- 06.11.2007, 16:26:05
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Land unterstützt Angehörige bei Ersatzpflege
Bohuslav: 500 Mal Urlaubspflege und 800 Pflegeberatungsschecks
St. Pölten (NLK) - Wenn sich pflegende Angehörige aus bestimmten,
wichtigen Gründen nicht um ihre Pflegeperson kümmern können, bleibt
nur die Inanspruchnahme einer Ersatzpflege. Dabei gewährt das Land
Niederösterreich - wenn zumindest Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4
oder bei demenzieller Erkrankung der Stufe 1 besteht - für alle
Bezieher von Landespflegegeld eine Unterstützung je nach Pflegestufe
zwischen 42 und 78 Euro pro Tag, berichtet Landesrätin Dr. Petra
Bohuslav, deren Antrag heute, 6. November, in der Sitzung der NÖ
Landesregierung beschlossen wurde. Dies sei nach der
Urlaubsunterstützung, dem Pflegeberatungsscheck und der Pflegehotline
eine weitere Facette zur Hilfe für pflegende Angehörige, so Bohuslav.
11.000 Menschen beziehen in Niederösterreich Landespflegegeld. Im
Fall von Krankheit, Urlaub, Dienstreisen, Schulungsmaßnahmen etc. der
Hauptpflegeperson (in der Regel ein naher Angehöriger) unterstützt
das Land die Ersatzpflege durch einen professionellen Dienstleister
oder eine private Person. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass
die pflegebedürftige Person den Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat
und die Hauptpflegeperson diesen Menschen seit mindestens einem Jahr
pflegt. Die Hauptpflegeperson muss an der Pflegeleistung mindestens
vier Tage durchgehend verhindert sein.
Der maximale Zuschuss bis höchstens vier Wochen liegt
pflegestufenabhängig zwischen 1.200 und 2.200 Euro. Die Unterstützung
geht an die Hauptpflegeperson, die den Betrag an den Ersatzpfleger
weiterleitet. Der Antrag kann bis zu zwei Monate vor und sechs Monate
nach Erbringen der Ersatzpflege beantragt werden. Zum Antrag mittels
Formular sind ein Meldezettel (der pflegebedürftigen Person), der
aktuelle Pflegebescheid und ein Einkommensnachweis notwendig, bei
Demenzerkrankung der entsprechende Befund. Die Einkommensgrenzen
liegen bei 2.000 Euro bzw. ab Pflegestufe 6 bei 2.500 Euro netto. Der
Antrag geht an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sozialhilfe,
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1. Bundespflegebezieher stellen den
Antrag beim Bundessozialamt.
Die tägliche Praxis zeige, dass die Angehörigen bei ihrer schweren
Pflegearbeit jede Unterstützung brauchen. So sei etwa die
Urlaubsunterstützung in der Höhe von 100 bzw. 120 Euro mehr als 500
Mal in Anspruch genommen worden. Rund 800 Pflegeberatungsschecks
seien bis dato ausgestellt und ca. 1.500 Mal sei die Pflegehotline
kontaktiert worden, fasst Bohuslav zusammen.
Nähere Informationen: Mag. Florian Aigner, Büro LR Bohuslav,
Telefon 02742/9005-12199
Rückfragehinweis:
Niederösterreichische Landesregierung
Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit und Pressedienst
Tel.: 02742/9005-12156
http://www.noe.gv.at/nlk
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