrechts ist die
Wahlrechtsreform 2007. Österreich ist das erste Land in der EU, in
dem wählen ab 16 Jahren auf nationaler Ebene möglich ist, die
Briefwahl wurde eingeführt, für Österreicher im Aus- und Inland.
Durch diese Maßnahmen wird den Bürgerinnen und Bürgern das Wählen
maßgeblich erleichtert. ´Österreich kann stolz sein auf sein
hervorragendes Wahlrecht, aber diese Entwicklung muss weitergehen´,
betonte Platter. So wird vielerorts die Einführung von E-Voting
überlegt. ´Ich denke sehr wohl, dass diese Form der Stimmabgabe der
nächste Schritt sein muss, der vor allem Wählerinnen und Wähler
jüngeren Alters, für die die Verwendung des Internets eine
Selbstverständlichkeit ist, eine zusätzliche Möglichkeit der
Stimmabgabe eröffnet. Österreich ist beim E-Government ganz vorne mit
dabei, warum soll das beim E-Voting nicht der Fall sein´, sagte
Platter.

Im Zentrum des Symposiums standen die Themen ´Briefwahl und E-Voting´
und ´Rechtliche Herausforderungen´. Gabriele Roth vom
Bundesministerium des Innern, Deutschland, referierte über die
Erfahrungen ihres Landes bei der Durchführung der Briefwahl. Dr. Ülle
Madise, Mitglied der Nationalen Wahlkommission in Estland, berichtete
über die Erfahrungen Estlands mit ´E-Voting´.

Das zweite Modul widmete sich dem Thema ´Rechtliche
Herausforderungen´. SC Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, Mitglied
des Verfassungsgerichtshofs, referierte über die Judikatur des
Verfassungsgerichtshofs in Wahlsachen. Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol,
Präsident des Nationalrates a. D., ging in seinem Vortrag auf die
Frage ein: ´Verhältniswahlrecht oder Mehrheitswahlrecht?´

Im Anschluss an das Symposium wird Innenminister Günther Platter die
gleichnamige Ausstellung ´100 Jahre Wahlrecht´ in der Sala Terrena im
Bundesministerium für Inneres eröffnen. Anhand ausgewählter Exponate
wird die Geschichte des Wahlrechts in Österreich illustriert. Die
Ausstellung ist bis Anfang Dezember geöffnet. Zu den wichtigsten
Exponaten gehören neben Fotos, Folianten und einer alten Zählmaschine
unter anderem mehrere Reichsgesetzblätter aus 1907, Materialien der
Wahl zur konstituierenden Nationalversammlung 1919, eine
Kundmachungen zur Wahl in den Steiermärkischen Landtag 1923 sowie
Original-Wahlvorschläge anlässlich der Bundespräsidentenwahl 1951.
Einige der Ausstellungsstücke werden bildlich in einem kurzen
Informationsfolder dargestellt.

Geschichte des Wahlrechts
Seit 1848 gibt es ein echtes Wahlrecht, wobei damals in mehreren
Kurien gewählt wurde. Die Stimmabgabe war vom Steueraufkommen des
Wahlberechtigten abhängig, und das Ergebnis war, dass es eine
gravierende Diskrepanz zwischen der Zahl der Wahlberechtigten und der
Zahl der Mandate in den einzelnen Kurien gab.

Weitere wichtige Daten für die Weiterentwicklung des Wahlrechts waren
die Jahre 1873, 1882 und 1896, in denen die Kurien erweitert wurden
und durch Änderung der Zensus-Bestimmungen die Zahl der
Wahlberechtigten wesentlich ausgeweitet wurde. Dazu gehörten die so
genannte ´Taaffe’sche-Wahlrechtsreform´ des Jahres 1882 und die
´Badenische Wahlrechtsreform´ des Jahres 1896.

1907 wurde das bis dahin bestehende Wahlrecht mit der in die
Geschichte eingegangenen ´Beck’schen-Wahlrechtsreform´ völlig über
Bord geworfen. Das Kurien-System gehörte, ebenso wie das
Zensus-Wahlrecht, der Vergangenheit an und es wurde das allgemeine
und direkte Wahlrecht eingeführt, jedoch nur für männliche
Staatsbürger. Frauen waren davon ausgeschlossen, sie durften nach dem
Ende der Monarchie erstmals ihre Stimmen abgeben. Nach der Gründung
der 1. Republik wurde gemeinsam mit der neuen Verfassung im Jahr 1919
ein Wahlrecht geschaffen, das sich seitdem kaum geändert hat. Die
Grundprinzipien, die damals galten, gelten auch heute noch.
Änderungen gab es vor allem bei der Wahlarithmetik und der
Wahlkreiseinteilung. Eine stetige Entwicklung erfuhr das Wahlrecht
jedoch hinsichtlich der ´Usability´ (leichtere Handhabung).

Es bestand in der ersten Republik, vielerorts auch noch in der
zweiten Republik, zu Anfang Wahlpflicht; und es war eine
Selbstverständlichkeit, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrer
Heimatgemeinde aufhielten und dort wählten. Inzwischen hat sich das
Wahlrecht zu einer ´Einladung´ an die Bürger und Bürgerinnen
gewandelt, an der Willensbildung in einem Land durch ihre Stimme
mitzuwirken. Aus diesem Selbstverständnis heraus schuf man mit der
Zeit den Bürgerinnen und Bürgern viele Erleichterungen: Waren es
zunächst die Wahlkarten, die es ermöglichten, außerhalb des eigenen
Wahlbereiches seine Stimme abzugeben, folgten später Anstaltsprengel.

Ein besonderer Erfolg waren die so genannten ´fliegenden
Wahlkommissionen´ für ältere oder erkrankte Personen. Im Jahre 1990
ermöglichte es der Gesetzgeber, dass Auslandsösterreicherinnen und
Auslandsösterreicher, aber auch Urlauberinnen und Urlauber, vom
Ausland aus ihre Stimme abgeben konnten. Vor allem in den 90er Jahren
des 20. Jahrhunderts setzte der Gesetzgeber intensive Bemühungen,
Verbesserungen für behinderte Menschen für blinde oder stark
sehbehinderte Personen zu schaffen, fort.

Im Jahr 2007 kam es zu einer der umfangreichsten Wahlrechtsreformen
der 2. Republik, bei der ´Wählen mit 16´ und die Briefwahl verankert
wurde.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres
   Pressesprecherin des Bundesministers
   Mag. Michaela Huber
   Tel.: +43-(0)1-531 26-2010
   mailto:[email protected]
   
   Bundesministerium für Inneres
   Infopoint
   Tel.: +43-(0)1-531 26-2488
   mailto:[email protected]
   www.bmi.gv.at

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