Erstmals soll nun Pflegeaufwand gerecht berücksichtigt werden
Wien (OTS) - FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer hat heute
bei einer Pressekonferenz in Eisenstadt ein neues Pflegegeldmodell
für Kinder präsentiert. Sein Antrag wurde bei der jüngsten Sitzung
des Nationalrates in erster Lesung erstmals diskutiert. Die Redner
aller Fraktionen äußerten sich positiv zum Inhalt. Es könnte bereits
im kommenden Jahr zu einer Umsetzung des Inhalts kommen.
Zur Vorgeschichte: Gemäß § 4 Abs 3 Bundespflegegeldgesetz ist derzeit
bei der Beurteilung des Pflegebedarfes von Kindern und Jugendlichen
nur jenes Ausmaß an Pflege zu berücksichtigen, das über das
erforderliche Ausmaß von gleichaltrigen nicht behinderten Kindern und
Jugendlichen hinausgeht.
Diese Regelung führt dazu, dass der zusätzliche Betreuungsaufwand bei
behinderten Kindern in geringem Alter auch bei Vorliegen einer Eigen-
oder Fremdgefährdung nicht berücksichtigt wird, obwohl in vielen
dieser Fälle "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" oder zumindest ein erheblich
höherer Pflege- und Betreuungsaufwand vorliegt, als bei Kindern
gleichen Alters ohne Behinderung.
Norbert Hofer: "Behinderte Kinder erhalten damit im besten Fall eine
Einstufung in die Pflegestufe drei. Das ist äußerst ungerecht und es
besteht nun Konsens darüber, dass es zu einer Verbesserung kommen
muss. Vorbild für meinen Antrag ist das Vorarlberger
Landes-Pflegegeldgesetz, das die Selbstgefährdung berücksichtigt.
Nach diesem Modell soll nun auch das Bundespflegegeldgesetz geändert
werden, damit den betroffenen Kindern die notwendige Betreuung und
Hilfe gesichert werden kann."
Hofer führt dazu ein Beispiel aus der Volksanwaltschaft an: Ein
viereinhalbjähriger Bub ist seit einem Unfall ein schwerer
Pflegefall, er befindet sich im Wachkoma. Das Kind kann sich nicht
bewegen, nicht sprechen.
Der Junge ist fast blind und nahezu taub. Obwohl der Zustand des
Kindes bei einem Erwachsenen die Pflegestufe 7 mit einem Betrag von
1562 Euro bedeuten würde, erhielt das Kind nur die Pflegestufe 2 und
damit 273 Euro zugesprochen. Der Betreuungsaufwand für ein
gleichaltriges Kind wurde vom Betreuungsaufwand für den verunglückten
Buben gesetzeskonform abgezogen.
Für die Eltern bedeutet das eine Katastrophe. Denn Betreuung und
Pflege verursachen - auch finanziell - einen enormen Aufwand. Der nun
in Behandlung stehende Antrag soll daher für eine gerechte Einstufung
beim Pflegegeld für behinderte Kinder sorgen.
Eine weitere Änderung soll es nach den Vorstellungen Hofers auch bei
der Einstufung von Rollstuhlfahrern geben. Die geltende Regelung
knüpft die Mindesteinstufung in die Pflegestufe 3 von Menschen, die
überwiegend auf den selbständigen Gebrauch eines Rollstuhles
angewiesen sind, nämlich an das Vorliegen einer bestimmten Diagnose,
wie etwa eine Querschnittlähmung oder eine beidseitige
Beinamputation.
Hofer: "Diese Regelung geht aber an der Realität vorbei, da es
praktisch keinen Unterschied macht, aus welchem Grund jemand an den
Rollstuhl gefesselt ist. Für jede Person, die ständig einen Rollstuhl
braucht, soll daher unabhängig von der Diagnose mindestens ein
Pflegebedarf der Stufe 3 angenommen werden. Auch das habe ich in
meinem Antrag vorgeschlagen."
Der dritte Punkt des Antrags betrifft Demenzkranke, für die es
derzeit gar keine Mindesteinstufung gibt, obwohl diese auf eine
ständige Beaufsichtigung angewiesen sind. Dementiell erkrankte
Personen werden oft zu niedrig eingestuft, es soll daher künftig auch
für sie ein Pflegebedarf zumindest entsprechend der Pflegestufe 3
angenommen werden.
Norbert Hofer: "Bei meinem Vorschlag zur Berücksichtigung von
Pflegezeiten von Kindern gab es vorbehaltlose Zustimmung aller
Parteien. Betreffend Einstufung von Rollstuhlfahrern und
Demenzkranker war das nicht bei jedem Redner der Fall. Hier bin ich
betreffend einer Umsetzung im kommenden Jahr weniger optimistisch."
Hofer kritisierte heute die organisatorische Abwicklung bei der
Zuerkennung des Pflegegeldes. Im Jahr 2005 verstarben 10,9 Prozent
der Antragsteller vor dem Abschluss des Pflegegeldverfahrens. Vom
letzten Jahr liegen keine Zahlen vor.
Norbert Hofer: "Bei jedem vierten Pflegefall dauert es mehr als ein
Vierteljahr, bis tatsächlich Pflegegeld gewährt wird."
Hofer setzt sich daher zudem für eine Valorisierung des Pflegegeldes
ein.
Auch hier wurde von ihm ein Antrag im Nationalrat eingebracht: "Seit
der Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 wurde das Pflegegeld in
den Stufen
2 bis 7 um insgesamt 7,5 Prozent erhöht, die Stufe 1 wurde sogar um
18,4 Prozent gesenkt. Mittlerweile haben wir bei den Stufen 2 bis 7
einen Inflationsverlust von 19 Prozent."
Unbestritten ist für die FPÖ, dass es in Österreich auch zu einer
missbräuchlichen Verwendung des Pflegegeldes kommt und das Geld
beispielsweise in die Finanzierung des GTI für das Enkelkind fließt
anstatt in eine ordentliche Pflege der Großmutter. Hofer: "Ich möchte
eine gerechte Anpassung des Pflegegeldes durch einen
Inflationsausgleich. Gleichzeitig brauchen wir bessere Kontrollen, um
Missbrauch zu verhindern."
Rückfragehinweis:
Freiheitlicher Parlamentsklub
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