• 30.10.2007, 13:42:52
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  • OTS0203 OTW0203

EU-Entscheid: Entschädigung für Entwertung durch Fluglärm

Rechtsmeinung des Obmannes der AFLG Antifluglärmgemeinschaft bestätigt

Wien (OTS) - Die jüngste EU-Entscheidung erweist die Richtigkeit,
der Rechtsansicht des Obmannes der AFLG Antifluglärmgemeinschaft,
Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr,
emer. RA Dr. Emmerich FRITZ, dass Entwertungen durch Fluglärm
entschädigt werden müssen.

Das verkündete er auch bereits vor mehr als zweieinhalb Jahren bei
der Gründung des gemeinnützigen Vereines AFLG
Antifluglärmgemeinschaft, dem er sich ehrenamtlich als Obmann zur
Verfügung stellte. In Österreich hat noch nie jemand für derartige
Wertvernichtungen Entschädigung geleistet.

Der Europäische Gerichtshof in Strassburg hat in seiner jüngsten
Entscheidung wieder einmal die rechtliche Überzeugung des emer. RA
Dr. Emmerich FRITZ bestätigt und die Entschädigungspflicht für
Fluglärm festgeschrieben.

In Kürze wird die AFLG Antifluglärmgemeinschaft mit der Aktenzahl
der Entscheidung des EuGH die Umsetzung dieser Entscheidung im
EU-Staat Österreich begehren.

Rückfragehinweis:
Schriftführerin der AFLG Antifluglärmgemeinschaft
Johanna Aschenbrenner-Faltl
johanna.faltl@aon.at, Tel.: 01/6162268, 0650/6162268

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