• 07.11.2007, 12:06:29
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Stürmische Zeiten

Wien (OTS) - Für die kommende Tage werden für Teile Europas und
auch Österreichs wieder heftige Stürme erwartet. Neben dem passenden
Versicherungsschutz sind aber auch Vorsichtsmaßnahmen wichtig, um die
Sturmfolgen so gering wie möglich zu halten.

Von versicherten "Sturmschäden" spricht der Versicherungsexperte,
wenn Wind-Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h auftreten und
Schäden an Gebäuden, dem Wohnungsinhalt oder Fahrzeugen hinterlassen.
Die nicht zu unterschätzende Kraft von Windböen kann verheerende
Schäden anrichten, alleine die Sommerstürme 2007 verursachten
versicherte Kosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro. Einfache
Präventionsmaßnahmen helfen, die Sturmfolgen in Grenzen zu halten und
schützen auch vor einem möglichen Verlust des Versicherungsschutzes.

Schäden am Haus und in der Wohnung

Während die Haushaltversicherung Versicherungsschutz für die
Wohnungseinrichtung bietet, deckt die Gebäudeversicherung Schäden am
Haus selbst und an den damit untrennbar verbundenen Bestandteilen ab.
Vom Sturm zerborstene Fensterscheiben würde also die
Gebäudeversicherung abdecken, den durch das kaputte Fenster im
Innenraum entstandenen Schaden, z.B. durch eintretendes Regenwasser,
dagegen die Haushaltversicherung. Auch Kosten für Aufräum- oder
Abbrucharbeiten am Grundstück sind meist bis zu einem genau
angegebenen Prozentsatz der Gebäude-Versicherungssumme abgedeckt.

Schon während der Rohbauphase kann ein Haus gegen Schäden
geschützt werden. Über eine prämienfreie Rohbauversicherung kann
bereits in der Bauphase eine Versicherungsdeckung gegen Sturm-, aber
auch andere Schäden vereinbart werden.

Verglaste Wintergärten und Solardächer sind nicht immer
automatisch im Versicherungsschutz inkludiert. Entwurzelte Bäume und
Sträucher selbst werden nicht umfasst, verursachen sie aber Schäden
am Haus, deckt die Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden ab.
Die Versicherungspolizze listet alle gedeckten Risiken und mögliche
Selbstbehalte genau auf.

Schäden am Fahrzeug

Beschädigen zum Beispiel herumwirbelnde Äste oder losgerissene
Dachziegel das Auto oder Motorrad, ist das ein Fall für die
Kaskoversicherung. Sie deckt die notwendigen Reparaturkosten aber
beispielsweise auch Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten
Werkstätte ab. Wer eine reine Haftpflichtversicherung hat, muss
Schäden am eigenen Wagen selbst tragen, weil sie nur für Schäden
aufkommt, die man einem anderen zufügt.
Ist zum Beispiel eine heftige Windböe für einen Fahrfehler und
daraufhin für einen Unfall verantwortlich, steht die
Vollkaskoversicherung für den Schaden ein - vorausgesetzt, es liegt
keine grobe Fahrlässigkeit vor.

Vorsichtsmaßnahmen sind wichtig

Auch wenn eine Versicherungsdeckung vor finanziellen Folgen eines
Schadens schützt, so kann sie doch den Schaden selbst nicht
verhindern. Ergriffene Vorsichtsmaßnahmen sparen Zeit und Mühe,
unwiederbringliche Erinnerungsstücke und ideelle Werte kann auch der
beste Versicherungsschutz nicht wieder herzaubern. Die so genannten
"Schadenminderungspflichten", gelten außerdem für jeden
Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass bei einem unmittelbar
drohenden oder eingetretenen Schaden die versicherten Sachen nach
Möglichkeit in Sicherheit zu bringen sind.
Ist also Sturm angesagt, sollten Fenster und Türen gut verschlossen,
lose Gegenstände von Terrassen und Balkonen entfernt und Fahrzeuge
möglichst sicher geparkt werden.
Die häufigsten Sturmschäden betreffen übrigens abgedeckte Dächer und
kaputte Schornsteine, losgerissene Dachrinnen und Fensterläden, durch
herumwirbelnde Gegenstände oder Äste eingedrückte Scheiben und
beschädigte Fahrzeuge.

Richtiges Verhalten im Schadenfall

Wenn leider doch ein Schaden passiert ist, sollte man so rasch wie
möglich Kontakt zur Versicherung aufnehmen. Für die schnelle
Schadenregulierung ist eine gute Dokumentation, vor allem auch mit
Fotos vom Schaden und Notizen über den Zeitpunkt des Eintretens,
hilfreich. Listen über zerstörte oder verlorene Sachen am besten
sofort machen, später vergisst man viel. Grundsätzlich sollte die
Beschädigung vor der Schadenermittlung durch die Versicherung nicht
verändert werden, wenn aber Folgeschäden - zum Beispiel durch
eindringendes Regenwasser - drohen, können kaputte Fensterscheiben
oder Dächer natürlich rasch notdürftig repariert werden.
Versicherungsdokumente und andere Belege sollten möglichst sicher
verwahrt werden, bei der Schadenmeldung möglichst auch die
Polizzennummer bei der Hand haben, das beschleunigt die Abwicklung.

Rückfragehinweis:

VVO Versicherungsverband Österreich 
   Mag. Daniela Ebeert 
   Schwarzenbergplatz 7 
   1030 Wien 
   Tel.: +43 1 711 56 261 
   Fax:  +43 1 711 56 280 
   mailto:[email protected] 
   www.vvo.at

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