- 08.11.2007, 17:27:04
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Hueter: Kärntner Landtag bekennt sich zu Talschaftsverträgen
Dringlichkeitsantrag über Mitfinanzierung des Landes, Verfügungsrecht der Fördermittel und Vertragsprüfung durch Gemeindeaufsicht einstimmig beschlossen.
Klagenfurt (OTS) - "In einer so wichtigen Thematik, die noch viele
Generationen beeinflussen wird, ist eine korrekte Vorgangsweise
unumgänglich", erklärt VP-LAbg. Ferdinand Hueter anlässlich der
Debatte zu den Kärntner Talschaftsverträgen. Der von ÖVP gemeinsam
mit der SPÖ eingebrachte Dringlichkeitsantrag über die korrekte
Vorgangs-weise wurde einstimmig angenommen.
Die ÖVP bekenne sich zur gelebten Gemeindeautonomie und stehe
poli-tisch hinter der Sache. "Die Gemeinden und ihre Gemeinderäte
müssen über die Verwendung der Gelder selbst bestimmen können ohne zu
Bittstellern bei einem unnotwendigen Fonds zu werden", fordert der
Abgeordnete. Die bisher vorliegenden Verträge enthalten weder einen
Rechtsanspruch auf Zuerkennung von Fördergeldern, noch die konkreten
Fördermittel und auch nicht den Verteilungsschlüssel für die
Gemeinden. "Die in diesem Dringlichkeitsantrag erhobenen Forderungen
im Interesse der Oberkärntner-Gemeinden sind jetzt unverzüglich
umzusetzen", fordert Hueter.
Der Dringlichkeitsantrag im Wortlaut:
1. Der Kärntner Landtag bekennt sich grundsätzlich zu den
Talschaftsverträgen für Oberkärnten.
2. Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, im Zusammenhang
mit dem Abschluss von vertraglichen Grundlagen zur Förderung der
Wasserkraftregion Mölltal, bestehend aus den Gemeinden Heiligenblut,
Großkirchheim, Mörtschach, Winklern, Rangersdorf, Stall, Flattach,
Obervellach, Mallnitz, Reißeck, Mühldorf, Lurnfeld, Dellach im
Drautal, Greifenburg, Steinfeld, Sachsenburg, Malta, Rennweg,
Trebesing jedenfalls Folgendes sicherzustellen:
• das Land Kärnten bekennt sich zur Mitfinanzierung in Höhe von
fünf Millionen Euro;
• in den abzuschließenden Verträgen sind die vorgesehenen
Förderungsmittel für die Gemeinden und die Richtlinien für die
Verteilung transparent und rechtsverbindlich zu verankern und ist den
Gemeinden das ausschließliche Verfügungsrecht über die Verwendung der
Fördermittel einzuräumen;
• vor Abschluss der Verträge müssen diese durch die
Gemeindeaufsicht geprüft werden und in Drei-Parteien-Gesprächen sind
die Verträge im Sinne der Gemeinden endzuverhandeln."
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Volkspartei
mailto:[email protected]
Tel.: +43 (0463) 5862 DW 14
http://www.oevpkaernten.at
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