• 06.11.2007, 12:21:37
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StS Kranzl und StS Marek präsentieren Innovationsscheck für KMU

5.000 Euro-Scheck kann ab heute beantragt werden

Wien (OTS) - Der Innovationsscheck für KMUs ist eine gemeinsame
Initiative von BMVIT und BMWA, die mit 5 Mio. Euro dotiert ist. Die
Staatssekretärinnen Christa Kranzl und Christine Marek präsentierten
heute den Scheck anlässlich des Starts der Initiative der
Öffentlichkeit. "Derzeit werden die Innovationspotenziale von klein-
und mittelständischen Unternehmen noch zu wenig genutzt", erklärte
Staatssekretärin Kranzl. "Mit dem Scheck haben KMU nun die
Möglichkeit, ihre innovativen Ideen und Projekte ganz individuell mit
den besten wissenschaftlichen Expertinnen und Experten des Landes zu
entwickeln", so Kranzl. Staatssekretärin Marek wies darauf hin, dass
"KMU das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft" seien. "Deshalb
ist es notwendig, dass sie am Wissenstransfer teilhaben und aktiv
daran teilnehmen." Der "Innovationsscheck Österreich" sei dazu ein
"ausgezeichnetes Programm".

Ziel der Innovationsinitiative ist die Heranführung traditioneller
KMU an moderne Forschung und Technologieentwicklung durch
Kooperationen mit Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in
Österreich. Der Innovationsscheck soll Anreize für KMU schaffen,
damit diese optimal in den Forschungsprozess integriert werden
können. Der Scheck in der Höhe von 5.000 Euro soll für
Forschungsprojekte, Studien, Analysen und individuelle Beratung
einlösbar sein. Mit der Abwicklung der Initiative ist die
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) betraut.

Wesentliches Element der Initiative ist, dass der Ablauf für
interessierte KMU so einfach wie möglich gestaltet wird. Der
Innovationsscheck kann bei der Forschungsförderungsgesellschaft unter
www.ffg.at/innovationsscheck beantragt werden. Nach einer kurzen und
unbürokratischen Prüfung der formalen Voraussetzungen wird der
Innovationsscheck zugesandt. Die Unternehmen können die für sie
richtige Forschungseinrichtung (Universitäten, Fachhochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) auswählen, oder sich den
bestgeeigneten Partner vermitteln lassen. Diese Partner erarbeiten in
Abstimmung mit dem Unternehmen Studien zur Umsetzung innovativer
Ideen, Machbarkeitsanalysen, Business-Modelle etc. Die erbrachte
Leistung wird mit dem Innovationsscheck bezahlt. Der Scheck kann
einmal pro Jahr bezogen werden. Antragsberechtigt sind alle kleinen
und mittleren Unternehmen (< 250 Beschäftigte, ≤ 50 Mio. Euro
Umsatz, ≤ 43 Mio. Euro Bilanzsumme), an denen nicht mehr als
ein großes Unternehmen im Ausmaß von maximal 25 % beteiligt ist.

Rückfragehinweis:

Alexander Lutz
   Pressesprecher STS Kranzl
   01 / 711 62 65 - 8805
   [email protected]
   
   Mag. Daniela Webinger
   Pressesprecherin STS Marek
   01 / 71100 - 5838
   [email protected]

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