- 25.10.2007, 10:11:03
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Abfall- und Abwasserwirtschaft entwickelt sich dynamisch - und leidet unter rechtlichen Rahmenbedingungen
Fachverband Abfall- und Abwasserwirtschaft kündigt neuerliche Initiative zur Rechtsbereinigung und -vereinfachung an
Wien (OTS) - 3.317 heimische Unternehmen widmen sich
(ausschließlich oder zumindest mit einem eigenständigen
Geschäftszweig) der Sammlung, Behandlung, Aufbereitung und Entsorgung
von Abfall und Abwasser. Mit nahezu 33.000 Beschäftigten - etwas mehr
als zwei Drittel davon Arbeiter - erzielt die Branche einen
Jahresumsatz von mehr als 4 Milliarden Euro. Dies geht aus einer im
September 2006 im Auftrag des Fachverbandes Abfall- und
Abwasserwirtschaft durch das Institut für Empirische Sozialforschung
IFES durchgeführten Umfrage hervor. Die Branche entwickelt sich
dynamisch: Die letzte, im Jahr 2002 durchgeführte, Erhebung wies noch
einen Branchenumsatz von 3,4 Milliarden Euro jährlich aus. Allein im
Jahr 2006 investierten die Unternehmen etwa 230 Millionen Euro, vor
allem in moderne technische Anlagen und den Ausbau des Fuhrparks, und
schufen 2.400 neue Arbeitsplätze.
"Diese durchaus beeindruckenden Zahlen dürfen aber nicht
hinwegtäuschen über die grundsätzlichen Probleme, mit denen wir zu
kämpfen haben: praxisfremde Gesetze und überbordende Bürokratie",
erklärt DI Helmut Ogulin, Obmann des im Jahr 2000 gegründeten
Fachverbands der Abfall- und Abwasserwirtschaft. Zwar sei das
Bewusstsein für die weit reichende Bedeutung und umfassende
Verantwortung des Abfallmanagements in den letzten 15 bis 20 Jahren
rapide gestiegen (Ogulin: "Hier gilt Österreich zu Recht als
'Musterland'"), und das Berufsbild umfasse heute neben den
klassischen Funktionen "Reinigung" und "Entsorgung" zunehmend auch
voraus planende Vermeidungs- und Minimierungsstrategien, umfassende
Verwertungssysteme und Komplettlösungen. Die Rechtslage halte mit der
rasanten Entwicklung von Systemen, Technologien und
Spezialunternehmen jedoch nicht Schritt: "Rechtsunsicherheit und
Rechtszersplitterung, Doppelgleisigkeit und Über-Regulierung,
uneinheitliche Vollzugspraktiken und zu hoher Verwaltungsaufwand, der
die Behörden ebenso hemmt wie die Betriebe, sind 'Altlasten', die es
zu beseitigen gilt."
Sorge um rechtliche Rahmenbedingungen
Speziell für die Branche, die einen hohen Anteil an Klein- und
Mittelunternehmen - 58 Prozent der im Abfallbereich tätigen
Unternehmen erwirtschaften einen Jahresumsatz von weniger als 500.000
Euro, lediglich 5 Prozent der Unternehmen erzielen mehr als 10
Millionen Euro Jahresumsatz - aufweist, sei diese Rechtslage ein
Wachstums- und Innovationshindernis. "Wir müssen besonders
langfristig denken und hohe Investitionen tragen, wenn wir den
Vorsprung österreichischer Unternehmen in ökologischen Belangen nicht
verlieren wollen. Umfassende Betrachtung, Nachhaltigkeit, Effizienz
und Effektivität sind die Erfolgsvoraussetzungen der
Abfallbewirtschaftung von morgen - und müssen auch für die Gestaltung
der rechtlichen Rahmenbedingungen gelten."
Ein zentrales Problem dabei: Die Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern. Das Bundesabfallwirtschaftsgesetz bezieht sich lediglich
auf spezifische Abfallströme, hinsichtlich eines erheblichen Teils
der Gesamt-Abfallmenge - der mit rund einem Drittel geschätzt werden
kann - ist Abfallbewirtschaftung Landesrecht. "Grundlage ist das
Abfallwirtschaftsgesetz. Die Abfallwirtschaft in Österreich ist
Aufgabe der Länder und wird je nach Landesgesetzgebung
unterschiedlich gehandhabt. Auch von Gemeinde zu Gemeinde wird die
Müllentsorgung unterschiedlich geregelt", zitiert Ogulin den
offiziellen "Amtshelfer" help.gv.at. Der Fachverbandsobmann kündigt
daher eine Initiative zur Sichtung und Bewertung der
unterschiedlichen Regelungen an: "Wir wollen aufzeigen, wo bereits
gute Lösungen oder Ansätze erarbeitet wurden, und setzen auf die
Vorbildwirkung dieser 'Best-Practice-Modelle'."
Aktuelles Beispiel: Der "Andienungszwang"
Ein typisches (Ogulin: "aber eben kein gutes") Beispiel: Die neun
heimischen Landesabfallwirtschaftsgesetze enthalten jeweils
unterschiedliche Regelungen, ob ein Betrieb seine nicht gefährlichen
Abfälle über die kommunale Entsorgung abzuführen hat (als
"Pflichtabfuhr" oder "Andienungszwang" bezeichnet). Außerhalb dieses
Pflichtabfuhrbereiches hat der Betrieb seine Abfälle jedenfalls
eigenverantwortlich zu entsorgen, er kann zwischen verschiedenen
Entsorgern frei wählen und das günstigste Angebot wahrnehmen.
