- 08.11.2007, 10:43:03
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ÖAMTC begrüßt flexibles Tempo 100 auf der Inntalautobahn
Koppelung an VBA Schritt in die richtige Richtung - Transparenz der Messungen muss sichergestellt sein
Wien (OTS) - In der Tempo 100-Diskussion hat der ÖAMTC immer
wieder gefordert, dass nur bei belegbaren Grenzwertüberschreitungen
Temporeduktionen verhängt werden dürfen. Da starre Tempolimits keine
Garantie für mehr Verkehrssicherheit sind, begrüßt der ÖAMTC das
Tiroler Pilotprojekt umso mehr. Tempolimits an
Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) zu koppeln, entspricht einer
langjährigen Forderung des Clubs. Allerdings darf es nicht zu
willkürlichen Beschränkungen kommen. "Eine sachgerechte
Positionierung der Messstellen, eine verursachergerechte Zuordnung
der Messwerte sowie volle Transparenz der Daten, müssen gegeben
sein", sagt Mario Rohracher, Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung.
Künftig können die Landeshauptleute im Falle erwarteter
Schadstoff-Grenzwertüberschreitungen für bestimmte Streckenabschnitte
mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen Tempolimits anordnen. Allerdings
sind die dafür anzuwendenden Kriterien recht allgemein formuliert.
"Es reicht beispielsweise eine Vermutung über eine möglicherweise
bevorstehende auch nur kurzzeitige Grenzwertüberschreitung aus, um
Geschwindigkeitsreduktionen zu verhängen. Die Gefahr, dass
Tempolimits öfter, länger und niedriger als notwendig verhängt
werden, ist damit groß", sagt Rohracher. Der Club fordert daher:
* Schadstoffmessungen sind vor allem bei den betroffenen Anrainern
vorzunehmen. Dafür sind ausreichend Messstellen in Siedlungsgebieten,
nicht bloß direkt an der Autobahn, einzurichten.
* Temporeduktionen sind nur akzeptabel, wenn sie die Überschreitung
von Grenzwerten verhindern. "Daher muss auch laufend überprüft
werden, ob und welchen Beitrag eine Beschränkung zur Verringerung der
Grenzwertüberschreitung gebracht hat. Die Schadstoff-Beiträge aus dem
Verkehr treten mit zunehmender Verjüngung des Fuhrparks und der
Verbreitung des Dieselpartikelfilters gegenüber anderen
Schadstoff-Quellen immer mehr in den Hintergrund", ist der Chef der
ÖAMTC-Interessenvertretung überzeugt.
* Die Messungen müssen transparent kommuniziert werden und für
Autofahrer nachvollziehbar sein. Das heißt z.B., dass man Messorte
und Messdaten online einsehen kann. Die Straßenverkehrsordnung
verlangt außerdem, dass die genauen Schaltzustände von
Verkehrsbeeinflussungsanlagen sowie deren Begründungen schriftlich
oder elektronisch protokolliert werden.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at
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