• 12.10.2007, 11:07:07
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Scholik: Erster Schritt in die richtige Richtung

Resolutionen von Dienststellenversammlung und zahlreiche negative Stellungnahmen haben Wirkung gezeigt

Wien (OTS) - Die AHS-Vorsitzende und Gründungsmitglied der
Plattform "www.schule-bunt", Eva Scholik, sieht das Ergebnis der
gestrigen Verhandlungsrunde zwischen den Koalitionsparteien zur
SchOG-Novelle als ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Der Versuch von BM Schmied, die Gesamtschule ("Neue Mittelschule")
per Gesetz einzuführen und dabei das bisherige Mitspracherecht der
Eltern, der Schülerinnen und Schüler, sowie der Lehrerinnen und
Lehrer bei Schulversuchen abzuschaffen, hat zu heftigen Reaktionen
geführt. Tausende AHS-Lehrer/innen haben bei
Dienststellenversammlungen ihre Bedenken artikuliert und in
Resolutionen festgehalten.
Offensichtlich haben die Stimmen der pädagogischen Vernunft ein
Umdenken bei der Unterrichtsministerin bewirkt.
In einem ersten Gespräch wurde koalitionsintern vereinbart, dass die
Gesamtschule ("Neue Mittelschule") nur als Schulversuch und nur unter
Wahrung der Mitbestimmungsrechte der Eltern, Schüler/innen und
Lehrer/innen erprobt werden soll.
Scholik geht davon aus, dass nun auch die weiteren Eckpfeiler
vernünftiger Schulentwicklung fixiert werden:

- Gesetzliche Einführung der Klassenschülerhöchstzahl 25 auch in 
   den Bundesschulen.
 - Die Qualität des Unterrichts ist durch Differenzierung 
   sicherzustellen!
 - Bildungsstandards in der 3. und 4.Klasse Volksschule sowie in der 
   8. Schulstufe, um das Leistungsniveau vergleichbar zu machen, 
   sowie die richtige Schulwahl zu unterstützen.
 - Zusatzmodule zur Interessens- und Begabungsentwicklung 
   (Sprachzertifikate, Freigegenstände
 - Zusatzmodule zur Kompensation von Lernschwächen.
 - Intensive Sprachförderung für Migrantenkinder ist auch in der AHS 
   zu ermöglichen. 
 - Die freie Schulwahl muss auch weiterhin gegeben sein!

"Die AHS-Lehrer/innen stehen nach wie vor sinnvollen Veränderungen
des Schulsystems unter entsprechenden Rahmenbedingungen positiv
gegenüber. Die Ausschaltung von Mitbestimmungsrechten und
Zwangsbeglückung werden wir jedoch stets mit aller Entschiedenheit
zurückweisen." stellt Scholik abschließend fest.

Rückfragehinweis:
AHS-Gewerkschaft
Mag. Christiane Bartoga
mailto:[email protected]
Tel.: 01/405 61 48

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