Innerhalb des Pflichtabfuhrbereiches ist er hingegen an die
jeweiligen Entsorgungstarife gebunden. Da die Regelungen und selbst
die Definitionen in den neun Landesgesetzen völlig unterschiedlich
sind, müssen Betriebe, die in mehreren Bundesländern tätig sind,
parallel unterschiedliche Lösungen finden.
Für Unternehmen der Abfallwirtschaft bedeutet diese Situation eine
sinnlose Erschwernis ihrer Arbeit, eine Verteuerung der Leistungen
und ein Wachstumshemmnis - und wirft zusätzlich auch rechtliche
Bedenken auf: "Aus Sicht der Abfallwirtschaft stellen die
landesgesetzlichen Bestimmungen eine Beschränkung des freien Marktes
dar, da den abfallwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit entzogen
wird, ihre Leistungen anzubieten", erklärt Ogulin. Auch aus
EU-rechtlicher Sicht seien die Regelungen über den Andienungszwang
kritisch zu beleuchten, etwa weil die betroffenen Betriebe in ihrer
Möglichkeit beschränkt würden, Abfälle in andere EU-Mitgliedstaaten
zu verbringen. Zusätzlich würde auch die Dienstleistungsfreiheit (Art
49 EG) beschränkt: Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die
ähnliche Leistungen erbringen, können diese auf Grund der
landesgesetzlichen Bestimmungen nicht in Österreich anbieten.
Schließlich bleibe im Einzelfall zu prüfen, ob nicht auch durch die
geschaffene Monopolstellung der Kommunen bzw. der von den Kommunen
beauftragten eigenen Betriebe eine Verletzung des
EU-Wettbewerbsrechtes vorliegt.
Der Fachverband der Abfall- und Abwasserwirtschaft hat nun einen
Lösungsvorschlag formuliert, den er als Grundlage für die Diskussion
mit den Landesgesetzgebern einbringen will. Dieser schlägt für
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten eine Ausnahme vom
Andienungszwang (auch etwa hinsichtlich der "hausmüllähnlichen"
Abfälle) vor. Da diese Betriebe (gemäß §10 AWG 2002) ohnehin zur
Erstellung eines eigenen Abfallwirtschaftskonzepts verpflichtet sind,
ist eine ordnungsgemäße und sachgerechte Entsorgung sichergestellt,
die jedoch den Unternehmen individuelle Gestaltungsfreiheit erlaubt.
Alternativ dazu wäre aus Sicht des Fachverbandes auch die Lösung
denkbar, Betriebe, bei denen mehr als 240 Liter Siedlungsabfall pro
Woche anfallen, vollständig von dem Andienungszwang auszunehmen.
Vom schlichten "Entsorgen" zum umfassenden "Managen"
Die Tätigkeitsgebiete der im Fachverband Abfall- und
Abwasserwirtschaft zusammengefassten Unternehmen reichen von der
Sammlung, Behandlung und (Wieder-)Verwertung von flüssigen und festen
Abfällen jedweder Art und der Reinhaltung und Wartung von
Verkehrsflächen bis zur Erfassung und Aufbereitung von Abwasser.
Schneeräumung zählt ebenso dazu wie die (getrennte) Sammlung von
Müll, die Entrümpelung, das Reinigen von Kanälen und Kläranlagen oder
die fachgerechte Entsorgung gefährlichen Abfalls. Der Bereich der
Kehr-, Wasch- und Räumdienste stellt für 29 Prozent der
Mitgliedsbetriebe des Fachverbands den Arbeitsschwerpunkt dar; sie
stellen auch mit 1.136 Unternehmen die zahlenmäßig größte
Berufsgruppe dar. Etwa 20 Prozent der Unternehmen sind in der
Abfallsammlung, -sortierung und -verwertung tätig; weitere
Schwerpunkte bilden Kanalräumung (8 Prozent der Unternehmen) und
Entrümpelung (7 Prozent). Die restlichen Unternehmen verteilen sich
relativ homogen auf die übrigen Tätigkeitsbereiche. Dazu zählen etwa
die Verwertung von Altfahrzeugen (nach der letzten verfügbaren
Erhebung waren im Jahr 2004 in Österreich rund 88.200 Tonnen Material
aus Altfahrzeugen zu erfassen, zu separieren, zu rezyklieren oder zu
verwerten), die Behandlung von Altölen (rund 42.600 Tonnen jährlich),
der Deponiebetrieb (9,7 Millionen Tonnen Altmaterial landeten im Jahr
2004 auf Österreichs Deponien), die "Entrümpelung" (statistisch
entfallen auf jede/n Österreicher/in jährlich 29 Kilogramm Sperrmüll
- gesamt eine Menge von 236.000 Tonnen pro Jahr). Nicht zu vergessen
ein Tätigkeitsbereich, der in den Überlegungen der
Fußball-EM-Organisatoren eine wichtige Rolle spielen sollte:
Bereitstellung, Wartung und Entsorgung von Mobil-WC-Anlagen.
Rückfragehinweis:
Dr. Paul Ferstel, Partners in PR
Tel.: 01/512 90 88, mailto:[email protected]
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